78 Anwälte für Umweltschaden | Seite 4

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Profil-Bild Rechtsanwalt Tobias Friedrich
Rechtsanwalt Tobias Friedrich
Friedrich & Kollegen Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht, Flughafenstraße 59, 70629 Stuttgart 6936.8875508606 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Herr Rechtsanwalt Tobias Friedrich bietet Rat und Unterstützung im Bereich Umweltschaden
Profil-Bild Rechtsanwalt Rudolf Matern
sehr gut
Rechtsanwalt Rudolf Matern
Rechtsanwalt Rudolf Matern, Parkstr. 1, 61118 Bad Vilbel 6825.9622148048 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Fachanwalt Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Herr Rechtsanwalt Rudolf Matern ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Umweltschaden
aus 30 Bewertungen Souverän, Fall gewonnen. Sehr zufrieden! (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
sehr gut
Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
Kanzlei Suzan Goldschmidt, Rodland 14, 21423 Winsen (Luhe) 6744.3470784919 km
Erbrecht • Familienrecht • Verkehrsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Umweltrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Umweltschaden unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Suzan Goldschmidt
aus 23 Bewertungen Frau Goldschmidt ist sehr nett und sehr kompetent!!! (09.07.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf, Widenmayerstraße 15, 80538 München 7120.2188234173 km
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht • Jagdrecht • Pferderecht • Agrarrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Dr. Tobias Kumpf
aus 71 Bewertungen Herrn Kumpf habe ich wegen eines waffenrechtlichen Problems kontaktiert. Beeindruckend und hervorragend ist seine gute … (07.03.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt
FPS, Eschersheimer Landstraße 25, 60322 Frankfurt am Main 6825.425314743 km
Verwaltungsrecht | Baurecht | Umweltrecht - verlässliche und pragmatische Rechtsberatung
Öffentliches Baurecht • Umweltrecht • Öffentliches Recht • Verwaltungsrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Baurecht & Architektenrecht • Agrarrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Cedric Vornholt bietet im Bereich Umweltschaden Rechtsberatung und Vertretung
aus 15 Bewertungen Ich war bei Herrn Dr. Vornholt bestens beraten. Von Anfang an konnte ich mich von seiner Fachkompetenz und auch seinem … (13.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Lothar Hermes
Rechtsanwalt Lothar Hermes
Anwaltskanzlei Lothar Hermes, Münchner Str. 34, 01187 Dresden 7080.2118737953 km
Auf Gerechtigkeit kann man nur hoffen, sein Recht aber kann man erstreiten.
Fachanwalt Verwaltungsrecht • Beamtenrecht • Umweltrecht • Öffentliches Baurecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Umweltschaden hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Lothar Hermes
aus 9 Bewertungen Ich habe sehr kurzfristig einen Termin zu meinem Problem erhalten. Die Beratung war freundlich und sachlich. Die … (27.03.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Umweltschaden

Fragen und Antworten

  • Umweltschaden: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Umweltschaden umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Umweltschaden und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Umweltschaden: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Umweltschaden sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.

Ein Umweltschaden wird nach § 2 Nr. 2 USchadG (Umweltschadensgesetz) angenommen, wenn natürliche Ressourcen wie etwa Gewässer oder Lebensräume nachteilig verändert bzw. ihre Funktion beeinträchtigt werden.

Der Störer - also derjenige, der den Umweltschaden verursacht hat - kann nach dem Zivilrecht, dem Strafrecht und nach dem Umweltrecht zur Verantwortung gezogen werden. So muss derjenige z. B. mit einem Strafverfahren wegen Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB (Strafgesetzbuch) sowie einer Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe oder Geldstrafe rechnen. Außerdem kann er wegen weniger schwerwiegender Taten, die eine Ordnungswidrigkeit darstellen, mit einem Bußgeld belegt werden. Die Tatbestände finden sich in den jeweiligen Gesetzen wie etwa dem Bundesimmissionsschutzgesetz oder dem Wasserhaushaltsgesetz. Wer etwa eine Auflage beim Immissionsschutz oder im Wasserrecht nicht einhält, muss daher mit einem Bußgeldbescheid rechnen.

Das Zivilrecht bietet bei einem Umweltschaden für die Privatperson Rechtsschutz. So kann man z. B. Schadenersatz - etwa nach § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) - oder Unterlassung verlangen, wenn der Nachbar mit seinem Unternehmen für eine regelmäßige Lärmbelästigung sorgt oder seinen Garten als Müllhalde benutzt. In letzterem Fall könnte er nämlich so einen Umweltschaden in Form der Beeinträchtigung der Bodenfunktionen herbeigeführt haben. Zu beachten ist aber, dass beim Privatrecht die Beeinträchtigung bereits eingetreten sein muss, damit die Geltendmachung der Forderung möglich ist.

Besonders erwähnenswert sind in Bezug auf den Umweltschaden das USchadG und das Umwelthaftungsgesetz (UmwHG). Letzteres ist anzuwenden, wenn der Mensch einen Personenschaden oder Sachschaden erleidet, der von einer im UmwHG genannten Anlage - wie z. B. einer Chemiefabrik durch das Weiterleiten giftiger Stoffe ins Grundwasser - herbeigeführt wurde. Der Geschädigte kann dann Schadensersatzansprüche gegen den Anlagenbetreiber geltend machen. Dagegen schützt das USchadG nicht die Rechte von Privatpersonen. Das Gesetz regelt vielmehr das Verhältnis des Verursachers zur zuständigen Behörde. So muss der Verursacher die Behörde über den Umweltschaden (an Böden, Gewässern, Pflanzen, Lebensräumen und Tieren) informieren, der durch seine berufliche Tätigkeit entstanden ist, und auf eigene Kosten Schadensbegrenzung und Schadensregulierung betreiben sowie Maßnahmen zur Kosten im Überblick und wie Sie sparen können">Sanierung des Umweltschadens ergreifen. Sofern die betriebene Anlage explizit in der Anlage 1 des USchadG genannt wird - wie etwa ein Unternehmen, das Biozid-Produkte herstellt -, haftet der Betreiber der Anlage unabhängig davon, ob er den Umweltschaden verschuldet hat oder nicht. Ansonsten haftet er nur bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, vgl. § 3 I Nr. 2 USchadG.

Übrigens: Da es kein einheitliches Regelwerk im öffentlichen Umweltrecht gibt, finden sich die Vorschriften zum Schutz der Umwelt in verschiedenen öffentlich-rechtlichen Gesetzen wie etwa dem Gesetz über die UVP - Umweltverträglichkeitsprüfung - oder dem Pflanzenschutzgesetz. Diese Vorschriften dienen nicht dem Schutz der Menschen, sondern sollen die Umwelt etwa vor Umweltverschmutzung und sonstigen Gefahrenquellen schützen und einem Umweltschaden möglichst vorbeugen. So behütet z. B. das Bundesjagdgesetz oder das Tierschutzgesetz das Haustier, das Nutztier oder das wilde Tier.

Für die Anlagenbetreiber bietet es sich daher an, eine Versicherung abzuschließen, die nicht nur eine privatrechtliche Haftpflicht umfasst, sondern auch bei Umweltschäden einstandspflichtig ist, die sog. Umweltschadensversicherung.

(VOI)

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