Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) LL.M. (Medienrecht) (KANZLEI WEINER)


Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)
Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)

Master of Laws (LL.M.) für Medienrecht (media law)

Ich freue mich, dass Sie auf mein Profil bei anwalt.de aufmerksam geworden sind.

Meine Beratungsdienstleistungen erstrecken sich schwerpunktmäßig auf folgende Rechtsgebiete:



  • Medien- und Internetrecht, insbesondere:
    • Beratung rund um Ihren Internetauftritt (Formulierung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Fernabsatz, korrekte Anbieterkennzeichnung und Widerrufsbelehrung im Fernabsatz, rechtliche Prüfung Ihres Internetauftritts)
    • Marken- und Wettbewerbsrecht (Markenanmeldungen, Verfolgung und Abwehr wettbewerbs- und markenrechtlicher Abmahnungen, Beratung im Werberecht)
    • Urheberrecht und Urheberstrafrecht
    • Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung bei Teilnahme an Filesharing, Internettauschbörse wie Edonkey, Emule, Bittorent
    • Recht der ausübenden Künstler
    • EDV- und IT-Recht, insbesondere Gestaltung von Dienstleistungsverträgen im EDV. und IT-Bereich
    • Vertragsgestaltung für Models,Fotografen und Fotoagenturen(Fotorecht, Bildrecht, Modelvertrag, Model release, Time for Print, Property release)
    • Rundfunkrecht und Rundfunkgebührenrecht (z.B. Beratung rund um GEZ)
    • Presserecht (Urheberpersönlichkeitsrecht, Recht am eigenen Bild, Vertretung in Verfahren vor dem Deutschen Presserat
    • Medienstrafrecht (insbesondere Strafverteidigung im Urheber- und Markenrecht)
    • Jugendschutz im Internet
    • Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
    • Rund um ebay (Forderungseinzug, Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen, Abwehr von unberechtigten Ansprüchen
  • Versicherungsrecht
  • Produkthaftung
  • Arbeitsrecht, insbesondere auch Medienarbeitsrecht


Rechtsanwalt Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)

Ich berate als Rechtsanwalt Mandanten insbesondere auch aus den Einzugsgebieten von:

  • Heilbronn
  • Stuttgart
  • Ludwigsburg
  • Mannheim
  • Heidelberg
  • Pforzheim
  • Karlsruhe
  • Ellwangen
  • Ulm

Konsequente Spezialierung und Fortbildung ist meine Anwaltsphilosophie. Einen Schwerpunkt der Beratung habe ich auf dem Gebiet des Medienrechts etabliert, der die Bereiche Urheberrecht, Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Europarecht, Medienzivilrecht, Internetrecht, Medienarbeitsrecht, EDV- und IT-Recht umfasst. Auf diesen Gebieten biete ich auch eine Beratung von start-up Unternehmen an, also Unternehmen des e-commerce.

Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, daß mir vor kurzem der akademische Grad eines Master of Laws (LL.M.)für den Bereich Medienrecht (media law) von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und dem Mainzer Medieninstitut verliehen wurde, der eine herausragende Qualifikation auf dem Gebiet des Medienrechts bedeutet. Das Medienrecht erstreckt sich insbesondere auf die Bereiche Urheberrecht, Marken- und Wettbewerbsrecht, Internet- und Multimediarecht, Presserecht, Rundfunkrecht, Medienarbeitsrecht und Medienstrafrecht.

Besuchen Sie mich auf meiner Internetseite. Ich biete u.a. auch eine preisgünstige Online-Rechtsberatung an.

Vita:

Ich bin 1967 geboren und seit 1998 übe ich meine anwaltliche Tätigkeit aus.

Vertretungsberechtigt bin ich

  • an allen Amts- und Landgerichten in Deutschland
  • an allen Oberlandesgerichten in Deutschland


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-weiner.de
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Stauffenbergstraße 18
74523 Schwäbisch Hall

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Christian Weiner LL.M. (Medienrecht) LL.M. (Medienrecht):
  • eBay & Recht
  • Internetrecht & Domainrecht
  • Markenrecht & Urheberrecht
  • Urheberrecht
  • Wettbewerbsrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

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