Rechtsanwalt Alexander Stephens

Anwalt für Sexualstrafrecht

 
 





Sexualstrafrecht:

  • Jugendschutzdelikte (z.B. sexueller Missbrauch und Misshandlung von Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen sowie Herstellen, Verbreiten und Besitz jugend- und kinderpornographischer Schriften)
  • Sonstige Sexual- und Jugendschutzdelikte (z.B. Erregung öffentlichen Ärgernisses, Zuhälterei, Menschenhandel, sexuelle Beleidigung, Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger, jugendgefährdende Prostituion etc.)

Andere Strafsachen: siehe www.kanzleimünchen.de


Opfervertretung und Nebenklage:

  • Nebenklage Gerichtliche Interessenwahrung und Rechtsbeistand

Rechtsmittel:

  • Beschwerde z.B. bei Entscheidungen im Ermittlungsverfahren

Wichtige Information:

Strafverfahren und vor allem Sexualstraftaten sind für Beschuldigte, Täter aber auch für Opfer eine große Belastung und oftmals mit schwerwiegenden rechtlichen aber auch persönlich-familiären Konsequenzen und Entscheidungen verbunden.

Deshalb ist es gerade bei Sexualstrafverfahren äußerst wichtig, einen kompetenten und erfahrenen Anwalt zur Seite zu haben, der Sie nicht nur von den einschneidenden Maßnahmen von Polizei und Staatsanwaltschaft abschirmt, sondern Ihnen auch eine realistische Einschätzung und suffiziente Lösungsansätze bietet, um das bestmögliche Ergebnis für sie zu erlangen.

Dazu empfiehlt es sich aber dringend einen Anwalt für Strafrecht (optimaler Weise mit Tätigkeitsschwerpunkt Sexualstrafsachen) zu Rate zu ziehen und zwar bestenfalls V O R einer polizeilichen Vernehmung, um sowohl Täter als auch Opfer über Risiken und Konsequenzen des Sexualstrafverfahrens umfassend zu informieren, das weitere Vorgehen abzustimmen und optimalen anwaltlichen Beistand zu garantieren.

Eine gute anwaltliche Vertretung setzt neben einem Höchstmaß an fachlicher Kompetenz vor allem ein besonderes persönliches Engagement und Erfahrung im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht voraus. RA Stephens ist langjähriger Strafrechtler, der neben seiner Tätigkeit als Anwalt auch an der Universität Strafrecht unterrichtet und durch seine enge Spezialisierung den Mandanten optimale Leistungen und eine bestmögliche strafrechtliche Vertretung garantiert.

Unsere Kanzlei setzt sich vom ersten Tag der polizeilichen Ermittlungen für seine Mandanten ein und erzielt dadurch regelmäßig außergewöhnlich gute Ergebnisse.

Kosten:

Kosten sollten angesichts der möglichen Folgen eines Strafverfahrens nur eine nachrangige Rolle spielen. Wichtigster Punkt bei der Wahl des richitgen Anwaltes sind vielmehr Vertrauen und Kompetenz, weshalb wir Ihnen vor einer Beauftragung anbieten, uns im Rahmen eines kostenlosen Erstgesprächs vorab kennenzulernen.

Neben dieser ersten unverbindlichen Einschätzung zu Ihrem Anliegen informieren wir Sie selbstverständlich über sämtliche Kosten für eine anwaltliche Vertretung. Da wir einen hohen Anspruch an unsere Qualifikation, Erfahrung und Kompetenz in Strafsachen haben, gerade weil für den Betroffenen viel - wenn nicht sogar alles auf dem Spiel steht, rechnen wir unsere anwaltliche Leistung grundsätzlich auf Honorarvertragsbasis, d.h. entweder nach Stundensatz oder einem vorher vereinbarten Pauschalbetrag ab. Somit wissen Sie ganz genau welche Kosten auf Sie zukommen und brauchen keine versteckten Gebühren oder Auslagen befürchten.

Sprechen Sie uns bitte jederzeit kostenlos an und schlidern Sie uns Ihr Anliegen. Sie erhalten in jedem Fall eine erste kostenlose Auskunft und eine genaue Kostenprognose.

Im Rahmen des Opferschutzes werden die Kosten bei den meisten Gewalt- und Sexualdelikten ohnehin vom Staat übernommen, wobei auch hier in allen übrigen Fällen eine staatlich bezahlte Prozesskostenhilfe möglich ist.

Zur Person:

Rechtsanwalt Alexander Stephens ist ausschließlich auf das Strafrecht mit Schwerpunkt Sexualdelikte spezialisiert. Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit ist er Tutoriumsleiter und Prüfer an der Ludwig Maximilians Universität München und ist regelmäßig als Rechtsexperte im Fernsehen zu sehen.




Weitere Informationen finden Sie unter:
www.rechtsanwalt.sexualrecht.de
Rechtsanwalt Alexander Stephens ist gelistet in Rechtsanwälte München und Rechtsanwälte Deutschland.

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Rechtsanwalt Alexander Stephens Rechtsanwalt Alexander Stephens
Nymphenburgerstr. 6f
(Nymphenburger Höfe)
80335 München
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0151/25205491  (Für Notfälle)

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E-Mail:
anwalt@sexualrecht.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/anwaltskanzleimuenchen
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Alexander Stephens:
  • Opferhilfe
  • Schadensersatzrecht & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 0,00 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 250,00 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Deutsch Deutsch
Englisch Englisch