3.797 Anwälte für Wiederaufnahmeverfahren | Seite 159

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Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
Zenger & Kahle Rechtsanwälte, Gabelsbergerstr. 9, 80333 München 7118.5608154416 km
Fachanwalt Strafrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Dr. Florian Zenger LL.M. M.M. M.A.
aus 21 Bewertungen Herr Zenger hat mir in einem kombinierten Straf- und Disziplinarverfahren buchstäblich die Haut gerettet. Brillante … (09.03.2024)
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Rechtsanwalt Dieter Linke
Anwaltskanzlei Dieter Linke, Scharnweberstr. 14, 13405 Berlin 6968.0937006246 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Arbeitsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Dieter Linke
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sehr gut
Rechtsanwalt Ralf Schönauer
Rechtsanwälte WUNSCH . SCHÖNAUER . LEINFELDER . DEHNE . LÜDERS und KOLLEGEN, Hallstr. 4, 86150 Augsburg 7063.3434520244 km
Fachanwalt Strafrecht • Arbeitsrecht • Opferhilfe
Rechtliche Fragen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren beantwortet Herr Rechtsanwalt Ralf Schönauer
aus 206 Bewertungen Ich habe mich nach einem Anwalt für Strafrecht aufgrund mehrerer Delikte umgesehen und bin glücklicherweise beim … (29.04.2024)
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Rechtsanwalt Rainer Hake
Anwaltskanzlei Rainer Hake, Bollhörnkai 1, 24103 Kiel 6687.7270067128 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei Rechtsfragen im Bereich Wiederaufnahmeverfahren hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Rainer Hake
aus 5 Bewertungen Herr Hake begleitete mich im Scheidungsverfahren durch seine grossartige fachliche und menschliche Kompetenz. Ich … (06.11.2023)
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Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
Lerche | Schröder | Fahlbusch | Wischmann, Blumenauer Str. 1, 30449 Hannover 6767.0723177236 km
Migrationsrecht • Ausländerrecht & Asylrecht • Strafrecht • Sozialrecht
Kompetente Rechtsberatung und Vertretung im Bereich Wiederaufnahmeverfahren bietet Herr Rechtsanwalt Peter Fahlbusch
(26.03.2024) Ich wurde von Rechtsanwalt Peter Fahlbusch sehr gut Beraten und bin sehr zufrieden mit ihm

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiederaufnahmeverfahren

Fragen und Antworten

  • Wiederaufnahmeverfahren: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiederaufnahmeverfahren umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiederaufnahmeverfahren und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Wiederaufnahmeverfahren: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiederaufnahmeverfahren sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Welche Kosten übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
    Eine Rechtsschutzversicherung deckt in der Regel die Prozesskosten ab, also vor allem die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Wurde ein Sachverständiger mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt, muss die Rechtsschutzversicherung sein Honorar unter Umständen ebenfalls bezahlen. Unterliegt der Versicherte vor Gericht, sind grundsätzlich auch die Kosten des Gegners von der Rechtsschutzversicherung zu übernehmen. Die Rechtsschutzversicherung zahlt allerdings nicht immer! Aufgrund der vielen Leistungsausschlüsse sollte man stets einen Blick in die Versicherungsbedingungen werfen bzw. bei der Versicherung nachfragen, ob sie im betreffenden Fall einstandspflichtig ist.
  • Ich kann mir keinen Gerichtsprozess leisten, was nun?
    Wenn Sie die Gerichtskosten nicht selbst zahlen können und Ihre Rechtsschutzversicherung diese nicht übernehmen will, hilft Ihnen die Prozesskostenhilfe weiter. In solchen Fällen bezahlt der Staat entweder ganz oder teilweise die Gerichtskosten, sowie die Kosten für den eigenen Rechtsanwalt. Dafür müssen Sie einen Antrag schriftlich beim zuständigen Gericht stellen. Es ist dabei empfehlenswert, das Formular „Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse bei Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe“ auszufüllen und alle wichtigen Unterlagen, wie etwa Ihren aktuellen Arbeitslosengeldbescheid, beizulegen. Sie können Ihren Antrag auch persönlich bei der Geschäftsstelle des Gerichts einreichen, insbesondere dann, wenn Sie noch offene Fragen haben.

    Wichtig zu wissen: Nicht immer ist ein Antrag auf Prozesskostenhilfe möglich. Beispielsweise gibt es im Strafrecht für den Angeklagten keine Prozesskostenhilfe.