Rechtsanwalt Thorsten Radmacher (Kanzlei Bonn Radmacher Fischer)


Rechtsanwalt Thorsten Radmacher




Ich freue mich, Sie auf meinem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen. In den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:

  • Vertragsrecht
    Spezialist für Kaufvertragsrecht.
    Für Käufer und Verkäufer, allgemeine Vertragsfragen,Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Verbrauchsgüterkauf, Fernabsatzvertrag, Online-Kauf, Autokauf,Möbelkauf, Garantie, Gewährleistung, Haftungsausschluss, Nachbesserung, Sachmangel, Versendungskauf, Versteigerung, Vorvertrag, Widerrufsrecht bei Haustürgeschäften, Schadenersatz, Zahlungsverzug …
  • Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub, Ansprüche des Arbeitnehmers in der Insolvenz …
  • Insolvenzrecht
    Verbraucherinsolvenz, Firmeninsolvenz, Überschuldung, Bankrott, Restschuldbefreiungsverfahren, , Anmeldung von Forderungen an die Insolvenztabelle, Geschäftsführerhaftung, Insolvenzverwalter, Sozialplan, Verfügungsrecht …
...Hinweis:
Damit Sie in meinem Büro keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0201/8 777 104.
Vielen Dank !


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.RechtsanwaltRadmacher.de

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Rechtsanwalt Thorsten Radmacher
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Thorsten Radmacher:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Insolvenzrecht
  • Kaufrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Werkvertragsrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 50-100 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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