Rechtsanwalt Henning Wessels (Klatt & Wessels - Fachanwaltskanzlei für Medizin-, Versicherungs- und Sozialrecht)


Fachanwalt für Sozialrecht


 
Unfälle und Krankheiten haben häufig erhebliche finanzielle und berufliche Auswirkungen auf die betroffenen Personen. Nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheit gibt es oft nervenaufreibende Auseinandersetzungen mit der Berufsgenossenschaft. Gerade bei dauerhaften Erkrankungen sind Streitigkeiten mit der Krankenversicherung, Rentenversicherung aber auch dem Arbeitgeber vorprogrammiert. Gerade die Vielfalt der Probleme führt häufig dazu, dass Mandanten resignieren und eine Entscheidung der Berufsgenossenschaft, Rentenversicherung und Krankenversicherung aber auch die Kündigung des Arbeitsverhältnisses, vorschnell als begründet akzeptieren. Gerade an dieser Schnittmenge setzt meine Beratung an.  Ich helfe Ihnen dabei den Überblick zu bewahren und Ihre Ansprüche gegenüber den Sozialversicherungsträgern aber auch gegenüber Ihrem Arbeitgeber zielführend durchzusetzen.

  • Meine Fachschwerpunkte lauten:


  • Sozialversicherungsrecht Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft-BG)  
    Sie hatten einen Arbeitsunfall  oder leiden unter einer Berufskrankheit. Die zuständige Berufsgenossenschaft lehnt Renten- Verletztengeldzahlungen oder eine berufliche Rehabilitation ab. Regelmäßig beruht die Entscheidung der BG auf medizinischen Sachverständigengutachten. Die entsprechenden Gutachten werden von mir überprüft. Oftmals lassen sich Widersprüche in den Gutachten aufzeigen, die zu einer anderweitigen Bewertung der Unfallfolgen führt. Ich helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber der BG.
  • Rentenversicherung

    Sie sind aufgrund einer Erkrankung seit längerem nicht mehr in der Lage zu arbeiten. In diesem Fall sollten Sie überlegen, ob Sie nicht einen Rentenantrag bei der für Sie zuständigen Rentenversicherung stellen sollten. Die Rentenversicherung lehnt eine entsprechende Erwerbsminderungsrente häufig mit dem Argument ab, dass Ihr Leistungsvermögen ausreichend ist, um eine berufliche Tätigkeit mehr als 3 bzw. 6 Stunden täglich auszuüben. Grundlage der Entscheidung der Rentenversicherung sind medizinische Gutachten. Die Gutachten sind häufig nicht widerspruchsfrei. Ich hole mir die Verwaltungsakte und überprüfe die Gutachten für Sie. Ich helfe Ihnen Ihre Rentenansprüche gegenüber der Rentenversicherung durchzusetzen.
    Ich helfe Ihnen selbstverständlich auch dabei Teilhabeleistungen (Bsp. Digitale Hörgeräte) durchzusetzen bzw. Beitragsnachforderungen abzuwenden.

  • Krankenversicherung  

    Ihre Krankenversicherung lehnt die Kostenübernahme für eine Behandlung oder ein Medikament ab. Grundlage der ablehnenden Entscheidung sind häufig Gutachten des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen. Die Gutachten sind häufig nicht widerspruchsfrei. Wir überprüfen die Gutachten und setzen Ihre Ansprüche durch. Bei besonderer Eilbedürftigkeit z.B. im Rahmen einer Krebserkrankung (off label use) beantrage ich für Sie beim zuständigen Sozialgericht den Erlass einer einstweiligen Anordnung.
     
  • Schwerbehinderung  

    Sie sind mit dem bei Ihnen festgestellten Grad der Behinderung nicht einverstanden. Die Erhöhung des Grades der Behinderung kann erhebliche Vorteile für Sie haben. Soweit bei Ihnen ein Grad der Behinderung von 30 festgestellt wird, können Sie sich mit einem Schwerbehinderten gleichstellen lassen. D.h. Sie genießen dann den gleichen Kündigungsschutz wie ein Schwerbehinderter. Ab einem Grad der Behinderung von 50 können Sie abschlagfrei früher in Altersrente gehen. Ich überprüfe die Behördenentscheidung und werde den Ihnen zustehenden Grad der Behinderung durchsetzen.
     
  • Arbeitsrecht  

    Gerade bei langandauernden Erkrankungen gibt es häufig Probleme mit dem Arbeitgeber. In der Regel wird der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen. Wenn Sie das Arbeitsverhältnis erhalten wollen setze ich mich dafür ein, dass Sie über geeignete Wiedereingliederungsmaßnahme das Arbeitsverhältnis fortsetzen können. Sollten Sie auch eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses anstreben werde ich für Sie Abfindungszahlungen bei ihrem Arbeitgeber geltend machen. Wir dürfen aus aktuellem Anlass nochmals darauf hinweisen, dass Sie gegen Kündigungen des Arbeitgebers innerhalb von 3 Wochen ab Zustellung der Kündigung, Klage vor dem Arbeitsgericht erheben müssen.
     
  • Scheidungs-und Unterhaltsrecht

    Fachanwalt Sozialrecht – Erfolgreiche Teilnahme an dem Fachanwaltskurs Familienrecht

    Mit der Trennung/Scheidung ändern sich oftmals die wirtschaftlichen Verhältnisse der Familien. Oftmals geht nach der Trennung/Scheidung die Bereitschaft für die gemeinsamen Kinder und die Ehefrau zu zahlen schlagartig zurück. Wir beraten in diesem Zusammenhang, welche staatlichen Leistungen geltend gemacht werden können (Unterhaltsvorschuss). Unterhaltsforderungen machen wir auch mit Nachdruck bei dem Pflichtigen geltend.
    Oftmals sieht sich allerdings auch der Pflichtige überzogenen Zahlungsforderungen gegenüber, die geleistet werden können. Wir helfen Ihnen dabei, unbegründete Unterhaltsforderungen abzuwehren.
    Gerne vertrete ich Sie auch in Ihrem Scheidungsverfahren Eine umfangreiche Beratung im Vorwege des Scheidungsverfahrens aber auch nach dessen Einleitung biete ich Ihnen an. Im Rahmen der Beratung kann insbesondere besprochen werden, ob sogenannte „Folgesachen" (Unterhalt, Zugewinn…) beantragt werden.

Rechtsanwalt Henning Wessels

Mein Kollege und ich haben uns bewusst dafür entschieden unsere Dienstleistung im Rahmen einer kleineren Kanzlei anzubieten, um eine individuelle und persönliche Beratungsleistung zu gewährleisten. Gerade für die Lebenssituation der von uns betreuten Mandanten erscheint nichts unpässlicher, als eine lediglich anonyme, unpersönliche Bearbeitung Ihrer Angelegenheit.

Gleichwohl wollen wir unser Dienstleistungsangebot in zusammenhängender - komplementärer Form anbieten, also insbesondere auf eine Lebenssituation angepasste Rechtsdienste erbringen (z. B. Unfall, Krankheit, Berufsunfähigkeit etc.).

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich mit Ihrem Mandat für unsere Kanzlei entscheiden könnten und wir Sie in Ihrem Anliegen unterstützen dürfen.

Gerne steht Ihnen auch mein Kollege Rechtsanwalt Uwe Klatt zur Verfügung.



Weitere Informationen finden Sie unter:

www.advoklatt.de

Deutsche Rentenversicherung :
Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rente wegen voller, teilweiser Erwerbsminderung, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, bisheriger Beruf, Leistungsvermögen, Verweisungstätigkeit, positives negatives Leistungsvermögen, Mehrstufenschema Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Bescheid - Widerspruchsverfahren Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rente wg. Erwerbsminderung Verweisung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rente wg. Erwerbsminderung allgemeiner Arbeitsmarkt Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rente wg. Erwerbsminderung Restleistungsvermögen Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rente wg. Erwerbsminderung Versorgungsehe Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung berufliche Reha Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung medizinische Reha Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung Versicherungspflicht Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung freiwillige Versicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung Wegefähigkeit Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung ungewöhnliche Leistungseinschränkungen Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Rentenversicherung Versicherungsfall Rechtsanwalt Fachanwalt Rente wegen voller, teilweiser Erwerbsminderung, Rechtsanwalt Fachanwalt teilweise Erwerbsminderungsrente wegen Berufsunfähigkeit, bisheriger Beruf, Leistungsvermögen, Verweisungstätigkeit, positives negatives Leistungsvermögen, Mehrstufenschema Rechtsanwalt Fachanwalt Bescheid - Widerspruchsverfahren Rechtsanwalt Fachanwalt Rente wg. Erwerbsminderung Verweisung Rechtsanwalt Fachanwalt Rente wg. Erwerbsminderung allgemeiner Arbeitsmarkt Rechtsanwalt Fachanwalt Rente wg. Erwerbsminderung Restleistungsvermögen Rechtsanwalt Fachanwalt Rente wg. Erwerbsminderung Versorgungsehe Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung berufliche Reha Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung medizinische Reha Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung Versicherungspflicht Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung freiwillige Versicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung Leistungen zur Teilhabe Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung Wegefähigkeit Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung ungewöhnliche Leistungseinschränkungen Rechtsanwalt Fachanwalt Rentenversicherung Versicherungsfall

Krankenversicherung:
Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Versicherungsschutz Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Versicherungsschutz Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung off-label use Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Entscheidung Bundesverfassungsgericht vom 06.12.06 Nikolausbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflicht, Versicherung kraft Gesetzes, Beschäftigte, Arbeitslose, selbständige Künstler oder Publizisten, Studenten, Rentner, Rentenantragsteller, Personen ohne andersweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, Sozialhilfeempfänger, geringfügig Beschäftigte, Verhältnis zur privaten Krankenversicherung, Familienversicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung, Kostenerstattung, Notfallbehandlung , Krankenhausleistungen im Ausland, lebensbedrohliche Erkrankung „Nikolausbeschluss" Bundesverfassungsgericht Az 1 BvR 347/98, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, Arzneimittel Medikamente, Hilfsmittel Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung, Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Krankengeld, Höhe des Krankengeldes, Dauer des Krankengeldes 78 Wochen, Aussteuerung, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen gesetzliche Krankenversicherung, Beiträge, Beitragspflicht, Beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessung, Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1924/07 Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Versicherungsschutz Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung off-label use Rechtsanwalt Fachanwalt Entscheidung Bundesverfassungsgericht vom 06.12.06 Nikolausbeschluss Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung Versicherungspflicht, Versicherung kraft Gesetzes, Beschäftigte, Arbeitslose, selbständige Künstler oder Publizisten, Studenten, Rentner, Rentenantragsteller, Personen ohne andersweitigen Anspruch auf Absicherung im Krankheitsfall, Sozialhilfeempfänger, geringfügig Beschäftigte, Verhältnis zur privaten Krankenversicherung, Familienversicherung Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung, Kostenerstattung, Notfallbehandlung , Krankenhausleistungen im Ausland, lebensbedrohliche Erkrankung „Nikolausbeschluss" Bundesverfassungsgericht Az 1 BvR 347/98, zahnärztliche Behandlung und Zahnersatz, Arzneimittel Medikamente, Hilfsmittel Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung, Krankengeld, Arbeitsunfähigkeit, Arbeitslosigkeit und Krankengeld, Höhe des Krankengeldes, Dauer des Krankengeldes 78 Wochen, Aussteuerung, Krankengeld bei Erkrankung des Kindes Rechtsanwalt Fachanwalt gesetzliche Krankenversicherung, Beiträge, Beitragspflicht, Beitragspflichtige Einnahmen, Beitragsbemessung, Kapitalzahlung aus einer Direktlebensversicherung unterliegt der Beitragspflicht zur gesetzlichen Krankenversicherung, Bundesverfassungsgericht 1 BvR 1924/07

Berufsgenossenschaft / gesetzliche Unfallversicherung
Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Verletztengeld, Höhe des Verletztengeldes, Arbeitsunfähigkeit, Dauer Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, versicherter Personenkreis, Beschäftigte, wie Beschäftigte tätige Personen, Bsp. Pannenhilfe für den Sohn unversichert, mehrtägige Malerarbeiten im Haus von Verwandten versichert, Kinder Schüler Studenten, „unechte Unfallversicherung" Arzt rettet Leben eines unbekannten Unfallopfers Versicherungsschutz, freiwillige Versicherung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Arbeitsunfall, versicherte Tätigkeit Betriebssport, Betriebsfeier, Nahrungsaufnahme, Unfall innere Ursache Herzinfarkt Bluthochdruck, Schaden Kausalität, Wegeunfall Fahrgemeinschaften Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Berufsgenossenschaft, gesetzliche Unfallversicherung, Entschädigung, Heilbehandlung Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Ansprüche gegen BG Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen berufliche Reha Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Versicherungsschutz BG Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft Verletztenrente, Unfallrente, Minderung der Erwerbsfähigkeit MdE , besondere berufliche Betroffenheit, Höhe der Rente, Witwenrente, Witwerrente Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Berufskrankheit Rechtsanwalt Anwalt Bremen Arbeitsunfall Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Wegeunfall Rechtsanwalt MdE Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Versicherungsschutz Berufsgenossenschaft (BG) Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Gutachten Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Widerspruch Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen BG-Klage, Sozialgericht, Landessozialgericht, Bundessozialgericht Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen innerer Zusammenhang Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen versicherte Tätigkeit Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen Haftungsprivileg § 104 SGB VII

Sozialrecht

1. Schwerbehinderung
Rechtsanwalt Fachanwalt Sozialrecht Bremen, Schwerbehindertenrecht, Versorgungsamt, Grad der Behinderung, Ausgleich Nachteile der Behinderung, bei Einkommens- und Lohnsteuer Pauschbetrag wegen außergewöhnlicher Belastung durch Behinderung, die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung, Freibetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe

Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Schwerbehindertenrecht, Behinderung, GdB, Gleichstellung behinderter Menschen, Schwerbehinderung GdB 50, Nachteilsausgleich Merkzeichen „aG" außergewöhnliche Gehbehinderung, „H" für Hilflosigkeit,
„G" , ständige Begleitung
„B", Befreiung von der GEZ Merkzeichen
„RF" Neufeststellungsantrag,
Gesamt GdB

I. Einkommens- und Lohnsteuer
Pauschbetrag wg. außergewöhnlicher Belastung durch die Behinderung; die Höhe des Pauschbetrags richtet sich nach dem Grad der Behinderung (GdB) Freibetrag bei Beschäftigung einer Hausgehilfin oder Haushaltshilfe Werbungskosten für Kraftfahrzeugbenutzung zwischen Wohnung und Arbeitsstelle

II. Auto / Öffentliche Verkehrsmittel
Kraftfahrzeugsteuerermäßigung,- befreiung Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugversicherung Beitragsermäßigung bei Automobilclubs Parkerleichterung Freifahrt im öffentlichen Personenverkehr Benutzung der 1. Wagenklasse mit Fahrausweis der 2. Klasse der Bahn Ermäßigung des Flugpreises

III. Wohnen
Freibeträge beim Wohngeld Grundsteuerermäßigung Befreiung von Gerichtskosten, Beurkundungs- und Beglaubigungsgebühren

IV. Beruf
Arbeitsplatzsicherung durch Kündigungsschutz Zusatzurlaub Freistellung von Mehrarbeit auf Verlangen

2. Soziales Entschädigungsrecht
Rechtsanwalt Fachanwalt Sozialrecht Bremen, soziales Entschädigungsrecht Opferentschädigung, Soldatenentschädigung Ansprüche nach dem Bundesversorgungsgesetz Verletzungen bei Kriegseinwirkungen

3.Sozialhilfe Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Sozialhilfe, Ansprüche nach dem SGB XII

4. Hartz IV, SGB II
Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Unterkunftskosten, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Bedarfsgemeinschaft, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Widerspruchsverfahren, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Regelsatz, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Einkommensanrechnung, Rechtsanwalt Fachanwalt Bremen, Hartz IV, SGB II Eingliederungsvereinbarung

Familienrecht:
Rechtsanwalt Anwalt Bremen Unterhalt Rechtsanwalt Bremen Trennungsunterhalt Rechtsanwalt Bremen Scheidung sofort Rechtsanwalt Bremen Kindesunterhalt, Düsseldorfer Tabelle Rechtsanwalt Bremen Umgangsrecht Rechtsanwalt Bremen Sorgerecht Rechtsanwalt Bremen Scheidung Rechtsanwalt Bremen einvernehmliche Scheidung Rechtsanwalt Bremen für Frauen Rechtsanwalt Scheidung Bremen, Bremen Rechtsanwalt Rechtsanwalt Bremen Unterhalt Ihr Recht Bremen Rechtsanwalt Rechtsanwalt Bremen Ehegattenunterhalt

Steuer


Rechtsanwalt Henning Wessels (Klatt & Wessels - Fachanwaltskanzlei für Medizin-, Versicherungs- und Sozialrecht) ist gelistet in Rechtsanwälte Bremen und Fachanwälte Bremen

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Henning Wessels
Klatt & Wessels
- Fachanwaltskanzlei für Medizin-, Versicherungs- und Sozialrecht

Hinter der Mauer 9
28195 Bremen

GoogleMap
Diese Kanzlei ist barrierefrei Diese Kanzlei ist barrierefrei erreichbar.

Telefon + Fax

Telefon:
0421/2442774
Fax:
0421/2442776

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@advoklatt.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/advoklatt-wessels
Web:
www.advoklatt.deNeues Fenster

Bewertung

noch keine Bewertung

 

Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Henning Wessels:
  • Sozialrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Henning Wessels:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Rentenversicherungsrecht
  • Schwerbehindertenrecht
  • Sozialrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.