Rechtsanwältin Maria-U. Lottes (Anwaltskanzlei Lottes)

Rechtsanwalt Lottes, Düsseldorf
Rechtsanwältin Maria-U. Lottes
Rechtsanwältin Maria-U. Lottes

Herzlich willkommen.
Die Anwaltskanzlei Lottes hat ihren Sitz seit 1987 in Düsseldorf-Benrath und ist auf folgende Rechtsgebiete spezialisiert:


  • Familienrecht
  • Erbrecht
  • Arbeitsrecht


Rechtsanwältin Maria U. Lottes
Fachanwältin für Familienrecht

zugelassen bei der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf, vertretungs- berechtigt an allen Amtsgerichten, Landgerichten und Oberlandes- gerichten

'Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit meinen Mandanten ist mir wichtig. Darum nehme ich mir Zeit für Ihre Probleme und setze mich für Sie ein.'

Persönliches Profil

  • geboren am 04.07.1952 in Pulheim
  • Jurastudium in Münster, Lausanne/Schweiz und Köln
  • 1. Staatsexamen 1980, 2. Staatsexamen 1982
  • verheiratet, 1 Tochter


Wie vertrete ich Ihre Interessen?

Mehr als 20 Jahre Erfahrung als Anwältin haben meine Überzeugung bestätigt, dass es im Rechtsstreit vor allem auf ein wirtschaftlich und praktisch sinnvolles Ergebnis ankommt.

Deshalb ist es mein Ziel, langwierige und kostenintensive Prozesse zu vermeiden. Außergerichtliche Einigungen sind meist schneller, effektiver und kostengünstiger als gerichtliche Auseinandersetzungen. Natürlich gibt es Fälle, die nur vor Gericht durchgesetzt werden können.

Mitgliedschaft:

  • Deutscher Anwaltverein (DAV)
  • Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im DAV
  • Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im DAV
  • Deutsche Vereinigung für Erbrecht und Vermögensnachfolge e. V. (DVEV)
  • Rechts- und staatswissenschaftliche Vereinigung
  • Deutscher Juristinnenbund (djb)


Auf welche Rechtgebiete bin ich spezialisiert?

Familien- und Erbrecht sowie Arbeitsrecht sind meine speziellen Rechtsgebiete.

Dabei vertrete ich Sie nicht nur vor den Amts-, Land- und Arbeitsgerichten in Düsseldorf und Umgebung sondern bundesweit und auch an allen Oberlandesgerichten. Gegebenenfalls werde ich über meine Kooperationspartner international für Sie tätig.

Familienrecht

Ich vertrete Sie in allen Angelegenheiten während der Trennung und im Scheidungsverfahren. Dazu gehört der Ehegatten- sowie Kindesunterhalt, die Vermögensaufteilung und der Zugewinnausgleich. Darüber hinaus fertige ich Eheverträge sowohl zu Beginn der Ehe als auch Vereinbarungen im Zusammenhang mit der Scheidung. Schließlich bin ich Ihre Ansprechpartnerin, wenn es um die Rechte und Pflichten in nichtehelichen Lebensgemeinschaften und gleichgeschlechtlichen Partnerschaften geht und ob bzw. wieviel Unterhalt an pflegebedürftige Eltern zu zahlen ist.

Erbrecht

Im Erbfall berate ich Sie und vertrete Ihre Interessen in der Auseinandersetzung mit den Miterben oder mache Ihren Pflichtteil geltend. Als Testamentsvollstreckerin sorge ich dafür, dass das Testament so, wie es der Erblasser wollte, auch tatsächlich umgesetzt wird.
Eine wichtige Vorfrage ist in fast jedem Erbfall die Auslegung des Testamentes. Sehr viele Testamente sind mehrdeutig und damit auslegungsbedürftig. Es gilt jedoch, den Nachlass so zu verteilen, dass dem Erblasserwillen trotz der unklaren Formulierung Rechnung getragen wird.
Ein sehr häufiger Streitpunkt ist auch die Frage, ob der länger lebende Ehegatte das Testament noch ändern oder ob er noch eine Schenkung vornehmen durfte oder ob diese Schenkung als Umgehung des gemeinsamen Testamentes angesehen wird und von den Erben rückgängig gemacht werden kann.
Sind mehrere Erben vorhanden, gehören ihnen die Nachlassgegenstände gemeinschaftlich. Die Nachlassgegenstände sind gemeinschaftlich zu verwalten und zu verteilen. Hier ist es mein Bestreben, Emotionen aus dem Rechtstreit herauszunehmen und einen Fahrplan für die einvernehmliche Auseinandersetzung aufzustellen. Aus diesem Grund biete ich neben der streitigen Abwicklung durch Vertretung nur eines Erben auch die einvernehmliche Mandatierung durch alle Erben an.
Die Frage der Geltendmachung des Pflichtteils stellt sich u. a. dann, wenn in einem Testament der Ehegatte als Erbe des Erstversterbenden, die Kinder als Erben des Zweitversterbenden eingesetzt sind und das Testament für den ersten Erbfall eine so genannten Pflichtteilsstrafklausel vorsieht. Regelmäßig wird die Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen nach dem erstverstorbenen Elternteil als schwere Störung des Familienfriedens empfunden. Steuertaktisch kann allerdings die einvernehmliche Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen durchaus Sinn machen.
Dem Pflichtteilsberechtigten steht ein Auskunftsanspruch gegen die Erben auf Mitteilung der Zusammensetzung und des Wertes des Nachlasses und der erfolgten Schenkungen zu. Die Berechnung des Pflichtteilsanspruchs bezieht auch die Schenkungen mit ein, die der Erblasser lebzeitig vorgenommen hat. Allerdings können Schenkungen, die vor mehr als 10 Jahren vollzogen wurden, meist nicht berücksichtigt werden, spätere Geschenke sind seit der letzten Erbrechtsreform gestaffelt anzusetzen. Abgesehen von Standardfällen ist das Pflichtteilsrecht äußerst kompliziert, so dass ich auch hier gerne mit Rat und Tat zur Seite stehe.
Die Testamentsvollstreckung kann der Erblasser selbst in seinem Testament anordnen und den Testamentsvollstrecker auch bereits namentlich bestimmen. Dies geschieht meist vor dem Hintergrund, bei Streitvermeidung eine ordnungsgemäße Testamentsumsetzung und Erbschaftsverwaltung zu gewährleisten. Ferner bietet sich Testamentsvollstreckung dann an, wenn Erben aufgrund ihres Altes – minderjährige Kinder oder auch oder auch junge Erwachsene - noch nicht zur Verwaltung in der Lage sind.

Arbeitsrecht

Eine weitere Spezialisierung besteht im Bereich des arbeitsrechtlichen Mandats, insbesondere des Kündigungsschutzes, aber auch aller damit zusammenhängender Fragestellungen. Ich bin bundesweit ausschließlich für die Arbeitnehmerseite tätig, ganz gleich, ob Sie Angestellter, Auszubildender, Führungskraft, Geschäftsführer oder Vorstand sind.
Die Kündigung eines Arbeitsvertrages durch den Arbeitgeber ist nur aus ganz bestimmten, im Gesetz festgelegten und durch die arbeitsgerichtliche Rechtsprechung näher beschriebenen Gründen zulässig. Darüber hinaus scheitert eine Kündigung häufig an der Missachtung zwingender Formvorschriften. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, um auf eine vom Arbeitgeber ausgesprochene Kündigung zu reagieren, die ich in jedem Fall in meine Beratung und Vertretung einbeziehe. In vielen Fällen ist es der richtige Weg, mit einer Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht um den Arbeitsplatz zu kämpfen oder zumindest eine angemessene Abfindung zu erstreiten. Es kann aber auch ratsam sein, sich mit dem Arbeitgeber außergerichtlich auf eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung zu verständigen, um sich so für die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz frei zu machen.
Wichtig ist allerdings das Wissen über die Notwendigkeit einer schnellen Reaktion, da die Kündigungsschutzklage innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung zu erheben ist. Versäumen Sie diese Frist, ist oft nichts mehr gegen die Kündigung zu unternehmen.

Fortbildungsbescheinigung DAI Arbeitsrecht Kündigung

FORTBILDUNGS
SIEGEL

im Arbeitsrecht⁄
Kündigungsschutzrecht


Wenn Sie Probleme in Rechtsgebieten haben, auf die ich nicht spezialisiert bin, kann ich Ihnen gerne einen in diesem Fach kundigen Kollegen empfehlen. Da ich Mitglied im Deutschen Anwaltverein und im Deutschen Juristinnenbund bin, habe ich Kontakt zu vielen Fachanwälten.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anwaltskanzlei-lottes.de
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