Vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung: Ihre Rechte und Pflichten bei der Berufsunfähigkeitsversicherung

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Die vorvertragliche Anzeigepflicht bei Berufsunfähigkeitsversicherungen ist ein komplexes und weitreichendes Thema, das erhebliche Konsequenzen für Versicherungsnehmer haben kann. Diese Pflicht, die in § 19 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) geregelt ist, verlangt von den Versicherten, alle gefahrerheblichen Umstände wie Vorerkrankungen und bestehende Beschwerden wahrheitsgemäß anzugeben. Ein Verstoß gegen diese Anzeigepflicht kann zu schwerwiegenden rechtlichen und finanziellen Folgen führen. Im Folgenden werden die wichtigsten Aspekte und aktuellen rechtlichen Entwicklungen beleuchtet.


Grundsatz der vorvertraglichen Anzeigepflicht


Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss der Versicherungsnehmer alle gefahrerheblichen Umstände offenlegen. Diese umfassen insbesondere Vorerkrankungen, laufende Behandlungen und andere gesundheitliche Beeinträchtigungen. Die Versicherer nutzen diese Informationen, um das Risiko zu bewerten und die Prämien entsprechend festzulegen oder den Abschluss des Vertrages gegebenenfalls abzulehnen.


Rechtsfolgen der Anzeigepflichtverletzung


a) Vorsatz und Arglist


Liegt eine vorsätzliche oder arglistige Täuschung vor, kann der Versicherer den Vertrag anfechten und alle Leistungen verweigern. Dies ist die schwerwiegendste Folge einer Anzeigepflichtverletzung und führt dazu, dass der Versicherte im Leistungsfall keinerlei Unterstützung erhält.


b) Grobe Fahrlässigkeit


Wurde die Anzeigepflicht grob fahrlässig verletzt, hat der Versicherer das Recht, den Vertrag zu kündigen oder die Versicherungsbedingungen nachträglich anzupassen. Dies kann bedeuten, dass der Versicherte höhere Beiträge zahlen muss oder dass bestimmte Risiken vom Versicherungsschutz ausgeschlossen werden. Auch kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist allerdings ausgeschlossen, wenn der Versicherungsnehmer nachweisen kann, dass der Versicherer den Vertrag auch bei Kenntnis eingegangen wäre.


Beweislast


Die Beweislast für das Vorliegen einer Anzeigepflichtverletzung liegt beim Versicherer. Dieser muss nachweisen, dass die verschwiegenen Umstände tatsächlich gefahrerheblich waren und dass der Versicherungsnehmer diese Umstände kannte oder kennen musste. 


Verjährung der Rechtsfolgen


Die Ansprüche des Versicherers aus einer Anzeigepflichtverletzung verjähren in der Regel fünf Jahre nach Vertragsschluss. Bei arglistiger Täuschung verlängert sich diese Frist auf zehn Jahre.


Die vorvertragliche Anzeigepflicht ist ein zentrales Element des Versicherungsrechts und hat weitreichende Folgen für beide Vertragsparteien. Versicherungsnehmer sollten sich der Bedeutung dieser Pflicht bewusst sein und alle relevanten Umstände offenlegen, um rechtliche Konflikte und finanzielle Nachteile zu vermeiden. Das aktuelle BGH-Urteil von 2022 zeigt jedoch, dass auch die Versicherer in der Verantwortung stehen, klare und verständliche Vertragsbedingungen zu formulieren. Angesichts der Komplexität der Materie ist eine rechtliche Beratung durch Experten oft unerlässlich, um die Rechte und Pflichten umfassend zu verstehen und sicherzustellen, dass keine Fehler begangen werden, die später schwerwiegende Folgen haben könnten.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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