Die
Rechtsanwaltskanzlei Stefan Deppe ist seit vielen Jahren auf das
Tätigkeitsfeld des Anlegerschutzes und Börsenrechts spezialisiert und
bundesweit auf diesem Gebiet erfolgreich tätig. Mit dem Standort
Düsseldorf als einem bundesweit bedeutsamen Standort von Banken,
Finanzdienstleistern aber auch des so genannten Grauen Kapitalmarktes
hat die Kanzlei ihren Sitz in einem Zentrum der deutschen
Finanzwirtschaft. Auch
wenn es nach deutschem Recht keine so genannten Sammelklagen gibt, hat
die Kanzlei große Erfahrung und das notwendige Know-How bei der oft
organisatorisch schwierigen und rechtlich komplexen Bündelung von
Geschädigteninteressen durch den Zusammenschluss geschädigter Anleger.
Hierbei steht die Erstellung von Synergieeffekten in rechtlicher- und
administrativer Hinsicht im Fordergrund. Gerade bei Klagegegnern mit
fundiertem finanziellen Hintergrund wie Banken und Brokerhäusern kommt
oftmals der fachkundigen Bündelung von Geschädigteninteressen höchste
Priorität zu. Besonderen
Wert bei der Bearbeitung so genannter Graumarktfälle legt die Kanzlei
auf eine solide Kundenberatung- und Betreuung. Dies umfasst auch die
realistische Darlegung wirtschaftlicher Realisationsmöglichkeiten
rechtlich durchsetzbarer Ansprüche. Hier legt die Kanzlei größten Wert
darauf, sämtliche in Betracht kommende rechtlich Verantwortliche zu
ermitteln und in die Rechtsverfolgung einzubeziehen.
Rechtsanwalt
Deppe berät und vertritt bundesweit Mandanten insbesondere auf den
Gebieten:
Kapitalanlagerecht
Bankrecht
Börsenrecht
Biografie
Stefan Deppe, Jahrgang 1958, studierte Rechtswissenschaften sowie ältere und neuere Germanistik an den Universitäten zu Köln und zu Düsseldorf. Während seines Referendariats in Düsseldorf war er auch in führenden Unternehmen der freien Wirtschaft tätig.
Bereits wenige Jahre nach seiner Zulassung zum Rechtsanwalt im Jahr 1992 wurde Herr Rechtsanwalt Deppe bundesweit auf dem Feld des Anlegerschutzes aktiv. Er verfügt in diesem Bereich über ein hervorragendes Netzwerk an nationalen und internationalen Kontakten und Kooperationen.
Neben der Vertretung anlagegeschädigter Mandanten berät die Kanzlei lizenzierte Unternehmen auf dem Finanzdienstleistungssektor in zivilrechtlichen, aufsichtsrechtlichen aber auch in organisatorischen Fragen.
Herr Deppe führt regelmäßig Seminare und Vorträge in den Bereichen Anlegerschutz, Börsenrecht und Kapitalanlagerecht durch.
Herr Rechtsanwalt Deppe ist Dozent bei der Hagen Low School für Bank und Kapitalmarkrecht.
Er ist Co.Autor des Handbuches für Fachanwaltschaften und Bankpraxis
,erschienen 2010, bei bank-verlag-medien. (Herausgeber des Buches Ra.Dr. Eckhard Theewen)
...Hinweis:
Damit
Sie in meinem Büro in Düsseldorf keine längeren Wartezeiten in Kauf
nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige
Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer.