anwaltsbüro47 - Rupp • Zipp • Meyer • Wank
Unsere Kanzlei wurde bereits im August 1994 von RA Martin Rupp gegründet. Bereits 1996 kam als weiterer Anwalt RA Stefan Zipp - in Bürogemeinschaft - dazu. Seit 2004 ist RA Alexander Meyer mit in der Kanzlei und inzwischen haben sich die Anwälte der Kanzlei als Sozietät zusammengeschlossen und treten so auch nach außen als Team auf.
Wir verstehen uns als ein modernes Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen. Kundenzufriedenheit ist für uns oberstes Gebot. Diese erreichen wir durch sorgfältige und kompetente Beratung unserer Mandanten. Dazu arbeiten wir wo immer angemessen im Team. So profitieren unsere Mandanten vom gesammelten Erfahrungs- und Wissensschatz unserer Spezialisten.
In unseren jeweiligen Fachreferaten bearbeiten wir insbesondere
folgende Fallkonstellationen:
Gewerblicher Rechtsschutz:
Abmahnung wegen Wettbewerbs-, Marken-, oder Urheberrechtsverstößen;
sonstige Schutzrechtsverwarnung, Unterlassungserklärung,
Markenanmeldung, Markenüberwachung, Abgrenzungsvereinbarung, Koexistenzvereinbarung, Merchandisingvertrag, Designrecht, Geschmacksmusterrecht, Fotorecht und Bildrecht, Recht am eigenen Bild, z.B. Model Release Verträge, Bildnunzungsverträge, Domainrecht, Rechtsfragen im Zusammenhang mit Online Shops und eBay, Musikrecht, z.B. Bandübernahmevertrag, Managementvertrag, EDV-Recht, zB. Programmerstellungsvertrag, EDV-Projektvertrag, Wartungsvertrag, Lizenzvertrag
(siehe dazu
www.bildrechtskanzlei.de)
Arbeitsrecht:
Abschluss, Durchführung, Änderung und Kündigung von Arbeitsverträgen;
Prozessführung vor Arbeitsgerichten, insbesondere Kündigungsschutzprozesse für Arbeitnehmer und Arbeitgeber;
Vertretung von Unternehmen in Prozessen mit Betriebsräten in kollektivrechtlichen Angelegeheiten;
Wahl oder Wechsel der Unternehmensform aus arbeitsrechtlichen Gründen;
Informationen zu Mini-Jobs, 400,00-Jobs und zu den Midi-Jobs;
Umfassende Beratung, insbesondere auch zu: Kündigungsrecht, Kündigungsfristen, Kündigungsschreiben (Einspruch, Einspruchsfristen, Klage, Abfindungen), Vertragsmuster und Arbeitszeugnis.
Erbrecht:
Testament, Pflichtteil, Schenkungen; Verträge zugunsten Dritter mit Banken und Bausparkassen, Lebensversicherungsbegünstigungen; Unternehmensnachfolge, Stiftungsgründung, Altersabsicherung; Testamentsvollstreckung, Nachlassverwaltung; Haftung der Erben für die Nachlassschulden und Vermeidung dieser Haftung; Haftung des Nachlasses für die Schulden des Erben und Vermeidung dieser Haftung; Nachlasskonkurs/Nachlassinsolvenz.
Familienrecht:
Beratung vor und nach der Eheschließung, insbesondere bei der Verfassung eines Ehevertrags. Entwurf von Vereinbarungen für nichteheliche Lebensgemeinschaften; Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen; Regelungen zum elterlichen Umgangs- und Sorgerecht; Ehescheidung und sogenannte Folgesachen, Unterhalt, Ehewohnung und Hausrat, Zugewinn, elterliche Sorge u.a.; Vermögensauseinandersetzung im Zusammenhang mit Ehescheidungen. Berücksichtigung der steuerlichen Besonderheiten bei Trennung und Scheidung von Unternehmerehepaaren; Erbrechtliche Besonderheiten unter Ehegatten, Entwurf eines Ehevertrages mit Erbvertrag, steuergünstige Vermögensübertragungen unter Ehegatten und an Kinder; Beratung bei Adoption; Beratung zu Betreuung, Vormundschaft und Elternunterhalt
Bau- und Architektenrecht:
Bauvertragsrecht, Recht der Architekten und Ingenieure, VOB-Verträge, Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen, Fragestellungen des öffentlichen Baurechts, Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung.
Gesellschaftsrecht:
Wahl der geeigneten Rechtsform, Gründung, Erwerb, Joint Ventures, Umwandlung, Reorganisation, Sanierung, Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern, Veräußerung, Liquidation, Gestaltung der Unternehmensnachfolge