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Fahren trotz Fahrverbot: Kein Kavaliersdelikt

  • 1 Minuten Lesezeit

Man darf im Zeitraum eines Fahrverbots kein Kraftfahrzeug führen. Dieses absolute Verbot, Auto oder andere Fahrzeuge zu fahren, gilt während der gesamten Monatsfrist des Fahrverbots – auch wenn die Behörde den Führerschein schon einige Tage vor Ablauf des Fahrverbots zurücksendet! Ignoriert man dieses Verbot, hat dies schwerwiegende Konsequenzen. 

Der Verstoß gegen das Fahrverbot hat zwar keinen Einfluss auf die Frist des Fahrverbots, es stellt aber eine schwere Verkehrsstraftat dar, die mit einer Geldstrafe oder Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet wird. Zusätzlich zur Geldstrafe oder Freiheitsstrafe kann als Nebenstrafe erneut ein weiteres Fahrverbot verhängt oder die Fahrerlaubnis ganz entzogen werden.

Fährt man also trotz Fahrverbot Auto, macht man sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar! Dieser Straftatbestand der Straßenverkehrsordnung (StVO) erfasst damit nicht nur Fälle, in denen der Fahrer keine Fahrerlaubnis besitzt, sondern auch die Fälle, bei denen der Führerschein wegen einem vorübergehenden Fahrverbot abgegeben werden musste. 

Wer sich trotz einem laufenden Fahrverbot hinters Steuer setzt, begeht damit also kein Kavaliersdelikt mehr, sondern eine Verkehrsstraftat, bei deren Ahndung man als vorbestraft gilt. Der Straftatbestand erfasst dabei nicht nur den Fahrer selbst, sondern auch den Fahrzeughalter, der sein Auto einem Fahrer zur Verfügung stellt.

Foto(s): ©Pixabay/bobtheskater

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