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"Für eine effektive Wahrnehmung Ihrer Interessen in Spanien und Lateinamerika ist Spezialisierung und Erfahrung mit den örtlichen Gepflogenheiten besonders wichtig." Martinez Salinas
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Herr Abogado José Martinez Salinas, spanischer Staatsbürger, ist in ganz Spanien auftretungsbefugt. Daneben ist er als Europäischer Rechtsanwalt auch in Deutschland tätig. Herr Abogado Martinez Salinas berät im spanischen Recht in Deutschland und Spanien. Auf den Balearen (Mallorca, Ibiza, Formentera), berät er in der Niederlassung von WF Rechtsanwälte Mallorca in Palma de Mallorca. Mandanten kommen aus allen Gemeinden der Balearen Inseln, z.B. Alaró, Alcúdia, Algaida, Andratx, Ariany, Artà, Banyalbufar, Binissalem, Búger, Bunyola • Calvià, Campanet, Campos, Capdepera, Consell, Costitx, Deià, Escorca, Esporles, Estellencs, Felanitx, Fornalutx, Inca, Lloret de Vistalegre, Lloseta, Llubí, Llucmajor, Manacor, Mancor de la Vall, Maria de la Salut, Marratxí, Montuïri, Muro, Palma, Petra, Pollença, Porreres, Puigpunyent, Santa Eugènia, Santa Margalida, Santa Maria del Camí, Santanyí, Sant Joan, Sant Llorenç des Cardassar, Sa Pobla, Selva, Sencelles, Ses Salines, Sineu, Sóller, Son Servera, Valldemossa, Vilafranca de Bonany. Tätigkeitsbereiche
Schwerpunkte der Tätigkeit von Herrn Abogado Martinez Salinas bilden folgende Bereiche: Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht bei Bezügen zu Spanien Beratung im spanischen Erbrecht (der Erblasser ist Spanier = spanisches Erbrecht) und im deutschen Erbrecht (Erblasser ist Deutscher = deutsches Erbrecht); Abwicklung von Erbschaften in Spanien bis zur Grundbuchumschreibung auf die Erben, Vorbereitung eines handschriftlichen oder notariellen Testaments bei deutsch-spanischem Vermögen, Beratung zur Vermeidung der spanischen und deutschen Erbschaftsteuer bei deutsch-spanischem Vermögen, Vorweggenommene Erbfolge von Immobilien in Spanien (Schenkung oder Verkauf an den Erben), Recherche nach Nachlassvermögen und Verwertung, Durchsetzung von Erbansprüchen (z.B. Pflichtteil / Noterbrecht, Pflichtteilsergänzungsanspruch, Erbe, Vermächtnis) in Spanien, Mediation, Erbprozess; Vermögenscheck im Hinblick auf Ertrag - und Erbschaftsteuer in Deutschland Immobilienrecht in Spanien Beratung und Abwicklung rechtssicherer Kauf einer Immobilie in Spanien (z.B. Prüfung Kaufvertragsunterlagen, sowie Entwerfen und Erstellen von Kaufverträgen, Vorverträgen, Kaufoptionsverträgen), Beratung und Abwicklung rechtssicherer Verkauf einer Immobilie in Spanien, Steuerberatung beim Immobilienerwerb in Spanien (spanische Grunderwerbsteuer, Retención, Plusvalia, Einkommensteuer), Beratung bei der Hypothekenfinanzierung von Spanienimmobilien; Erstellung von Immobilienwertgutachten; Grundbuchauszug in Spanien, Beratung bei Erwerb über spanische Gesellschaft (SL, SA) oder deutsche Gesellschaft (GmbH). Baurecht in Spanien Beratung beim Bau und Anbau (Neubauerklärung „obra nueva"); Vermessung von Grundstücksgrenzen; Nachträgliche Legalisierung von spanischen Neubauten (Bauen ohne Baugenehmigung); Nachträgliche Eintragung von Immobilien („Expediente de Dominio"). |
Gerne stehen Ihnen auch meine Kollegen Herr Frank, Herr Klinger und Frau Garcia Dorta zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie unter: www.wf-frank.com |