Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget (HERGET Anwaltskanzlei)


Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget


Ich freue mich, Sie auf meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.


Tätigkeitsschwerpunkte und besondere Kenntnisse

Der gewerbliche Rechtschutz, insbesondere der Schutz geschädigter gewerblicher Ideen, der Schutz geschädigter Kommunikationsrechte sowie der Schutz geschädigter Persönlichkeitsrechte sind das Anliegen der HERGET Anwaltskanzlei. Die Teams in den Büros Weßling bei München und Berlin stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Selbstverständlich ist für uns die Orientierung am Nutzen für den Mandanten, d.h. nicht nur die Erwirkung einer Unterlassungserklärung, sondern die Durchsetzung von einem Auskunftsanspruch und Schadensersatzanspruch, ggfls. Sequestrierung, Herausgabe-, Vernichtungs- oder Widerrufsanspruch.

Folglich ist eine Abteilung der Kanzlei mit dem Forderungsmanagement, d.h. dem Inkasso, dem Mahn- und Vollstreckungswesen intensiv befaßt. Schließlich wollen wir, daß Sie Ihr Geld vollständig wiederbekommen oder Einnahmen aus Schadensersatzforderungen erzielen und nicht nur einen Titel aus Papier in Händen halten.

Dr. von Herget's anwaltlichen Schwerpunkte liegen in den Bereichen Markenschutz, Geschmacksmusterschutz, dem Schutz vor unerlaubtem Wettbewerb mit Nebengebieten und dem Urheberschutz sowie dem AGB-Recht und Lizenzvertragsrecht, der Nutzungsüberlassung. Einzelne Domänen sind das

  • Marken-, Namens- und Domainrecht
  • Lauterkeits- und Werberecht (Kontrolle von Webseiteninhalten)
  • Kosmetikrecht und Heilmittelwerbercht
  • Lebensmittelrecht
  • Urheber-, Medien- und Verlagsrecht
  • Vertragsrecht (Gestaltung, Kontrolle von AGB und Lizenzverträgen)

    Unsere besondere Stärke ist die preiswerte und entlastende

    • Kennzeichenüberwachung (ADVOCATING®),
    • Hörmarkenüberwachung (Audio-ADVOCATING®) und die
    • AGB-Überwachung und regelmäßige Anpassung (AGB-ADVOCATING®)

    Für Sie führen wir Prozesse oder verhandeln eine gütliche Konfliktlösung, je nach Situation, aber immer ganz Ihrem Erfolg verpflichtet. Patentverletzungsverfahren führen wir gemeinsam mit Patentanwälten durch.

    Wenn Sie die Schiedsgerichtsbarkeit als schnelle, preiswerte Alternative zu den staatlichen Gerichten interessiert, dann steht Ihnen und Ihrem Vertragspartner Herr Dr. von Herget als Schiedsrichter zur Verfügung.

    Im außergerichtlichen Bereich melden wir für Sie Marken, Werktitel, Designs und Vergütungsansprüche, letztere bei Verwertungsgesellschaften, an und verlängern diese. Patentanmeldungen und Gebrauchsmusteranmeldungen führen wir im Einzelfall (einfach gelagert) durch, doch im Regelfall in Kooperation mit Patentanwälten, sei es für den Bereich des Maschinenbaus und Bauingenieurwesens, der Physik und Elektrotechnik oder bei softwarebezogenen Anwendungen. Grundsätzlich führen wir vor einer Schutzrechtsanmeldung eine Ähnlichkeitsrecherche durch und überlassen diese Ihnen mit einer rechtlichen Analyse und Empfehlung zum weiteren Vorgehen.

    Bei Fragestellungen aus o.g. Bereichen berät Sie Herr Dr. von Herget gerne via Telefon 0900-505095044 und e-mail bei anwalt.de.

    Ausbildung und Berufserfahrung

    Studium der Rechtswissenschaften, Ludwig-Maximilians-Universität München

    Referendarausbildung mit den Schwerpunkten

    • Bayerischer Rundfunk, Rechtsabteilung - Intendanz, Persönlichkeits- und Titelrechtsschutz; vorläufiger Rechtsschutz
    • Oracle Deutschland GmbH, Rechtsabteilung, Lizenzverträge, AGB, Wettbewerbsrecht

    Promotion an der Friedrich-Schiller-Universität Jena im Rundfunkrecht

    Berufspraxis

    spezialisiert auf (Domain-)Namens- und Markenrecht, Mandanten vorwiegend Unternehmer des electronic business, Existenzgründer und innovative Unternehmen

    Kanzleisitz in Weßling bei München (Sitz des Europäischen Patentamtes EPA und des Deutschen Patent- und Markenamtes DPMA, der Grenzbeschlagnahme-Stelle des Zolls) sowie Zweigstelle in Berlin.

    seit 2009 Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

    seit 2006 Mitglied des Tschechischen Schiedsgerichts für Domainnamensstreitigkeiten für ADR.eu (Panel)

    seit 2000 eigene Rechtsanwaltskanzlei, zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer München, zahlreiche Veröffentlichungen, Schiedsrichter- und Lehrtätigkeit

    1997 – 2000 TLG Treuhand Liegenschaftsgesellschaft mbH, Potsdam, Vertragsmanagement

    seit 1995 als Rechtsanwalt zugelassen und in der Münchner Wirtschaftskanzlei Bub & Partner den Anwaltsberuf gelernt

    Fremdsprachen und Mitgliedschaften

    Englisch

    Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung (DAJV) - Fachgruppen Media, Telekom, Intellectual Property und Arbitration, Litigation, Mediation

    MARQUES Europäische Vereinigung für Markenschutz - European Trademark Protection Association

    Deutsche Vereinigung für Gewerblicher Rechtschutz und Urheberrecht e. V. (GRUR)

    ADVOCATING Kooperation


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.vonherget.de

Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget (HERGET Anwaltskanzlei) ist gelistet in Rechtsanwälte Weßling bei München und Fachanwälte Weßling bei München

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget
HERGET Anwaltskanzlei

Obere Seefeldstr. 13
82234 Weßling bei München

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08153/917060 Gebührenfrei Anwalt anrufenFreecall

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Internet-Adresse bei anwalt.de:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget:
  • Gewerblicher Rechtsschutz
Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Dr. Harald von Herget:
  • Internetrecht & Domainrecht
  • Markenrecht & Urheberrecht
  • Medien- und Presserecht
  • Vertragsrecht & Kaufrecht
  • Wettbewerbsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Für die Markenanmeldung, -verlängerung und den Markenschutz (ADVOCATING®) sowie die AGB-/Webseitenüberwachung und anderen standardisierten Vorgängen bieten wir Pauschalhonorare an. Hingegen gilt bei Beratung und Gestaltung ein gestaffeltes Zeithonorar.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
 

Recht anderer Länder

Spezielle Kenntnisse im Recht folgender Länder:

Europa Europa