Kanzlei Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft


Wir freuen uns, Sie auf unserem Profil bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.
In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


Auf Ihren Besuch freuen sich:

Rechtsanwalt Philipp Krasel
Rechtsanwalt
Philipp Krasel
Zivilrecht, insbesondere Erbrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, allg. Zivilrecht, Kauf- und Werkvertragsrecht


Rechtsanwalt Matthias Koch
Rechtsanwalt
Matthias Koch
Zivilrecht, unter anderem Vertragsrecht, Internet- und EDV-Recht, Mietrecht, Steuerrecht, Schadensrecht
Durch drei entsprechend spezialisierte Partner können die genannten Rechtsgebiete umfassend und kompetent angeboten werden.
Büros in Frankfurt/M. (Höchst) und Darmstadt-City (Luisenplatz)
Sprechzeiten von 08:30 Uhr bis 20:00 Uhr nach Vereinbarung
IM NOTFALL AUCH AN WOCHENENDEN: 0170/2209783
Mitglied im Deutschen Anwaltverein - Mitglied im Anwaltverein Darmstadt und Südhessen e.V. (Rechtsanwalt Amann) - Mitglied im Frankfurter Anwaltsverein e.V. (Rechtsanwälte Krasel u. Koch) - Mitglied in der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main - Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im DAV (Rechtsanwalt Amann) - Arbeitsgemeinschaft Strafrecht im DAV (Rechtsanwalt Amann)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main
Wir sind vertretungsberechtigt an allen deutschen Amts-, Land- und Oberlandgerichten.

Bitte beachten Sie auch unsere weiteren Profileinträge für Darmstadt und Frankfurt.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.akk-kanzlei.de
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Kontakt

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Kanzlei Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft
Bolongarostr. 154
65929 Frankfurt am Main

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Fax:
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete bei der Kanzlei Amann Krasel Koch Rechtsanwälte Partnerschaft:
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bau- & Architektenrecht
  • Domainrecht
  • eBay & Recht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • IT-Recht
  • Kaufrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Steuerrecht
  • Verkehrsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von ab 99 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch