3.948 Anwälte für Wiedereinsetzung | Seite 2

Suche wird geladen …

Profil-Bild Rechtsanwältin Antje Rödiger
Frau Rechtsanwältin Kanzlei A. Rödiger, Mogkstraße 9, 06526 Sangerhausen 6910.0011781533 km
Arbeitsrecht • Familienrecht • Betreuungsrecht • Opferhilfe • Strafrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht
Frau Rechtsanwältin Antje Rödiger bietet Rat und Unterstützung im Bereich Wiedereinsetzung
(01.05.2024) Die macht den Job richtig gut
Profil-Bild Rechtsanwalt Thomas Grünewald
Grünewald & Bader Rechtsanwälte · Fachanwälte, Bahnhofstr. 18, 87435 Kempten (Allgäu) 7063.5253011601 km
Fachanwalt Verkehrsrecht • Verwaltungsrecht • StrafrechtÖffentliches Recht • Kaufrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Kompetente Beratung und Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt Thomas Grünewald
(13.02.2020) Ich musste mich um nix kümmern, lief alles problemlos
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M.
Dr. Kurth & Kunze - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft, Rheinweg 67, 53129 Bonn 6696.4787376088 km
Wer glaubt, Strafverteidiger würden die Justiz bei der Arbeit stören, ist wohl auch der Meinung, dass der Torwart das Fußballspiel stört. (DAV)
Fachanwalt Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Urheberrecht & Medienrecht
Herr Rechtsanwalt Dr. Michael E. Kurth LL.M. ist Ihr kompetenter Partner im Bereich Wiedereinsetzung
aus 43 Bewertungen As a foreigner, I can highly recommend Dr. Kurth. His english proficiency are way more than enough to explain me the … (06.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann
RECHTSANWÄLTE Greiner-Zimmermann und Heindörfer, Bahnhofstr. 40, 94032 Passau 7210.1200552378 km
Fachanwältin Familienrecht • Strafrecht • Mediation • Ordnungswidrigkeitenrecht
Online-Rechtsberatung
Bei rechtlichen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Frau Rechtsanwältin Gabriele Greiner-Zimmermann gerne zur Verfügung
aus 7 Bewertungen Ich fühlte mich zu jeder Zeit menschlich verstanden und fachlich bestmöglich betreut! Absolut zuverlässig und sehr … (12.01.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Jens-Peter Voß
sehr gut
Rechtsanwalt Dr. Jens-Peter Voß
Kanzlei Dr. Voß, Pohlstr. 31, 10785 Berlin 6973.9181328324 km
Bundesweit tätige Rechtsanwalts- und Strafverteidigerkanzlei - täglich rund um die Uhr erreichbar
Arbeitsrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Jens-Peter Voß ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsfragen rund um Wiedereinsetzung
aus 11 Bewertungen Toller Anwalt (05.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke
Kineke Gottschalk GbR StB/RA, Marienstraße 27, 42105 Wuppertal 6669.4582141905 km
Steuerrecht • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Wirtschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge • Strafrecht
Herr Rechtsanwalt und Steuerberater Ludger Kineke ist Ihr Ansprechpartner für Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Roland Garstenauer
Kanzlei Roland Garstenauer, Künstlerhausgasse 1, 5020 Salzburg, Österreich 7232.6943053137 km
Familienrecht • Verkehrsrecht • Arzthaftungsrecht • Verwaltungsrecht • Strafrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Bei juristischen Fragestellungen im Bereich Wiedereinsetzung steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Roland Garstenauer gerne zur Verfügung
Profil-Bild Rechtsanwalt Kai Schnabel
sehr gut
Rechtsanwalt Kai Schnabel
SCHNABEL Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Sophie-Opel-Straße 2, 55286 Wörrstadt 6807.1500343971 km
Wenn Unfall dann zum Fachanwalt
Fachanwalt Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Kai Schnabel
aus 247 Bewertungen Die Bearbeitung meines Falls erfolgte professionell und effizient. Besonders vorteilhaft war der Informationsaustausch … (31.05.2024)
Profil-Bild Rechts- und Fachanwalt Kai Peter Schmitteckert
sehr gut
Rechts- und Fachanwalt Kai Peter Schmitteckert
Kanzlei Steiner Babuska Schmitteckert, Brandenburgische Str. 38, 10707 Berlin 6970.551128308 km
Fachanwalt Strafrecht • Verkehrsrecht
Online-Rechtsberatung
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechts- und Fachanwalt Kai Peter Schmitteckert
aus 22 Bewertungen Sehr kompetent und zuverlässig, ich kann alle nur weiter empfehlen! Danke für alles !! Gruß Sandro (13.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Dotzler & Collegen, Marktplatz 38, 91207 Lauf an der Pegnitz 7020.9434338449 km
Erbrecht • Strafrecht • Allgemeines Vertragsrecht
Bei juristischen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Wolfgang Blank
Profil-Bild Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH
Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH
JusLegal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lerchenfeld 3, 22081 Hamburg 6721.2501807558 km
Probleme muss man sofort anpacken.
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz • Fachanwalt IT-Recht • Strafrecht • Wettbewerbsrecht • Markenrecht • Urheberrecht & Medienrecht • Datenschutzrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Dr. Hauke Scheffler JusLegal RAGmbH – Ihr kompetenter Anwalt für den Bereich Wiedereinsetzung
Profil-Bild Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
sehr gut
Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
Rechtsanwalt Franz Meschke, Wiener Straße 53, 01219 Dresden 7081.9498663427 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Versicherungsrecht • Strafrecht • Erbrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Franz Meschke LL.M.
aus 28 Bewertungen Unser geparktes Auto wurde durch ein fahrendes Auto beschädigt. Wir mußten uns um nichts kümmern. alles wurde Top … (19.04.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechtsanwalt Kristof Gengel
Rechts- und Fachanwaltskanzlei Gengel, Holstenstraße 96, 24103 Kiel 6687.5153551114 km
Strafrechtliche Hauptverhandlungen vermeiden - Zivilrechtliche Ansprüche zügig durchsetzen.
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Verkehrsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Opferhilfe • Zivilrecht
Online-Rechtsberatung
Herr Rechtsanwalt Kristof Gengel bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 7 Bewertungen Sehr netter und kompetenter Anwalt mit einer schnellen Auffassungsgabe. Er hat mich in einem Verfahren gegen einen … (30.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Jörg Schmidt
sehr gut
Rechtsanwalt Jörg Schmidt
Kanzlei Jörg Schmidt, Dr.-Ernst-Str. 1, 57074 Siegen 6744.0564270793 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Sozialrecht • Strafrecht • Zivilrecht
Bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Jörg Schmidt
aus 22 Bewertungen Herr RA Schmidt hat uns in der Angelegenheit (Unfallschaden) sehr gut vertreten. Der Schaden wurde vollständig durch … (14.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Roman Haselmann
sehr gut
Hasel Law, Arndtstr. 39, 10965 Berlin 6976.2375059599 km
Strafrecht • Zivilrecht • Forderungseinzug & Inkassorecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Gewerblicher Rechtsschutz • Allgemeines Vertragsrecht
Herr Rechtsanwalt Roman Haselmann ist Ihnen bei rechtlichen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung gerne behilflich
aus 16 Bewertungen Nachdem ich mein Problem über die Website von anwalt.de geschildert habe, hat mir Herr Haselmann eine sehr schnelle … (26.02.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Alexander Hertsch
Rechtsanwälte Hertsch und Walter, Luitpoldstr. 32, 87700 Memmingen 7040.3869763991 km
Ich setze mich stets für Ihre Interessen ein !
Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Alexander Hertsch bietet im Bereich Wiedereinsetzung Rechtsberatung und Vertretung
Profil-Bild Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
sehr gut
Rechtsanwalt Christoph Pawlowski
Kanzlei Pawlowski, Oligsbendengasse 22, 52070 Aachen 6630.1109858163 km
Dem Recht Gehör verschaffen!
Fachanwalt Strafrecht • Insolvenzrecht & Sanierungsrecht
Herr Rechtsanwalt Christoph Pawlowski ist Ihr kompetenter Partner für Rechtsberatung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 21 Bewertungen Herr Pawlowski hat mich extrem gut vertreten! Eine ganz klare Empfehlung von mir. (24.06.2022)
Profil-Bild Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Rechtsanwalt Stefan Heiermann
Anwaltskanzlei Heiermann, Hauptstraße 2, 58300 Wetter (Ruhr) 6678.8745431991 km
Fachanwalt Strafrecht • Fachanwalt Familienrecht • Arbeitsrecht • Erbrecht • Verkehrsrecht • Internationales Recht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Ihr kompetenter Herr Rechtsanwalt Stefan Heiermann für Rechtsfragen rund um den Bereich Wiedereinsetzung
(01.08.2020) Schneller Anruf, freundliche und kompetente Bewertung
Profil-Bild Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Kanzlei Wolfgang Heidersberger, Regierungsstr. 549, 84028 Landshut 7132.0580253463 km
Familienrecht • Strafrecht • Opferhilfe • Verkehrsrecht • Arbeitsrecht • Unterhaltsrecht • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
Bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Herr Rechtsanwalt Wolfgang Heidersberger
Profil-Bild Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwältin Susanne May
Rechtsanwälte Schmidt & May, Lauterbachstr. 5, 01796 Pirna 7097.0537300328 km
„Es ist leichter, Probleme zu lösen, als mit ihnen zu leben!“ Albert Einstein
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht • Agrarrecht • Erbrecht • Kaufrecht
Im Bereich Wiedereinsetzung bestens vertreten mit Frau Rechtsanwältin Susanne May
(27.12.2023) Ich wurde freundlich und umfassend beraten. Danke!
Profil-Bild Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
sehr gut
Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
Kanzlei Reuter & Wiegand, Friedrichstr. 20, 45468 Mülheim an der Ruhr 6645.143848178 km
Familienrecht • Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Ordnungswidrigkeitenrecht
Beratung und Vertretung bei juristischen Fragen im Bereich Wiedereinsetzung bietet Herr Rechtsanwalt und Notar Lothar Wiegand
aus 17 Bewertungen Wenn man ein Anwalt sucht der schnell und kompetent arbeitet ist man bei Herrn Wiegand genau richtig. Ich fühlte mich … (01.05.2024)
Profil-Bild Rechtsanwalt Andreas Berger
Rechtsanwalt Andreas Berger
Kanzlei Andreas Berger, Hauptstr. 33, 82140 Olching 7099.5689173071 km
Fachanwalt Familienrecht • Fachanwalt Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht • Strafrecht • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
Herr Rechtsanwalt Andreas Berger bietet Ihnen anwaltliche Vertretung im Bereich Wiedereinsetzung
aus 6 Bewertungen Die Unterstützung von Herrn Andreas Berger bei einer Klage gegen meinen Bauträger war super. Er hat sich viel Zeit … (10.09.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko
Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko
Kanzlei Villa Verde A. Kolodziej & S. Walisko Rechtsanwälte, Fachanwältin und Notare in Sozietät, Lindhorststr. 140, 46242 Bottrop 6640.7645709591 km
Ich stehe inhaltlich aber auch emotional an Ihrer Seite! Sie können sich auf mich verlassen.
Baurecht & Architektenrecht • Familienrecht • Öffentliches Baurecht • Arbeitsrecht • Verkehrsrecht • Öffentliches Recht • Werkvertragsrecht
Frau Rechtsanwältin und Notarin Sarah Walisko ist Ihr kompetenter Partner für Fragen rund um Wiedereinsetzung
aus 9 Bewertungen Es war nervenaufreibend, wir waren froh Frau Walisko an unserer Seite gehabt zu haben. (08.08.2023)
Profil-Bild Rechtsanwältin Annika Bella
Rechtsanwältin Annika Bella, Weiße Mauer 6, 06217 Merseburg 6958.301202153 km
Erbrecht • Verkehrsrecht • Strafrecht • Zivilrecht • Kaufrecht • Opferhilfe • Allgemeines Vertragsrecht
Bei rechtlichen Problemen im Bereich Wiedereinsetzung unterstützt Sie Frau Rechtsanwältin Annika Bella
aus 8 Bewertungen Frau Rechtsanwältin Bella hat mich schnell und sehr gut Beraten. Ich kann sie nur weiter empfehlen. Vielen Dank (20.12.2022)

Rechtstipps von Anwälten zum Thema Wiedereinsetzung

Fragen und Antworten

  • Wiedereinsetzung: Was kann ein Anwalt für mich tun?
    Streitigkeiten in Zusammenhang mit Wiedereinsetzung sind leider keine Seltenheit und oftmals führen Gespräche mit der gegnerischen Seite zu keiner praktikablen Lösung. In solchen Fällen ist es sinnvoll, sich an einen in diesem Bereich erfahrenen Anwalt zu wenden. Er überprüft sämtliche Schreiben, unterstützt Sie bei der Erstellung rechtssicherer Dokumente und übernimmt die Kommunikation mit der gegnerischen Partei. Außerdem ist ein Anwalt mit sämtlichen Fristen bestens vertraut, wenn es darum geht, eine Stellungnahme fristgerecht abzugeben oder die Widerspruchsfrist einzuhalten. Ist keine außergerichtliche Lösung möglich, so vertritt er Ihre Ansprüche mit Nachdruck vor dem zuständigen Gericht.
  • Wiedereinsetzung: Wann sollte ich einen Rechtsanwalt um Rat bitten?
    Das Thema Wiedereinsetzung umfasst zahlreiche rechtliche Vorschriften, mit denen man im alltäglichen Leben selten in Berührung kommt. Insbesondere wenn Sie unsicher sind, welche Rechte und Pflichten Ihnen zustehen, wann Sie Einspruch gegen eine Entscheidung erheben sollten oder ob es sich lohnt, gerichtlich vorzugehen, sollten Sie sich so früh wie möglich an einen Anwalt wenden. Außerdem lohnt sich immer der Gang zum Anwalt, wenn es darum geht, Dokumente auf Fehler zu überprüfen oder neue rechtssicher zu erstellen. Ein Rechtsanwalt beantwortet alle Fragen zum Thema Wiedereinsetzung und erarbeitet gemeinsam mit Ihnen sinnvolle und nachhaltige Lösungen.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Wie läuft ein Gerichtsverfahren ab?
    Gerichtsprozesse laufen nach strengen Verfahrensregeln ab. Dabei spielt es eine Rolle, vor welchem Gericht und auf welchem Rechtsgebiet verhandelt wird. Eine Hauptverhandlung im Strafrecht verläuft folgendermaßen:
    • Aufruf der Sache: Der vorsitzende Richter stellt fest, ob alle Prozessbeteiligten anwesend sind.
    • Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal. Der Vorsitzende vernimmt den Angeklagten über seine persönlichen Verhältnisse.
    • Darauf folgt die Verlesung der Anklageschrift durch den Staatsanwalt.
    • Nun wird der Angeklagte zur Sache vernommen. Es steht ihm frei, ob er sich zur Anklage äußert oder nicht zur Sache aussagt.
    • Darauf folgt die Beweisaufnahme, die neben der Anhörung der Zeugen und der Sachverständigen auch die Verlesung von Urkunden vorsieht.
    • Im Anschluss folgen die Schlussvorträge der Staatsanwaltschaft und des Verteidigers. Der Staatsanwalt gibt zudem das begehrte Strafmaß an. Der Angeklagte erhält das letzte Wort.
    • Anschließend zieht sich das Gericht zur Entscheidungsfindung zurück.
    • Die Hauptverhandlung endet mit der Urteilsverkündung.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ermöglicht das Nachholen aufgrund eingetretener Fristversäumnis eigentlich zu spät erfolgender Handlungen in bestimmten Verfahren. Durch ein erfolgreiches Wiedereinsetzungsverfahren werden diese als rechtzeitig erfolgt behandelt. Die Wiedereinsetzung führt dabei aber nicht zu einem Zustand, als ob die Verspätung nie eingetreten wäre. Das heißt, die Fristberechnung beginnt nach einer Wiedereinsetzung nicht von vorne. So bleibt für das Nachholen der versäumten Prozesshandlung regelmäßig weniger Zeit, als ursprünglich dafür vorgesehen war. Der Wiedereinsetzungsantrag stellt dabei kein Rechtsmittel im engeren Sinne, sondern lediglich einen förmlichen Rechtsbehelf dar. Derartige Rechtsbehelfe unterscheiden sich von Rechtsmitteln dadurch, dass sie ein Verfahren nicht in eine höhere Instanz bringen.

Weil die Möglichkeit der Wiedereinsetzung eine Ausnahmeregelung darstellt, ist sie nur in engen Grenzen zulässig. Die Wiedereinsetzung erfolgt grundsätzlich nur auf Antrag, kann aber bei offenkundiger bzw. aktenkundiger, rechtzeitiger Nachholung der versäumten Handlung auch ohne Antrag von Amts wegen gewährt werden. Wesentlich für eine erfolgreiche Wiedereinsetzung ist, dass die Partei eine Frist ohne ihr Verschulden versäumt hat. Verschulden umfasst dabei Vorsatz und Fahrlässigkeit. Eine bewusstes oder sorgfaltsloses verstreichen lassen einer Frist zählt somit als Verschulden. Hat ein Rechtsanwalt oder ein anderer Bevollmächtigter die Frist versäumt, wird dies der Partei im Regelfall zugerechnet. Für das Verschulden kommt es dann darauf an, ob ein davon Betroffener mit seinem Verhalten zur Säumnis beigetragen hat - z. B. weil er sich trotz zu erwartender Zustellung eines fristentscheidenden Dokuments im Urlaub befand, ohne seinen Anwalt darüber zu informieren. War das nicht der Fall, kommt es für die Verschuldensfrage auf den Anwalt und insbesondere dessen Büroorganisation an. Da die Wiedereinsetzung in verschiedenen Rechtsgebieten eine Rolle spielt, weicht ihre Ausgestaltung mehr oder weniger voneinander ab.

Wiedereinsetzung im Zivilprozess

Die Wiedereinsetzung in einem vor den für Zivilsachen zuständigen Gerichten stattfindenden Prozess regelt die Zivilprozessordnung (ZPO). Eine Wiedereinsetzung ist nach § 233 ZPO möglich bei einer nicht eingehaltenen Notfrist, der verpassten Frist zur Begründung der Berufung, Revision, Nichtzulassungsbeschwerde oder Rechtsbeschwerde sowie der Wiedereinsetzungsfrist selbst. Letztere für den rechtzeitigen Wiedereinsetzungsantrag entscheidende Frist beträgt grundsätzlich zwei Wochen, ab dem Tag an dem das einer entsprechenden Prozesshandlung entgegen stehende Hindernis behoben ist. Handelte es sich bei der Verfahrenshandlung um die Begründung einer Berufung, einer Revision, einer Nichtzulassungsbeschwerde oder einer Rechtsbeschwerde beträgt die Frist statt zwei Wochen einen Monat ab Wegfall des Hindernisses. Zu beachten ist außerdem die Ausschlussfrist: Eine Wiedereinsetzung ist demnach ausgeschlossen, wenn seit dem Ende der versäumten Frist ein Jahr vergangen ist.

Aufgrund gerichtlicher Praxis gilt folgende Besonderheit: Scheitert die Fristwahrung für eine Prozesshandlung an nötigen finanziellen Mitteln, weil ein Betroffener mittellos ist, muss er vor ihrem Ablauf zumindest Prozesskostenhilfe beantragt haben. Bei bestehender Rechtsschutzversicherung entfällt jedoch die Mittellosigkeit. Die Frist beginnt hier erst mit der Deckungszusage.

Die Form des Antrags auf Wiedereinsetzung richtet sich nach der für die versäumte Prozesshandlung vorgeschrieben Form. Die Zuständigkeit für die Entscheidung darüber obliegt dabei dem Gericht, welches für die versäumte Prozesshandlung zuständig ist. Bei einer nicht fristgerecht begründeten Berufung einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Landgericht ist beispielsweise das Oberlandesgericht, bei einer Klage vor dem erstinstanzlich zuständigen Amtsgericht hingegen das Landgericht als Berufungsgericht zuständig. Die Gründe für die verspätete Vornahme der jeweiligen Prozesshandlung muss der Antragsteller glaubhaft machen. Neben üblichen Beweismitteln wie etwa Zeugen und Urkunden reicht dafür auch eine eidesstattliche Versicherung. Wird die Prozesshandlung innerhalb der Antragsfrist nachgeholt, kann eine Wiedereinsetzung auch ohne Antrag erfolgen. Die Kosten der Wiedereinsetzung trägt im Regelfall der Antragsteller.

Wiedereinsetzung im Strafprozess

In einem Strafverfahren richtet sich die Wiedereinsetzung nach der Strafprozessordnung (StPO). Anders als in der ZPO muss es sich bei der versäumten Frist nur um eine gesetzliche oder richterliche Frist handeln. Der Formmangel einer Verfahrenshandlung steht dabei einer Fristsäumnis gleich. Ausgeschlossen ist die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand jedoch bei einer verpassten Ausschlussfrist, also einer Frist, nach der grundsätzlich keine Wiedereinsetzung mehr gewährt wird. Beispiele dafür sind die Zeitpunkte bis zu denen ein Angeklagter den Einwand gegen die Zuständigkeit des Strafgerichts zu erheben oder eine Ablehnung wegen Befangenheit eines Richters vorzubringen hat. Ebenso unmöglich ist es eine Wiedereinsetzung bei versäumten Erklärungsfristen im von der Staatsanwaltschaft regelmäßig zusammen mit der Polizei und anderen Ermittlungspersonen durchgeführten Ermittlungsverfahren.

Beispiele für ein Verschulden sind eine fehlende Vorsorge von einer Zustellung während eines laufenden Strafverfahrens Kenntnis zu erlangen oder bei einer missverstandenen mündlichen Rechtsmittelbelehrung, wenn der Betroffene nicht dafür sorgt, dies später aufzuklären. Anders als im Zivilprozess wird einem Angeklagten im Strafprozess das Verschulden seines Rechtsanwalts, nicht zugerechnet, sofern ihn keine Mitschuld trifft. Auf die Eigenschaft des Anwalts als Pflichtverteidiger oder Wahlverteidiger kommt es dabei nicht an. Für andere Beteiligte, etwa die Führenden einer Nebenklage, ist das anders. Das Verschulden der Nebenklagevertretung wird ihnen entsprechend § 85 Absatz 2 ZPO zugerechnet. Im Strafverfahren kann neben dem Angeklagten und weiteren Beteiligten außerdem die Staatsanwaltschaft im Falle einer von ihr unverschuldet verursachten Fristversäumnis Wiedereinsetzung erlangen.

Ist eine Rechtsmittelbelehrung - etwa hinsichtlich einer einzulegenden Revision oder Berufung - unterblieben oder fehlerhaft erfolgt, gilt die Besonderheit, dass von einem unverschuldeten Versäumen ausgegangen wird. Eine Belehrung über die mögliche Wiedereinsetzung in solchen Fällen obliegt dem Gericht dabei aufgrund des grundsätzlichen Rechts auf ein faires Verfahren.

Der Wiedereinsetzungsantrag ist im Strafverfahren innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses zu stellen. Aufgrund der hier einschlägigen Fristenregel der StPO wird der Tag des Wegfalls dabei nicht mitgezählt. Allerdings ist auch hier eine Glaubhaftmachung der Gründe für eine Wiedereinsetzung erforderlich. Der Antrag hat bei dem Gericht zu erfolgen, bei dem die Frist wahrzunehmen gewesen wäre. Er erfolgt aber auch rechtzeitig, wenn er bei dem Gericht, das über den Antrag zu entscheiden hat, innerhalb der Wiedereinsetzungsfrist eingeht. Bei versäumter Einspruchsfrist gegen einen Strafbefehl wäre das beispielsweise das Amtsgericht.

Der Antrag hemmt nicht die Vollstreckung einer gerichtlichen Entscheidung, kann jedoch vom Gericht angeordnet werden. Bei einer Verhaftung oder Unterbringung kann ein Haftbefehl oder Unterbringungsbefehl unter Umständen aufgehoben werden, durch eine rechtskräftige Entscheidung erledigte Anordnungen können auch wieder wirksam werden.

Wiedereinsetzung im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess

Die Wiedereinsetzung setzt im Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess eine ohne Verschulden versäumte gesetzliche Frist und den Antrag auf Wiedereinsetzung voraus. Bei richterlichen Fristen ist die Wiedereinsetzung nicht entsprechend anwendbar, da die Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) hierfür spezielle Ausnahmen enthält.

Hinsichtlich der Zuständigkeit wird folgendermaßen unterschieden: Hatte über die zugrundeliegende Handlung eine Behörde zu entscheiden, so ist diese für das Wiedereinsetzungsverfahren zuständig. So etwa bei einer versäumten Widerspruchsfrist, die in der Regel einen Monat nach Bekanntgabe eines Verwaltungsakts beträgt. Bei einem aufgrund einer mutmaßlich begangenen Ordnungswidrigkeit erlassenen Bußgeldbescheid beträgt die Frist für den hier als Einspruch bezeichneten Widerspruch allerdings nur zwei Wochen. Deshalb sollte die vorgeschriebene Rechtsmittelbelehrung genau beachtet werden. Die Entscheidung über die Wiedereinsetzung stellt dabei wiederum einen Verwaltungsakt dar. Ein Gericht, das über die eingehaltene Widerspruchsfrist als Zulässigkeitsvoraussetzung einer Klage zu entscheiden hat, kann die Wiedereinsetzung allerdings abweichend von der behördlichen Entscheidung darüber beurteilen. Der Grund dafür ist, dass ein Verwaltungsakt nach abgelaufener Widerspruchsfrist bestandskräftig wird und eine weitere Anfechtung nicht mehr möglich ist. Handelte es sich hingegen um eine Prozesshandlung, ist das Verwaltungsgericht zuständig.

Die Antragsfrist beträgt in diesen Fällen grundsätzlich zwei Wochen, bei versäumter Rechtsmittelbegründungsfrist allerdings mit besonderem Hinblick auf das Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz einen Monat. Die Frist für die Nachholung der versäumten Handlung ist entsprechend. Wird die versäumte Handlung vor Antragstellung offenkundig bzw. aktenkundig nachgeholt, kann das Antragserfordernis entfallen. Nicht zuletzt gilt auch hier eine Ausschlussfrist von einem Jahr.

Wiedereinsetzung in anderen Verfahren

Neben den genannten Fällen richtet sich auch eine Wiedereinsetzung in Verfahren vor den Sozialgerichten und Finanzgerichten nach eigenen Vorschriften. Es kann aber auch eine Verweisung auf vorhandene Vorschriften erfolgen, wie etwa bei Prozessen vor dem Arbeitsgericht auf die Regelungen der ZPO.

(GUE)

Sie haben ein rechtliches Problem und suchen einen Anwalt in Ihrer Nähe, der Sie bei allen Fragen zum Thema Wiedereinsetzung umfassend berät? Bei anwalt.de finden Sie ganz einfach die passenden Anwälte für Ihr Rechtsproblem. anwalt.de – eines der führenden Unternehmen in Deutschland für moderne Rechtsberatung und Legal Tech.

Wählen Sie nachfolgend den gewünschten Ort in Ihrer Nähe aus und erhalten Sie eine Auflistung von Kanzleien, die zum Thema Wiedereinsetzung besondere Kenntnisse besitzen. Detaillierte Informationen zu Ihrem ausgewählten Anwalt oder Ihrer gewählten Anwältin finden Sie auf den einzelnen Kanzleiprofilen.