Rechtsanwältin Kerstin Herms
Fachanwältin für Familienrecht
Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung. Das verdeutlichen das Grundgesetz sowie die gesetzlichen Regelungen und Verordnungen zur Lösung familiärer Konflikte, vor allem, wenn sie zur Trennung und Scheidung von Paaren führen. Vielschichtige Probleme wie Unterhaltsansprüche, Sorge- und Umgangsrecht, Vermögens- und Versorgungsangelegenheiten erfordern eine gesetzeskonforme Lösung.
Diese Rechtsfragen betreffen ebenfalls eingetragene Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften.
Um die Komplexität des Familienrechts in der Praxis zu wahren und daraus eine sinnvolle Strategie für meine Mandaten abzuleiten, stelle ich meiner anwaltlichen Beratung eine umfassende Analyse der konkreten persönlichen Situation meines Mandanten bzw. meiner Mandantin voran.
Spezialistin für Familienrecht
Aus meiner bisherigen Tätigkeit sind mir die oftmals sehr unterschiedlichen Interessenlagen beider Seiten bekannt.
Mein besonderes Ziel ist es, widerstreitende Interessen zu einvernehmlichen und gesetzeskonformen Lösungen zu führen.
Ist eine außergerichtliche Streitbeilegung nicht möglich oder ist der Gang zum Gericht zwingend erforderlich, vertrete ich die Interessen meiner Mandanten gerichtlich in allen Bereichen.
Familie beinhaltet auch Arbeit und Soziales
Arbeits- und sozialrechtliche Konflikte gehen oftmals mit familienrechtlichen Gegebenheiten einher.
Aus diesem Grund stehe ich meinen Mandanten auch bei Problemen im Arbeits- und Sozialrecht zur Seite.