Strafzettel aus Italien. Muss ich zahlen?

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Bürger mit Wohnsitz in Deutschland und Geldstrafen aus Italien 

Müssen die Bußgelder aus Italien bezahlt werden? Gibt es eine Zustellungsfrist? Wann ist die Zustellung gültig? Alle Informationen in diesem Artikel.


Wenn Sie häufig geschäftlich oder privat nach Italien reisen, ist es gut möglich, dass Sie dort auch einmal einen Strafzettel bekommen. Bußgeldbescheide werden entweder per Einschreiben von Italien aus zugestellt oder von den deutschen Behörden, die den Bußgeldbescheid aus Italien entgegennehmen und dann dem Empfänger zustellen.


Innerhalb welcher Frist kann ich nach meiner Reise nach Italien einen Strafzettel aus Italien erhalten?

Zunächst ist ein wichtiger Punkt zu klären: die Frist, innerhalb derer Ihnen ein Bußgeldbescheid aus Italien zugestellt werden muss.


Hier gilt es zu unterscheiden: 

-Befinden Sie sich in Italien, muss der Bußgeldbescheid innerhalb von 90 Tagen zugestellt werden.

-Befinden Sie sich in Deutschland, hat die Verwaltungsbehörde 360 Tage Zeit, um das Bußgeld zur Post zu bringen.

Seien Sie vorsichtig bei der Berechnung der Anzahl der Tage: Der Bußgeldbescheid muss nicht innerhalb von 90 bzw. 360 Tagen eintreffen, sondern muss von der Verwaltungsbehörde innerhalb von 90 bzw. 360 Tagen nach dem Tag der Ordnungswidrigkeit bei der Poste italiane aufgegeben werden.


Was geschieht, wenn die Zustellungsfrist nicht eingehalten wird?

In diesem Fall kann man sich an einen Friedensrichter oder den Präfekten wenden, um die Aufhebung des Bußgeldbescheids zu beantragen. Der Widerspruch muss innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen eingelegt werden.

Für Bürger mit Wohnsitz in Deutschland gilt eine Frist von 60 Tagen ab Erhalt (Zustellungsdatum) des Bußgeldbescheids.


Was passiert, wenn ich ein Bußgeld aus Italien nicht bezahle?

Wenn Sie ein Bußgeld aus Italien nicht bezahlen oder nicht reagieren, kann es sein, dass die italienische Gemeinde versucht, das Bußgeld in Deutschland einzutreiben, indem sie ein Inkassounternehmen in Italien oder Deutschland beauftragt.


Wie müssen italienische Strafzettel zugestellt werden?

Zunächst muss klargestellt werden, dass es sich bei einem Bußgeldbescheid um einen Verwaltungsakt und nicht um ein Geschäfts- oder Privatschreiben handelt.

Diese Unterscheidung ist wichtig, da nach europäischem Recht nur Privat- und Geschäftsbriefe per Einschreiben zugestellt werden können.

Die frühere Rechtsprechung aus dem Jahr 2018 hat die Nutzung des Postdienstes für Bußgeldbescheide an deutsche Staatsbürger mit Wohnsitz in Deutschland als rechtmäßig erachtet.

Verwaltungsakte wie z. B. Bußgeldbescheide fallen jedoch nicht unter Privat- und Geschäftsbriefe und können nicht als außergerichtliche Handlungen angesehen werden, so dass sie gemäß den europäischen Vorschriften stattdessen durch Beauftragung der zentralen Behörde am Wohnort des Bürgers in Deutschland zugestellt werden müssen.

Manche Juristen argumentieren, dass das italienische Recht durch die Ratifizierung des Straßburger Übereinkommens von 1977, das in Artikel 11 die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen per Post vorsieht, den Weg für die Zustellung von Bußgeldbescheiden in Deutschland per Einschreiben geebnet hat.

In diesem Zusammenhang sei jedoch auf die Klarstellung im jüngsten Urteil des Kassationsgerichtshofs (Cassazione Urteil 2866/2021) verwiesen, wonach Deutschland unter Berufung auf den besonderen Vorbehalt des Übereinkommens keine Möglichkeit vorsieht, seinen eigenen Bürgern Verwaltungsdokumente per Post zuzustellen.

Folglich sind Bußgeldbescheide, die per Einschreiben in Deutschland an deutsche Staatsangehörige verschickt werden, nichtig.


Wie kann diese Nichtigkeit geltend gemacht werden?

Die Nichtigkeit muss im ersten Verteidigungsschriftstück geltend gemacht werden. Folgerichtig sollte daher innerhalb der Frist Rechtsmittel eingelegt und die Nichtigkeit geltend gemacht werden.

Eine andere Möglichkeit wäre, untätig zu bleiben und dann bei einer eventuellen Vollstreckung in Form eines Widerspruchs auf die Nichtigkeit hinzuweisen.

Ein verspäteter Einspruch greift hingegen auch im Sinne der oben genannten Kassationsentscheidung nicht.

Wenn Sie also in der Vergangenheit einen Bußgeldbescheid erhalten haben und diesen nun anfechten wollen, sollten Sie es besser vermeiden, die Nichtigkeit des Bescheids mit einem verspäteten Einspruch geltend zu machen, da Sie in einem solchen Fall auch das gegenteilige Ergebnis erzielen könnten, d. h. der Richter könnte entscheiden, dass die Nichtigkeit geheilt wurde.


Was passiert, wenn ich mich entscheide, in Deutschland das Einschreiben nicht anzunehmen?

In Deutschland gibt es – im Gegensatz zu Italien – kein System der sog. „compiuta giacenza“ für juristische Dokumente.

Wenn also ein gerichtliches Schriftstück (ein Urteil, ein Bußgeldbescheid oder ähnliches) von Italien aus mit einem einfachen Einschreiben zugestellt und nicht abgeholt wird, ist davon auszugehen, dass die Zustellung nicht oder nicht ordnungsgemäß erfolgt ist.

Wenn es sich um einen Bußgeldbescheid handelt, dann ist es so, als wäre dieser nie zugestellt worden.


Was ist die Logik hinter diesem System? 

Dem Einschreiben ist kein zusätzlicher Hinweis auf den Inhalt des Umschlags beigefügt. Wenn also eine Person das Schreiben nicht erhält – denken Sie an jemanden, der sich auf Geschäftsreise im Ausland befindet –, hat sie keine Möglichkeit, im Nachhinein zu erfahren, dass ihr ein Schriftstück zugestellt wurde.

In solchen Fällen gilt die Zustellung nach deutschem Recht als nicht erfolgt, so dass es beispielsweise möglich wäre, eine Zwangsvollstreckung in Deutschland durch Einspruch zu blockieren.


Prüfung der Unterlagen:

Um die Geldbuße und Strafzetteln aus Italien überprüfen zu lassen, schreiben Sie uns bitte an 

info@avvcuocolo.com oder nutzen Sie das Kontaktformular von Anwalt.de


Foto(s): pixabay

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