324 Anwälte für Täter-Opfer-Ausgleich | Seite 8

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Profil-Bild Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer
Kanzlei Anwälte am Markt, Büchel 4, 52062 Aachen 6629.1661835585 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Dr. jur. Susanne Fischer ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Seán Hörtling
sehr gut
Rechtsanwalt Seán Hörtling
SFC Rechtsanwälte, Vangerowstraße 33, 69115 Heidelberg 6864.2274285781 km
Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Herr Rechtsanwalt Seán Hörtling
aus 17 Bewertungen Man hatte eine sehr gute Beratung und fühlt sich gut aufgehoben. Man merkt, daß der Anwalt sehr viel Erfahrung hat. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Iris Renner
Rechtsanwältin Iris Renner
Kanzlei Iris Renner, Friedrichstr. 13, 72336 Balingen 6938.4593404209 km
Fachanwältin Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Iris Renner gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
sehr gut
Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke
Kanzlei Kloke, Melanchthonstr. 14, 10557 Berlin 6971.8129279285 km
Verteidigung - Ihr Gutes! Recht
Strafrecht • Opferhilfe • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barbara Jacqueline Kloke ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 13 Bewertungen Ja, ich war zu 70 % zufrieden (06.06.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jochen Schumacher
sehr gut
Rechtsanwalt Jochen Schumacher
Advonova GmbH Rechtsanwaltsgesellschaft, Dürenerstraße 295 - 297, 50935 Köln 6672.069058282 km
Fachanwalt Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Kaufrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Jochen Schumacher - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 11 Bewertungen Wir haben Hr. Schumacher in einer dringenden Familienangelegenheit kontaktiert. Die Bearbeitung dauerte keine 24h. … (28.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
sehr gut
Rechtsanwalt Miguel W. Moritz
Kanzlei Miguel W. Moritz, Maximilianstr. 25, 83278 Traunstein 7202.5791852434 km
Fachanwalt Strafrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Zivilrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Miguel W. Moritz - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 36 Bewertungen Ich bin sehr froh, dass Herr RA Moritz meine Angelegenheit übernommen hat. Gesprächstermine in seiner Kanzlei waren … (01.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Alexandra Braun
sehr gut
Rechtsanwaltskanzlei Braun, Deutschhausstraße 32, 35037 Marburg 6793.7931472569 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Alexandra Braun
aus 372 Bewertungen Frau Braun ist eine ganz hervorragende Anwältin mit hoher Kompetenz und Empathie! (02.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl
sehr gut
Kanzlei Rossmeisl, Sophienstraße 3, 80333 München 7118.435618938 km
Fachanwältin Verkehrsrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Catharina Rossmeisl gerne zur Verfügung
aus 47 Bewertungen Herzlichen Dank für die kompetente Beratung. Absolut top! (01.05.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler
Rechtsanwalt Frank Giesler, Kirchenstrasse 5, 21244 Buchholz in der Nordheide 6725.3582649443 km
Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Frank Giesler bietet Rat und Unterstützung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender
Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender, Böblinger Str. 1, 71065 Sindelfingen 6923.9008730184 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Faßbender gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Kohrs
sehr gut
Rechtsanwalt Michael Kohrs
Rechtsanwälte am Westenhellweg, Westenhellweg 43, 44137 Dortmund 6676.1791716539 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Kohrs ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 281 Bewertungen Er hat einen tollen Job gemacht und war immer erreichbar, super Anwalt. (24.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
sehr gut
Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
Kanzlei JMH, Bahnhofstrasse 41, 65185 Wiesbaden 6800.6851925899 km
Fachanwältin Familienrecht • Fachanwältin Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich hilft Ihnen Frau Rechtsanwältin Jessica Müller-Horaczek
aus 266 Bewertungen Jemanden von Anfang an zu vertrauen und dafür das beste Ergebnis zu erzielen. Mit seinem Fachwissen an meiner Seite … (15.04.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker
Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker
Anwaltskanzlei Hägele-Paul & Jetter-Strecker in Partnerschaft mbB, Bahnhofstr. 7, 72379 Hechingen 6941.3657412801 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Vereinsrecht & Verbandsrecht
Frau Rechtsanwältin Stefanie Jetter-Strecker ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
(05.11.2020) Sehr professionell, super vorbereitet und immer ehrlich geblieben. Bin sehr zufrieden.
Profil-Bild Rechtsanwältin Julia Schlindwein
Meier, Schlindwein, Markert Rechtsanwälte, Schwabentorring 12, 79098 Freiburg im Breisgau 6890.1642552515 km
Fachanwältin Strafrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Julia Schlindwein ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
Profil-Bild Rechtsanwalt Klaus Rücker
Rechtsanwalt Klaus Rücker
Rechtsanwaltskanzlei Rücker, Auf dem Haigst 22, 70597 Stuttgart 6931.7130279964 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht • Wirtschaftsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bestens vertreten mit Herr Rechtsanwalt Klaus Rücker
(23.01.2020) Sehr kompetent und ein Anwalt der sein Geschäft kennt! Sehr empfehlenswert!
Profil-Bild Rechtsanwalt Sven Markuske
Rechtsanwalt Sven Markuske
Kanzlei Sven Markuske, Schlotfegergasse 26-30, 90402 Nürnberg 7011.1868999729 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Sven Markuske gerne zur Verfügung
aus 6 Bewertungen Was soll ich sagen, ach ja jetzt weiß ich es wieder. Er ist voll bei der Sache, verspricht nicht zuviel, sagt was … (27.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Janina Ruhnau
sehr gut
Rechtsanwältin Janina Ruhnau
Hupp-Dittus-Partner PartG mbB Steuerberater Wirtschaftsprüfer Rechtsanwälte, Große Bauerngasse 92, 91315 Höchstadt an der Aisch 6981.8101281693 km
Strafrecht • Opferhilfe • Ordnungswidrigkeitenrecht • Medizinrecht • Arzthaftungsrecht
Frau Rechtsanwältin Janina Ruhnau - Ihr juristischer Beistand im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 16 Bewertungen Ich wurde von Frau Ruhnau und ihrer Assistentin, Frau Zöhner, über eineinhalb Jahre hinweg in meinem Rechtsstreit … (12.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Stirnweiss und Brenner Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Kirchheimer Straße 94-96, 70619 Stuttgart 6935.3349242129 km
Fachanwältin Strafrecht • Verkehrsrecht • Opferhilfe
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Profil-Bild Rechtsanwalt Ulf Schwerd
sehr gut
Rechtsanwalt Ulf Schwerd
Rechtsanwalt Ulf Schwerd, Leipziger Str. 64, 06108 Halle (Saale) 6950.8198059905 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Herr Rechtsanwalt Ulf Schwerd ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Täter-Opfer-Ausgleich
aus 81 Bewertungen Ich war sehr zufrieden. Meine Erwartungen wurden übertroffen, kann nur weiterempfehlen. (06.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
sehr gut
Anwaltskanzlei Ziebarth, Wall 31, 42103 Wuppertal 6670.1783848724 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Frau Rechtsanwältin Nicole Ziebarth
aus 180 Bewertungen Fachliche Betreuung war sehr gut, ich habe mich sehr gut aufgehoben gefühlt! Frau Rechtsanwältin Ziebarth war sehr … (01.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Florian Gempe
sehr gut
Rechtsanwalt Florian Gempe
Hahn & Gempe Rechtsanwälte, Johannesstraße 3, 99084 Erfurt 6922.3700019975 km
Fachanwalt Strafrecht • Opferhilfe • Erbrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Florian Gempe im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich bietet Beratung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Vielen Dank, die Antwort auf meine Frage kam innerhalb 24 Std. und hat mir sehr weitergeholfen. Auch auf eine weitere … (30.11.2022)
Profil-Bild Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach
sehr gut
Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach
von Bülow & Collegen Rechtsanwälte, Wollhausstr. 20, 74072 Heilbronn 6913.6552470594 km
Fachanwältin Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe
Frau Rechtsanwältin Tanja Haberzettl-Prach unterstützt Sie bei Rechtsproblemen im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 10 Bewertungen Ich hatte das Vergnügen, mit Frau Haberzettl-Prach zusammenzuarbeiten und war äußerst zufrieden mit ihrer … (22.01.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Borsbach
Rechtsanwalt Christian Borsbach
Borsbach & Herz – Rechtsanwälte, Hallorenring 3, 06108 Halle (Saale) 6949.8356292054 km
Fachanwalt Sozialrecht • Verwaltungsrecht • Versicherungsrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Christian Borsbach ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Täter-Opfer-Ausgleich
aus 8 Bewertungen Über prsönliche Empfehlung habe ich diesen RA gewählt, um einen Widerspruch gegen die DRV führen zu lassen. Ich war … (23.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul
Catharina Falbo-Özkul, Lindenweg 10, 59823 Arnsberg 6723.8282328055 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Strafrecht • Unterhaltsrecht • Opferhilfe • Schwerbehindertenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Ihre kompetente Frau Rechtsanwältin Catharina Falbo-Özkul für Rechtsfragen rund um den Bereich Täter-Opfer-Ausgleich

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich

Fragen und Antworten

  • Täter-Opfer-Ausgleich: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Täter-Opfer-Ausgleich sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Täter-Opfer-Ausgleich: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was sollte man beim Gerichtstermin beachten?
    Erscheinen Sie pünktlich zum Gerichtstermin! Denken Sie auch an wichtige Unterlagen, wie z.B. die gerichtliche Ladung und den Personalausweis, die Sie womöglich wegen Personenkontrolle am Eingang vorzeigen müssen. Eine vorgeschriebene Kleiderordnung gibt es für den Gerichtstermin nicht. Anzug, Kostüm, Krawatte oder Pumps sind keine Pflicht. Wichtig ist einzig, dass Sie einen gepflegten Eindruck machen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA genannt, ist ein Instrument im Strafverfahren, mit dem der Täter dem Opfer einer Straftat eine Wiedergutmachung leistet, um den Konflikt zwischen den Beteiligten zu beseitigen. Der TOA hat den Zweck, dass der erlittene Schaden des Opfers wieder ausgeglichen wird und dem Täter die Folgen seiner Tat zu Bewusstsein zu bringen, damit dieser die Verantwortung dafür übernimmt. Ist der TOA erfolgreich, söhnen sich die Parteien aus und es erfolgt – je nach Fall – zuletzt die Einstellung des Strafverfahrens.

Wann findet der Täter-Opfer-Ausgleich statt?

Der TOA ist in § 46a Strafgesetzbuch, kurz StGB, und in §§ 155a, 155b Strafprozessordnung, kurz StPO, geregelt. Nach diesen Vorschriften kann das Gericht die Strafe mildern oder von Strafe ganz absehen oder die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Strafverfahrens verfügen, wenn der Täter die Tat ganz oder zum überwiegenden Teil wieder gut gemacht hat oder die Wiedergutmachung ernsthaft angestrebt hat, um den Konflikt zu beseitigen. Das Gericht kann auch die Strafe mildern oder von Strafe absehen, wenn die Schadenswiedergutmachung von dem Täter einen persönlichen Verzicht oder eine erhebliche persönliche Leistung erfordert und der Täter das Opfer ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt hat. Einstellung heißt, dass das Strafverfahren beendet wird, ohne dass der Täter verurteilt wird. Die Einstellung kann unter einer Auflage erfolgen, zum Beispiel dadurch, dass eine vereinbarte Ratenzahlung zur Wiedergutmachung auch eingehalten wird.

Bei der ersten Variante soll ein immaterieller Ausgleich mit dem Verletzten erreicht werden, wobei darunter auch die Zahlung von Schmerzensgeld fällt. Bei der zweiten Variante wird der Geschädigte finanziell entschädigt. Der Geschädigte muss ganz oder zum überwiegenden Teil entschädigt worden sein und diese Entschädigung muss dem Täter eine erhebliche persönliche Leistung oder einen persönlichen Verzicht abgefordert haben. Grundsätzlich ist erforderlich, dass das Opfer die Zahlung als Wiedergutmachung akzeptiert. Allerdings kann auch der Versuch ausreichend sein, wenn das Opfer jegliche Wiedergutmachungsbemühungen ablehnt, ohne hierzu besondere schützenswerte Interessen darlegen zu können.

Das Gericht kann allerdings nur von Strafe absehen, wenn der Täter zu keiner höheren Freiheitsstrafe als von einem Jahr verurteilt wird oder nicht mehr als 360 Tagessätze als Strafe bestimmt werden. In diesen Fällen kommt eine Einstellung in Betracht, die auch unter Auflagen erfolgen kann. Vorstrafen spielen insoweit indirekt eine Rolle, da Wiederholungstäter mit höheren Freiheitsstrafen rechnen müssen. Wird diese Grenze überschritten, bleibt dennoch die Möglichkeit, die Strafe zu mildern. Die Schuld des Täters spielt keine Rolle und die Hinzuziehung eines Verteidigers ist nicht erforderlich.

Der TOA kann bei jeder Straftat angewendet werden. § 155a Strafprozessordnung, kurz StPO, schreibt vor, dass in jedem Stadium des Verfahrens die Staatsanwaltschaft und das Gericht die Möglichkeit des TOA prüfen sollen. Damit ist die Möglichkeit des Täter-Opfer-Ausgleichs im Ermittlungsverfahren bereits ab dem Zeitpunkt des Eingangs der Strafanzeige oder Strafantrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft von den Ermittlungsbehörden zu prüfen. Im Ermittlungsverfahren wird der verdächtigte Täter Beschuldigter genannt.

Grundsätzlich ist ein Geständnis des Beschuldigten Voraussetzung zum TOA, zumindest darf der Beschuldigte die Tat nicht ausdrücklich bestreiten. Weiter muss der Beschuldigte hinreichend verdächtig sein. Ein hinreichender Tatverdacht liegt vor, wenn das vorläufige Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher macht als einen Freispruch.

Wie läuft der Täter-Opfer-Ausgleich ab?

Die Durchführung des TOA kann sowohl von der Staatsanwaltschaft, vom Gericht, durch den Beschuldigten oder dessen Strafverteidiger, aber auch vom Verletzten selbst in Gang gesetzt werden. Im Wesentlichen kommt der Täter-Opfer-Ausgleich bei Ehr- und Körperverletzungsdelikten, ferner bei Raub, Erpressung und Freiheitsdelikten in Betracht.

Voraussetzung ist, dass beide Parteien die Durchführung eines Täter-Opfer-Ausgleichs wünschen, da dieser freiwillig ist. Zunächst wird beiden Parteien in einzelnen Vorgesprächen der Ablauf der Verfahrens und dazu bestehende Alternativen erläutert. Sind beide Parteien mit der Durchführung einverstanden, wird ein Vermittler bestimmt, unter dessen Obhut die Ausgleichgespräche geführt werden:

Zunächst werden den Beteiligten die „Spielregeln“ erklärt, wie zum Beispiel, den anderen Gesprächspartner ausreden zu lassen. Danach folgt die sogenannte Wiedergutmachungskonferenz. In deren Rahmen berichten die Beteiligten aus ihrer Sicht das Tatgeschehen. Zuletzt erfolgt die Klärung der Wiedergutmachung und die Parteien handeln eine verbindliche Vereinbarung aus. Diese kann die Zahlung von Schmerzensgeld, Schadensersatz, aber auch bestimmte soziale Tätigkeiten des Beschuldigten beinhalten.

Gegenstand der Vereinbarung kann dann auch ein Zurückziehen einer etwaig gestellten Strafanzeige oder eines Strafantrags beinhalten. Nach dem Zurückziehen eines Strafantrags kann die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren bei Antragsdelikten nur im Falle des öffentlichen Interesses fortfahren.

Zwar ist ein persönlicher Kontakt zwischen Straftat – Diese Rechte stehen Ihnen zu!">Opfer und Beschuldigten beim TOA angedacht, aber nicht zwingend notwendig. Wurde eine Vereinbarung geschlossen, überwacht der Vermittler die Einhaltung und teilt das Ergebnis den Ermittlungsbehörden mit. Die Staatsanwaltschaft entscheidet dann gegebenenfalls mit Zustimmung des Gerichts über die Einstellung des Verfahrens oder das Gericht über eine Strafmilderung. Auch eine Einstellung unter Auflagen ist möglich, zum Beispiel mit dem Inhalt, dass die vereinbarte monatliche Ratenzahlung von Schmerzensgeld auch eingehalten wird. Erfolgt die TOA nach Beginn des gerichtlichen Verfahrens und sieht das Gericht von einer Strafe ab, spricht es den Beschuldigten schuldig, erklärt aber in der Urteilsformel den Strafverzicht.

Alternativen zum Täter-Opfer-Ausgleich

Vom TOA ist die Mediation zu unterscheiden. Die Mediation ist zwar auch dafür gedacht, dass sich streitende Parteien außergerichtlich einigen, hat aber für den Beschuldigten nicht den Vorteil, dass eine Aussöhnung zum Absehen der Strafe führt. Sie kann lediglich strafmildernd berücksichtigt werden.

Der Geschädigte kann seine Schadensersatzansprüche aber auch durch eine zivilrechtliche Klage verfolgen oder im Strafverfahren im Rahmen eines beantragten Adhäsionsverfahrens oder bei bestimmten Vergehen und Verbrechen mit Erhebung einer Nebenklage durchsetzen. Diese Möglichkeiten haben aber nicht das Ziel, dass sich der Geschädigte mit dem Täter aussöhnt. Deshalb kann die psychische Belastung des Konflikts bestehen bleiben, die durch den TOA beseitigt werden soll.

(FMA)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Täter-Opfer-Ausgleich umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

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