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Arzthaftungsrecht
Im Arzthaftungsrecht ist besonderes Engagement und stetige Fortbildung im Hinblick der neuesten Entwicklungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung erforderlich. Dieser Notwendigkeit ist sich die Kanzlei bewusst und hält sich unter anderem durch Fachzeitschriften und Wissensaustausch mit der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins hierzu auf den Laufenden. In der Praxis ist die größte Herausforderung die Ursächlichkeit zwischen dem eigentlichen Therapiefehler (auch als eigentlicher Behandlungsfehler genannt) und dem eingetretenen Schaden (gemeint ist hierbei der sog. Primärschaden) vor Gericht nachweisen zu können. Die Rechtsprechung hat -in Kenntnis, dass es dem Patienten oftmals fast unmöglich ist, diese Ursächlichkeit nachweisen zu können-, einige Fallgruppen entwickelt, für welche sog. Beweiserleichterungen gelten.
Im Nachfolgenden werden in Stichpunkten einige Schlagworte aufgezählt, welche im Arzthaftungsrecht von Bedeutung sind:
Aufklärungspflichten, Risikoaufklärung, therapeutische Sicherungsaufklärung, Nichterheben diagnostischer Kontrollbefunde Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), Diagnosefehler, Organisationsverschulden, Übernahmeverschulden, Therapiefehler, Therapieauswahlverschulden, Behandlungsfehler, Schadenersatz, Schmerzensgeld
Mietrecht
Das Wohnraummietrecht ist ein weiteres Steckenpferd der Kanzlei. In der Praxis häufig ist Streitpunkt, ob der Mieter verpflichtet war / ist sog. Schönheitsreparaturen zu leisten, Schäden vom Mieter zu vertreten sind, die Verjährungsfrist für solche auch nicht bereits abgelaufen ist, rückständige Mietzinszahlungen und / oder Betriebsnebenkostennachzahlungen und damit im Zusammenhang die sog. Räumungsklage, bei Mietern die im Rückstand sind, aber auch nicht rechtzeitig das vermietete Mietobjekt an den Vermieter übergeben haben.
Im Nachfolgenden erfolgen einige Schlagwörter, welche für die Wohnraummiete von besonderer Bedeutung sind:
Kündigung, Schönheitsreparaturen, Kleinreparaturen,Schadenersatzansprüche, Räumungsklage, Mietminderung, Betriebsnebenkosten, starrer Fristenplan, kurze Verjährungsfrist bei Schadenersatzansprüchen, Hemmung der Verjährung u.v.m.
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht geht es in der Praxis meistens unter anderem um die Frage, ob die vom Arbeitgeber ausgesprochene ordentliche oder außerordentliche / fristlose Kündigung auch wirksam ausgesprochen wurde und damit im Zusammenhang um die Beurteilung der Erfolgsaussichten einer einzureichenden Kündigungsschutzklage, falls das sog. Kündigungsschutzgesetzt überhaupt Anwendung findet. In diesem Zusammenhang stellt sich im Falle guter Erfolgsaussichten die Frage für den Arbeitnehmer, ob dieser überhaupt noch Interesse an einer Weiterbeschäftigung hat oder lieber gegen Zahlung einer Abfindung das Arbeitsverhältnis aufgelöst wissen will.
Im Nachfolgenden erfolgen Schlagworte, welche im für das Arbeitsrecht von besonderer Bedeutung sind:
Abfindung, Ermahnung, Abmahnung, Urlaubsentgelt, Arbeitsvertrag, Kündigungsschutzklage, Arbeitszeugnis, Zwischenzeugnis, Kündigung, Probezeit, Urlaubsabgeltung, Entgeltfortzahlung
Pferderecht
Im Tätigkeitsschwerpunkt Pferderecht geht es in der Praxis meistens um Streitpunkte im Hinblick der vom Verkäufer zugesicherten oder vertraglich vereinbarten Eigenschaft des Pferdes z. B. als Zucht-, Fahrpferd u.a., Mängel, die bereits kurze Zeit nach dem Kauf des Pferdes vom Käufer entdeckt werden und der Käufer wegen seiner Unzufriedenheit mit dem Pferd den Kaufpreis rückerstattet haben möchte.
Im Nachfolgenden werden in Stichpunkten Schlagwörter aufgezählt, welche im Pferderecht besondere Bedeutung haben:
Nacherfüllung, Kaufpreisminderung, Rücktritt, zugesicherte Eigenschaft, Schadenersatz, Tierhalterhaftung, Tieraufseherhaftung
Leitfaden der Kanzlei
- Kostentransparenz / Aufklärung in Bezug auf Prozessrisiken
- Strategische, zielorientierte Bearbeitung Ihrer Rechtsangelegenheit
- Schnelle, kompetente u. prozessbegleitende Informationsbetreuung
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