Rechtsanwältin Nadine Gebauer
Ich stehe Ihnen persönlich in allen rechtlichen Fragestellungen zur Verfügung. Sie können mich bzgl. strafrechtliche Notfälle unter der 24 h Telefonnummer erreichen.
Mein Ziel ist es, Sie möglichst umfassend zu beraten und Lösungsstrategien zu erarbeiten, welche gemeinsam umgesetzt werden sollen. Insbesondere nehme ich mir die erforderliche Zeit für Sie und Ihre Angelegenheiten. Für mich ist es ein Privileg, Einblicke in Sachverhalte zu erhalten, die Sie sonst niemandem anvertrauen würden. Meine Verschwiegenheit in Ihren Angelegenheiten ist die Maßgabe und Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit.
Ich berate und vertrete Sie im
- Strafrecht (auch Jugendstrafrecht)
- Verkehrsrecht
- Zivilrecht (Mietrecht, Schadensersatzrecht, Kaufrecht)
- Sozialrecht
Aber auch darüber hinaus stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und, sofern notwendig, werden entsprechende Spezialisten, mit denen ich zusammenarbeite, hinzugezogen.
In strafrechtlichen Angelegenheiten ist es ratsam frühzeitig einen Rechtsanwalt / eine Rechtsanwältin einzuschalten, da man dann ggf. eine Hauptverhandlung vor Gericht abwenden kann. Ihnen sollte jedenfalls bewusst sein, dass Sie keinerlei Angaben machen müssen. Denn jede Aussage kann später vor Gericht zu Ihren Lasten verwertet werden. Hingegen ist Schweigen nicht negativ verwertbar. Besprechen Sie sich rechtzeitig mit Ihrem Anwalt, damit dieser mit Rat und Tat zur Seite steht und ggf. Einlassungen formulieren kann.
Im Falle eines Verkehrsunfalls müssen Sie vor Ort keine Aussage gegenüber den Polizeibeamten tätigen. Kontaktieren Sie nach dem Abschluss der polizeilichen Aufnahme vor Ort Ihren Rechtsanwalt. Dieser wird sich um die Akteneinsicht und um Stellungnahmen gegenüber der gegnerischen Versicherung kümmern und Sie ggf. gerichtlich vertreten.