ANWALTSKANZLEI SCHÄFER - Kanzlei für Immobilienrecht


Willkommen auf der Internetpräsenz meiner Kanzlei bei ANWALT.DE. Ich freue mich, dass Sie auf mein Profil aufmerksam geworden sind.

Gerne stehen Ihnen meine Mitarbeiter und ich zur Prüfung und Lösung rechtlicher Problemstellungen vor allem in nachfolgend genannten Bereichen "rund um die Immobilie" zur Verfügung. Das Haupttätigkeitsgebiet der Kanzlei ist seit mehr als 30 Jahren das Immobilienrecht. Hierbei handelt es sich um einen Oberbegriff für die folgenden Rechtsgebiete:

  • Grundstücks- und Immobilienrecht
  • Privates Baurecht u. Architektenrecht
  • Maklerrecht
  • Mietrecht
  • Wohnungseigentumsrecht;

Zum Grundstücks- u. Immobilienrecht gehören beispielsweise die Gestaltung und Prüfung von Grundstückskauf- und Bauträgerverträgen, Bau- und Baunebenverträgen oder Wohnungskaufverträgen. Häufig begleiten wir auch den Investor / Initiator großer Immobilienvorhaben im Rahmen des sog. rechtlichen Projekt- und Konfliktmanagements bereits von der Vorplanung über die Grundstücks- und Objektauswahl, bei Vertragsverhandlungen, Durchsetzung von Vertragsänderungen bis hin zur Vermietung und Verwaltung oder der Weitervermarktung der Immobilie.

Das sogenannte private Baurecht beschäftigt sich vor allem mit Rechtsfragen, die bei der Errichtung von oder bei der Sanierungs- oder Umbaumaßnahmen an Immobilien auftreten. Es umfasst neben dem allgemeinen Werkvertragsrecht und der VOB auch das Recht der Architekten und Ingenieure. Meist handelt es sich um Rechtsfragen oder Streitigkeiten, die im Zusammenhang mit der Abwicklung von Bau-, Handwerker- oder Architektenverträgen entstehen können, wie z.B. die Geltendmachung oder Abwehr von Gewährleistungs- oder sonstigen Ansprüchen, die auf Baumängeln oder Planungsfehlern beruhen.

Zum Bereich des Maklerrechts gehört u. a. die Prüfung und Gestaltung von Maklerverträgen, das Prüfen und Durchsetzen von Provisionsansprüchen, aber z. B. auch die Rückforderung unrechtmäßig gezahlter Provisionen.

Im Rahmen des Mietrechts prüfen und gestalten wir u. a. gewerbliche Mietverträge aller Art und Mietverträge über Wohnraum. Ferner gehört dazu die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen der Vermieter oder Mieter einschließlich der Prüfung und Durchsetzung von Mietminderungsansprüchen, Mieterhöhungsverfahren oder Räumungsklagen.

Beim Wohnungseigentumsrecht stehen die Rechtsbeziehungen der einzelnen Wohnungseigentümer untereinander und zu dem Verwalter ebenso im Vordergrund, wie wohnungseigentumsrechtliche Besonderheiten gegenüber dem Bauträger der Wohnungseigentumsanlage.

Des weiteren übernehmen wir beispielsweise neben dem Krisenmanagement zur Insolvenzvermeidung auch das Forderungsinkasso, also alle Maßnahmen zur Beitreibung von Außenständen (Forderungsmanagement / Durchführung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen) auch in anderen, als den o. g. Rechtsgebieten.

Wir betreuen u. a. kleine und mittelständische Unternehmen z. B. Initiatoren, Bauträger, Handwerker, außerdem Makler, Hausverwaltungen, und Privatpersonen, wie z.B. Immobilien- und Wohnungseigentümer, Vermieter und Mieter. Neben der umfassenden Beratung, der Erstellung von Vertragsentwürfen aller Art und der außergerichtlichen Interessenwahrnehmung übernimmt die Kanzlei, soweit erforderlich, auch die Prozeßvertretung der Mandanten.

Die Kanzlei versteht sich als aktives Dienstleistungsunternehmen bei dem die individuelle und persönliche Betreuung der Mandanten ein Hauptanliegen ist. Neben den im Vordergrund stehenden rechtlichen Interessen der Mandanten werden nach einer zunächst vorzunehmenden Problemanalyse und der sich anschließenden Erarbeitung einer zielorientierten Lösung auch deren wirtschaftlichen Interessen mit großem Nachdruck verfolgt. Bei allem steht, sofern noch möglich, die Konfliktvermeidung vor der Konfliktlösung. Hierfür ist allerdings die rechtzeitige Kontaktaufnahme zum Anwalt von großer Bedeutung.

Wir verfügen über zahlreiche Kooperationen mit anderen Kanzleien - auch überregional. In steuerlichen Fragen arbeiten wir seit vielen Jahren eng mit der

KM Control & Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

in Starnberg zusammen.

Unsere Mandanten können vor allen Amtsgerichten, Landgerichten und jedem Oberlandesgericht der Bundesrepublik Deutschland vertreten werden.

RA Schäfer ist Mitglied des Münchener Anwaltsvereins, der Rechtsanwaltskammer München sowie der Arbeitsgemeinschaft für Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltsverein.

Sollten wir Ihr Interesse geweckt haben und Sie weitere Informationen über unsere Beratungsleistungen wünschen, freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme.


Weitere Informationen finden Sie in Kürze unter:
www.advokat-muc.de
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete der ANWALTSKANZLEI SCHÄFER - Kanzlei für Immobilienrecht:
  • Bau- & Architektenrecht
  • Grundstücksrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Makler- & Immobilienrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 119,00 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 150,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

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