511 Anwälte für Urkunde | Seite 22

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Profil-Bild Rechtsanwalt Michael Winter
Rechtsanwalt Michael Winter
Anwaltskanzlei MW, Heubergstraße 21, 70806 Kornwestheim 6927.4230833125 km
Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • IT-Recht • Kaufrecht • Zivilprozessrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Michael Winter ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkunde
Profil-Bild Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
sehr gut
Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob
JACOB LAW (ehemals Jacob Associates), Hohenzollernstr. 84, 80801 München 7117.8937211733 km
Erbrecht • Internationales Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Zivilprozessrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht • Internationales Wirtschaftsrecht
Online-Rechtsberatung
Frau Rechtsanwältin Barrister & Solicitor Sylvia Jacob ist Ihr juristischer Beistand für rechtliche Belange im Bereich Urkunde
aus 15 Bewertungen Bei der Abwicklung unserer Erbschaftsangelegenheit in Kanada hat uns Sylvia Jacob, Inhaberin der Kanzlei Jacob … (05.05.2021)
Profil-Bild Rechtsanwalt Arne Fleßer
sehr gut
Rechtsanwalt Arne Fleßer
Stein Rechtsanwälte Steuerberater, Stammstraße 82, 50823 Köln 6672.572789234 km
Arbeitsrecht • Zivilrecht • Allgemeines Vertragsrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Arne Fleßer - Ihr juristischer Beistand im Bereich Urkunde
aus 16 Bewertungen Ich fühlte mich mit meinem Anliegen ernst genommen, erhielt eine gute Beratung und konnte dem genannten Honorar ohne … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dietmar Scherer
Rechtsanwalt Dietmar Scherer
HSE Rechtsanwälte, Südallee 44, 56068 Koblenz 6745.4863467705 km
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Baurecht & Architektenrecht • Öffentliches Recht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Allgemeines Vertragsrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Urkunde bietet Herr Rechtsanwalt Dietmar Scherer
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai-Erik Becker
sehr gut
Rechtsanwalt Kai-Erik Becker
HOVEN BECKER WENDT | Rechtsanwälte · Notare in Bürogemeinschaft, Emser Platz 2, 10719 Berlin 6971.6352699993 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Zivilrecht • Zivilprozessrecht
Herr Rechtsanwalt Kai-Erik Becker ist Ihr rechtlicher Beistand für juristische Belange im Bereich Urkunde
aus 22 Bewertungen Die Bearbeitung wurde zwar abgelehnt aber freundlich begründet (29.12.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Matthias Wiese
sehr gut
Rechtsanwalt Matthias Wiese
Rechtsanwälte Wiese & Kollegen, Fischmarkt 6, 99084 Erfurt 6922.0487953902 km
Mein Anwalt. Mein Recht.
Arbeitsrecht • Verwaltungsrecht • Öffentliches Recht • Beamtenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Verfassungsrecht • Schulrecht
Online-Rechtsberatung
Juristische Fragen im Bereich Urkunde beantwortet Herr Rechtsanwalt Matthias Wiese
aus 87 Bewertungen Rechtliche Beratung war sehr gut vorbereitet und Fragen wurden differenziert und dezidiert beantwortet. (23.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
Tschöpl & Partner - Prag, Pod Křížkem 428/4, Prag 147 00, Tschechien 7181.0290878635 km
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Zivilprozessrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Medizinrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Urkunde bietet Herr Rechtsanwalt Mgr. Robert Tschöpl Advokát
aus 8 Bewertungen Man konnte mir leider nicht weiterhelfen,da es sich um eine tschechische Kanzlei handelt... Dies war aus dem … (01.04.2024)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Urkunde

Fragen und Antworten

  • Urkunde: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Urkunde sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Urkunde: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Urkunde umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Urkunde und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.

Eine Urkunde ist rechtlich definiert als Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt. Dabei soll sie zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet und bestimmt sein. Meist handelt es sich um Schriftstücke wie einen unterschriebenen Kaufvertrag oder Werkvertrag, eine Kündigungserklärung oder sonstigen Brief. Eine sogenannte Öffentliche Urkunde wird von einer Behörde bzw. Gericht ausgestellt, wie beispielsweise Bescheid oder Widerspruchsbescheid, gerichtliches Urteil oder Vernehmungsprotokoll. Aber auch eine notariell beurkundete Erklärung wie ein Hauskauf- oder ein Grundstückskaufvertrag gehören dazu.

Beglaubigung von Urkunden

Grundsätzlich kann jeder selbst eine Urkunde ausstellen. Die Beglaubigung kann dabei die Echtheit der Unterschrift oder die Übereinstimmung einer Kopie mit der Originalurkunde bestätigen. Die Einzelheiten zur Beglaubigung sind im Beurkundungsgesetz (BeurkG) geregelt. Zuständig ist ein Notar oder eine gesetzlich bestimmte Stelle. Eine Behörde kann jedenfalls Kopien der von ihr selbst ausgestellten Dokumente beglaubigen.

Urkundsbeamte der Geschäftsstelle

In den Geschäftsstellen von Gericht oder Staatsanwaltschaft gibt es sog. Urkundsbeamte der Geschäftsstelle. Diese nehmen Schriftsätze an das Gericht an und leiten diese an den zuständigen Richter weiter. Außerdem protokollieren sie Sitzungen, kümmern sich um ausgehende Schreiben, wie auch die Ladung zum Gerichtstermin, beispielsweise zur Hauptverhandlung in einem Strafverfahren. Auch Beamte im Standesamt, die sich um Schließung einer Ehe oder Lebenspartnerschaft kümmern, sind Urkundsbeamte.

Urkundenbeweis im Prozess

Im Prozess, gleich ob Zivilprozess, Strafprozess oder vor dem Verwaltungsgericht, können Urkunden zum sog. Urkundenbeweis herangezogen werden. Dabei wird die Urkunde zu den Akten genommen und in der jeweiligen Verhandlung verlesen. Urkunden sind beispielsweise oft ein unterschriebener Kaufvertrag, Werkvertrag, ein medizinisches Gutachten oder auch eine sonstiges Schreiben. Der Urkundenbeweis zählt neben Zeugen, Sachverständigen, Augenschein zu den sog. Strengbeweisverfahren.

Urkundenprozess im Zivilverfahren

Im Zivilprozessrecht kann auch ein sog. Urkundenprozess stattfinden. Voraussetzung für einen Urkundenprozess ist, dass die Klage sich auf eine Geldsumme oder eine bestimmte Menge von Sachen bezieht und dass alle anspruchsbegründenden Tatsachen nur durch Urkunden bewiesen werden können. So wird eine Beweisaufnahme mit Vernehmung von Zeugen oder Sachverständigen vermieden und ein Rechtsstreit schnell entschieden. In einem sog. Nachverfahren sind ggf. auch andere Beweise als Urkunden zulässig. Hat der Kläger im Urkundenprozess vorläufig gewonnen und wird das Urteil im Nachverfahren geändert, muss der Kläger ggf. Schadenersatz leisten.

Strafbarkeit der Urkundenfälschung

Das Strafrecht bedroht eine Urkundenfälschung mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren. Dabei umfasst die Fälschung sowohl die Erstellung einer neuen unechten Urkunde, wie auch die Manipulation einer bestehenden echten Urkunde. Eine Urkunde ist nur dann echt, wenn sie tatsächlich von der Person, die auch als Aussteller auftritt und erstellt, nicht nachträglich unerlaubt verändert wurde. Dabei muss der Inhalt der Urkunde nicht zwingend wahr sein. Auch eine sog. schriftliche Lüge kann eine echte Urkunde sein. Die Verwendung von falschen Erklärungen in Urkundenform kann dennoch strafbar sein, beispielsweise als Betrug oder versuchter Betrug.

(ADS)

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