Online-Scheidung – Voraussetzungen und Ablauf

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Das Internet vereinfacht viele Abläufe unseres Lebens. So auch den Ablauf eines Scheidungsverfahrens. Die Online-Scheidung bietet die Möglichkeit, Ihr Scheidungsverfahren online in die Wege zu leiten. Sie ersparen sich den traditionellen Weg, in eigener Initiative einen Rechtsanwalt suchen und beauftragen zu müssen. Wir erklären Ihnen in zehn Punkten, was die Online-Scheidung ist und was Sie zu den Voraussetzungen und zum Ablauf wissen sollten.

Das Wichtigste für Sie

  • Die Online-Scheidung bietet einen besonders komfortablen Weg, Ihre Scheidung in die Wege zu leiten. Beauftragen Sie einen Scheidungsservice, werden Sie an einen kompetenten Rechtsanwalt vermittelt, der sich bereits in einem Scheidungsverfahren bewährt hat.
  • Sie profitieren optimal von den Möglichkeiten der Online-Scheidung, wenn Sie sich einvernehmlich scheiden lassen und eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer notariell zu beurkundenden Scheidungsfolgenvereinbarung regeln. Sie können Ihre Absprache wegen einer Scheidungsfolge aber auch im Scheidungstermin gerichtlich protokollieren lassen.
  • Haben Sie das Scheidungsantragsformular mit Ihren persönlichen Daten versehen und nebst notwendiger Unterlagen an Ihren Rechtsanwalt übersandt, reicht der Anwalt Ihren Scheidungsantrag bei Gericht ein. Nach Zahlung der Gerichtsgebühren stellt das Gericht den Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner zu.
  • Hat das Gericht die Voraussetzungen zur Durchführung des Versorgungsausgleichs geschaffen, dürfen Sie für den Fall Ihrer einvernehmlichen Scheidung davon ausgehen, dass das Gericht kurzzeitig einen Scheidungstermin ansetzen wird.

Inhalt

Vorweg: Ist die Online-Scheidung eine Modeerscheinung?

1. Welche Vorteile bietet die Online-Scheidung?

2. Kann ich mich informieren und beraten lassen, bevor ich die Scheidung online beantrage?

3. Was ist der Idealfall bei einer Online-Scheidung?

4. Kann ich die Online-Scheidung auch nutzen, wenn ich im Ausland wohne?

5. Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt für meine Online-Scheidung?

6. Wie leite ich die Online-Scheidung in die Wege?

7. Wie gehe ich mit den Scheidungskosten um?

8. Was passiert, wenn der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist?

9. Warum erhalte ich einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich?

10. Wann bestimmt das Gericht den Scheidungstermin?

Vorweg: Ist die Online-Scheidung eine Modeerscheinung?

Sie haben Recht, wenn Sie die Meinung vertreten, man müsse nicht jeder Entwicklung hinterherlaufen und alles, was althergebracht ist, über Bord werfen. Auch wenn die Online-Scheidung die modernen Möglichkeiten des Internets nutzt, ist sie weitaus mehr als eine bloße Modeerscheinung. Die Online-Scheidung bietet die Möglichkeit, Ihre Scheidung auf eine Art und Weise in die Wege zu leiten, die Ihnen viele Mühen und Unsicherheiten erspart. Überlegen Sie also, ob die Online-Scheidung auch In Ihrem Fall die Möglichkeiten bietet, die sie verspricht.

1.  Welche Vorteile bietet die Online-Scheidung?

Die Online-Scheidung funktioniert wie jede andere Scheidung auch. Sie bietet jedoch den Vorteil, dass Sie den Anwalt nicht selbst recherchieren müssen. Beauftragen Sie einen Scheidungsservice, genügt es, wenn Sie Ihre persönlichen Daten in das Online-Scheidungsformular eintragen und online oder per Post übersenden. Sie brauchen bloß noch Ihre Heiratsurkunde sowie einen eventuell vorhandenen Ehevertrag beizufügen. Alles Weitere übernimmt der Scheidungsservice für Sie.

2.  Kann ich mich informieren und beraten lassen, bevor ich die Scheidung online beantrage?

Natürlich können Sie sich auch bereits vorab in einer unverbindlichen Orientierungsberatung oder in einer anwaltlichen Erstberatung über den Ablauf Ihres Scheidungsverfahrens informieren. Gerade, wenn Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen scheiden lassen wollen und die Chance nutzen, Ihre Scheidungsfolgen außergerichtlich zu regeln, ist die Online-Scheidung der ideale Weg, Ihre Scheidung besonders kostengünstig und zügig abzuwickeln.

3.  Was ist der Idealfall bei einer Online-Scheidung?

Im Idealfall lassen Sie sich im gegenseitigen Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner scheiden. Eventuelle Scheidungsfolgen regeln Sie außergerichtlich in einer notariell beurkundeten Scheidungsfolgenvereinbarung oder lassen Ihre Absprachen im Scheidungstermin vom Gericht protokollieren. Mit diesen Optionen sparen Sie erhebliche Gebühren für Gericht und Anwalt. Vor allem benötigen Sie nur einen einzigen Rechtsanwalt und zwar denjenigen, der Ihren Scheidungsantrag formuliert und bei Gericht einreicht. Ihr Ehepartner, der Ihrem Scheidungsantrag dann nur noch zuzustimmen braucht, benötigt keinen eigenen Rechtsanwalt. Sollten Sie eine Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen und formulieren wollen, kann Sie natürlich auch Ihr Rechtsanwalt, mit dem Sie online in Kontakt getreten sind, eingehend beraten. Auf Wunsch wird der Rechtsanwalt den Text einer Scheidungsfolgenvereinbarung entwerfen und mit Ihrem Ehepartner verhandeln.

4.  Kann ich die Online-Scheidung auch nutzen, wenn ich im Ausland wohne?

Wohnen Sie im Ausland und sind deutscher Staatsbürger, können Sie sich in Deutschland problemlos scheiden lassen. Gerade in diesem Fall profitieren Sie von den Vorzügen einer Online-Scheidung. Es kommt nicht darauf an, wo Sie ursprünglich geheiratet haben. Sie beauftragen online Ihren Rechtsanwalt, der Ihren Scheidungsantrag formuliert und bei Gericht einreicht. Das zuständige Familiengericht wird durch das Gesetz genau bestimmt. So sparen Sie sich den Aufwand, wegen eines Anwaltstermins persönlich nach Deutschland zu kommen. Grundsätzlich brauchen Sie erst zum Scheidungstermin vor Gericht erscheinen. In Ausnahmefällen besteht aber auch die Möglichkeit, dass Sie von einem Gericht an Ihrem ausländischen Wohnort angehört werden. Ihr Anwalt kann Ihnen erklären, unter welchen Voraussetzungen dies möglich ist.

5.  Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt für meine Online-Scheidung?

Da der Gesetzgeber vor den Familiengerichten den Anwaltszwang vorschreibt, müssen Sie sich durch einen Rechtsanwalt vertreten lassen. Sie können Ihren Rechtsanwalt direkt beauftragen oder sich einen Rechtsanwalt von einem Dienstleister, der speziell in Ehe- und Scheidungssachen tätig ist, vermitteln lassen. Gute Scheidungsservices arbeiten mit Anwälten zusammen, die sich in familienrechtlichen Verfahren bewährt und als vertrauensvoll erwiesen haben. Sie sollten natürlich genau prüfen, ob ein Angebot, das Sie näher ins Auge fassen, wirklich das hält, was es verspricht. Vergleichen Sie also die Angebote verschiedener Dienstleister miteinander und entscheiden Sie sich für denjenigen,

  • der telefonisch gut erreichbar ist,
  • vereinbarte Rückruftermine einhält,
  • Sie möglichst anhand verständlich formulierter Texte über Trennung und Scheidung informiert,
  • eine Gesprächs-Hotline anbietet,
  • vorab wegen der voraussichtlichen Verfahrenskosten einen gebührenfreien Kostenvoranschlag übersendet,
  • Sie auf die Möglichkeit einer gebührenfreien anwaltlichen Erstberatung verweist und
  • bestenfalls auch noch TÜV-zertifiziert ist.

6.  Wie leite ich die Online-Scheidung in die Wege?

Haben Sie sich beispielsweise für einen Scheidungsservice entschieden, tragen Sie vorab in ein Scheidungsantragsformular Ihre persönlichen Daten ein und übersenden das Formular nebst den notwendigen Unterlagen (Heiratsurkunde, anwaltliche Vollmacht) für Ihr Scheidungsverfahren an den Scheidungsservice. Alles Weitere läuft fast wie von selbst. Der von dem Scheidungsservice vermittelte Rechtsanwalt wird eine Akte anlegen. Bestenfalls erhalten Sie einen passwortgeschützten Zugang zu Ihrer Akte und können darin rund um die Uhr jederzeit nachlesen, was der Stand Ihres Verfahrens ist. Sind alle Vorfragen geklärt, formuliert der Rechtsanwalt den Scheidungsantrag und reicht diesen beim Familiengericht ein.

7.  Wie gehe ich mit den Scheidungskosten um?

Ihre Scheidung kostet Geld. Am Geld scheitern wird Ihre Scheidung aber nicht. Sind Sie liquide, zahlen Sie nach Eingang der Gerichtskostenrechnung die Gerichtsgebühren und die Gebührenvorschussrechnung Ihres Rechtsanwalts aus eigener Tasche. Ist Ihre Liquidität angespannt, sollten Sie Ihren Rechtsanwalt ansprechen. Im Idealfall wird er Ihnen eine Zahlungsvereinbarung anbieten und Ihnen die Möglichkeit einräumen, die Gebühren in Teilbeträgen zu zahlen. Haben Sie nur ein geringes Einkommen, besteht letztlich die Möglichkeit, dass Ihr Rechtsanwalt im Zusammenhang mit dem Scheidungsantrag für Sie staatliche Verfahrenskostenhilfe beantragt. Wird Ihnen Verfahrenskostenhilfe vom Gericht bewilligt, übernimmt die Gerichtskasse Ihre Gebühren entweder vollständig oder Sie zahlen den Gebührenaufwand in Teilbeträgen ab.

8.  Was passiert, wenn der Scheidungsantrag beim Gericht eingegangen ist?

Liegt Ihr Scheidungsantrag bei Gericht vor, erhalten Sie vom Gericht eine Gebührenrechnung. Ihr Rechtsanwalt kann Ihnen bereits vorab erklären, welche Gebühren anfallen. Natürlich wird auch Ihr Rechtsanwalt für seine Tätigkeit einen Kostenvorschuss berechnen. Sobald Sie die Gerichtsgebühr bezahlt haben, stellt das Gericht Ihren Scheidungsantrag Ihrem Ehepartner förmlich zu und fordert ihn oder sie auf, zu Ihrem Antrag Stellung zu nehmen. Bei der einvernehmlichen Scheidung genügt es, wenn Ihr Ehepartner dem Gericht mitteilt, dass er mit der Scheidung einverstanden ist und keine eigenen Anträge gestellt. Sollte Ihr Ehepartner wegen Ihrer Scheidung vor dem Gericht etwas verhandeln wollen, muss er selbst einen Rechtsanwalt beauftragen.

9.  Warum erhalte ich einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich?

Nach Eingang Ihres Scheidungsantrags erhalten Sie und Ihr Ehepartner vom Gericht einen Fragebogen zum Versorgungsausgleich. Soweit Sie den Versorgungsausgleich nicht bereits ehevertraglich geregelt haben, muss das Familiengericht den Versorgungsausgleich von Amts wegen durchführen. Im Fragebogen müssen Sie Auskunft erteilen, wo Sie Ihre Rentenanwartschaften erworben haben oder eine Rente beziehen. Die ausgefüllten Fragebögen schicken Sie an das Gericht zurück. Das Gericht wird dann nach Maßgabe Ihrer Auskünfte den Rentenversicherungsträger anschreiben und auffordern, Ihre Ansprüche zu beziffern.

10.  Wann bestimmt das Gericht den Scheidungstermin?

Lassen Sie sich idealerweise einvernehmlich scheiden und liegen dem Gericht die Auskünfte der Rentenversicherungsträger zur Durchführung des Versorgungsausgleichs vor, bestimmt das Gericht in Abhängigkeit von seiner Arbeitsbelastung den mündlichen Verhandlungstermin zur Scheidung. Zu diesem Termin müssen Sie und Ihr Ehepartner persönlich erscheinen. Bei einer einvernehmlichen Scheidung dürfen Sie davon ausgehen, dass Ihr Scheidungstermin auf etwa drei bis sechs Monate nach Einreichen des Scheidungsantrags terminiert wird.

Sollten Sie streitig verhandeln wollen, müssen Sie teils mit erheblichen Verzögerungen rechnen. Möchten Sie oder Ihr Ehepartner, der gleichfalls anwaltlich vertreten sein muss, Scheidungsfolgen verhandeln und gerichtlich entscheiden lassen und dazu gegenseitig Schriftsätze austauschen, müssen Sie gegenseitig sinnvollerweise auf jeden Schriftsatz Stellung nehmen. Sie können derartige kostenträchtige, zeitraubende und nervenaufreibende Verhandlungen vermeiden, wenn Sie eine Scheidungsfolge außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln.

Fazit

Die Idealform einer Scheidung wird durch drei Faktoren bestimmt. Sie leiten Ihre Scheidung online als Online-Scheidung in die Wege, betreiben die Scheidung im Einvernehmen mit Ihrem Ehepartner als einvernehmliche Scheidung und regeln eventuelle Scheidungsfolgen außergerichtlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung. Um diesen Weg optimal zu nutzen, sollten Sie sich frühzeitig anwaltlich beraten lassen. Nur so lassen sich die Weichen rechtzeitig in die richtige Richtung stellen.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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