Ferienhaus in Holland – Rechtstipp 14: Einkommensteuer in NL – die Steuerfalle!
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1. Fahndung nach Steuersündern
Die niederländische Finanzverwaltung vermutet, dass entlang der Nordseeküste – zwischen Ameland und Zeeland – hunderte Ferienhäuser stehen, wofür keine Einkommensteuer bezahlt wird. Daher läuft eine umfangreiche Fahndungsaktion nach Steuerhinterziehern. Aus Kapazitätsgründen können nicht alle Nordseeinseln und der gesamte Küstenstreifen entlang der Nordsee auf einen Schlag überprüft werden. Die Finanzverwaltung richtet ihre Fahndung daher schwerpunktmäßig auf ausgewählte Teile des Fahndungsgebiets.
2. Datenabgleich – (oder Rasterfahndung?)
Wie fahndet das Finanzamt? Das Finanzamt lässt sich von den Gemeinden, in denen die Fahndung läuft, die Eigentümer sämtlicher Ferienhäuser nennen. Die Gemeinden kennen alle Eigentümer – sie haben ja die Gebiete, in denen Ferienhäuser stehen, selbst ausgewiesen. Und sie haben den Eigentümern der Ferienhäuser jedes Jahr Grundsteuerbescheide geschickt.
Das Finanzamt gleicht die von den Gemeinden übermittelten Daten der Ferienhauseigentümer mit dem eigenen Datenbestand ab. Übermittelt die Gemeinde die Daten eines Ferienhauseigentümers, der nicht im Datenbestand des Finanzamts vorkommt, fragt das Finanzamt bei dem Grundbuchamt nach, wie lange das Eigentum schon besteht.
3. Steuerbescheid – 5 Jahre rückwirkend
Der Ferienhauseigentümer, der dem Finanzamt bisher unbekannt war, erhält einen Einkommensteuerbescheid, und zwar bis 5 Jahre rückwirkend.
4. Zinsen
Das Finanzamt berechnet Zinsen (seit 1.4.2014 4 % jährlich).
5. Verspätungszuschläge
Das Finanzamt setzt Verspätungszuschläge fest. Die Zuschläge sind gestaffelt: Die zweite nicht abgegebene Steuererklärung ist teurer als die erste, die dritte noch teurer. Los geht es mit 350 € für die erste. Der Höchstbetrag ist 5278 €.
6. Strafverfolgung
Es bleibt nicht bei Steuernachzahlungen, Zinsen und Verspätungszuschlägen. Es besteht auch das Risiko, dass das Finanzamt die Sache der Staatsanwaltschaft übergibt und der Steuerhinterzieher strafrechtlich verurteilt wird. Mit Gefängnis bis zu 4 Jahren wird bestraft, wer seine Einkommensteuererklärung nicht fristgerecht abgibt (Art. 69 Algemene Wet inzake Rijksbelastingen). Heilmittel: Die Strafbarkeit entfällt, wenn die Steuererklärung abgegeben wird, bevor die Tat entdeckt ist. Hat das Finanzamt durch Datenabgleich mit der Gemeinde festgestellt, dass ihm ein Ferienhauseigentümer bisher unbekannt war, ist es zu spät.
7. Vollstreckung in das Ferienhaus
Das Finanzamt kann seine Einkommensteuerbescheide sofort vollstrecken. Im Nu ist das Ferienhaus mit einer Zwangshypothek belastet. Die Zwangsversteigerung kann sich anschließen.
8. Vollstreckung in Deutschland
Die niederländische Einkommensteuer kann grenzüberschreitend vollstreckt werden, also auch in Deutschland.
9. Entdeckungsrisiko hoch!
Da die Aufdeckung der Steuerhinterziehung droht – früher oder später kommt die Finanzverwaltung durch den Datenabgleich mit den Gemeinden hinter jeden Eigentümer, der keine Einkommensteuer für sein Ferienhaus zahlt – empfiehlt es sich, unverzüglich eine Einkommensteuererklärung abzugeben. Dabei bin ich gern behilflich.
10. Aussitzen?
Aussitzen lohnt nicht – es kann nur teurer werden.
GENSCH – Anwaltsbüro für niederländisches Recht.
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