Komasaufen und Krankenkassenregress
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Leider kommt es immer wieder vor, dass Jugendliche Alkohol bis zur Bewußtlosigkeit zu sich nehmen, sog. Flatratepartys und Alkopops verstärken diesen Trend. Häufig kommt es vor, dass die gesetzlichen Krankenkassen nachträglich an die Eltern herantreten, und die Kosten für den Krankentransport und die Behandlung erstattet verlangen, mit der Begründung, das Koma sei selbstverursacht. Aus falscher Scham wird auf Rechtsmittel verzichtet und die nicht unerheblichen Kosten zurückerstattet. Die Rückforderungsbescheide sind jedoch rechtswidrig und können durch Widerspruchseinlegung bei der Krankenkasse und - soweit dann noch notwendig - Klage vor dem Sozialgericht angegriffen werden.
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