Rechtsanwalt Alexander Stephens

Rechtsanwalt
Alexander Stephens
Strafrecht / Opferschutz
Rechtsanwalt Alexander Stephens

Herzlich willkommen

Als Anwalt für

Strafrecht / Opferschutz

stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung





Strafrecht (Allgemein)

  • Sämtliche Angelegenheiten einschließlich Medizinstrafrecht und Amtsdelikte

Rechtsmittel

  • Berufung und Revision gegen vorinstanzliche Urteile
  • Einspruch gegen Strafbefehl
  • Beschwerde z.B. bei Entscheidungen im Ermittlungsverfahren

Nebenklage, Opfer-und Zeugenschutz

  • Beistand im Ermittlungsverfahren z.B. bei Zeugenvernehmungen und Strafanzeige
  • Nebenklage Gerichtliche Interessenwahrung und Rechtsbeistand
  • Schadensersatz und Schmerzensgeld Täter-Opfer-Ausgleich und Adhäsionsverfahren

Bitte beachten Sie, dass es im strafrechtlichen Verfahren extrem wichtig ist, den Rechtsanwalt so früh wie möglich und noch VOR etwaigen Vernehmungen zu kontaktieren, also sobald Sie von Polizei oder Staatsanwaltschaft erstmals hören.

Person, Kosten, Beratung


Rechtsanwalt Alexander Stephens ist ausschließlich auf das Strafrecht spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Dozent und Prüfer an der Ludwig Maximilians Universität München und ist regelmäßig als Rechtsexperte im Fernsehen zu sehen.



Kosten sollten angesichts der möglichen Folgen eines Strafverfahrens nur eine nachrangige Rolle spielen. Wichtigster Punkt bei der Wahl des richitgen Anwaltes sind vielmehr Vertrauen und Kompetenz, weshalb wir Ihnen vor einer Beauftragung anbieten, uns im Rahmen eines Erstberatungsgesprächs vorab kennenzulernen.

Die Kosten für eine anwaltliche Vertretung im Strafrecht variieren je nach Sachlage und Arbeitsaufwand, wobei in Einzelfällen aber auch(vom Staat bezahlte) Pflichtverteidigungen übernommen werden.

Im Rahmen des Opferschutzes werden die Kosten bei den meisten Gewalt- und Sexualdelikten ohnehin vom Staat übernommen, wobei auch hier in allen übrigen Fällen eine staatlich bezahlte Prozesskostenhilfe möglich ist.

Sprechen Sie uns bei Fragen hierzu einfach kostenlos und unverbindlich an.


Eine erste Beratung können Sie gerne persönlich in der Kanzlei in München, aber auch jederzeit per Telefon (089/23662063) und E-Mail (info@anwalt-m.de) erhalten.



Weitere Informationen finden Sie unter:
www.anwaltskanzleimünchen.de


Rechtsanwalt Alexander Stephens ist gelistet in Rechtsanwälte München

Kontakt

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Rechtsanwalt Alexander Stephens
Neuhauserstrasse 3 (direkt am Frauendom)
80331 München

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089/23662063
Telefon 2:
0511/590973 - 1565
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0151/25205491  (Für Notfälle)

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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Alexander Stephens:
  • Opferhilfe
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 190,00 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 250,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Deutsch Deutsch
Englisch Englisch