Rechtsanwalt Michael Graf (Patientenanwalt AG)


Rechtsanwalt Michael Graf

Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf
Herzlich willkommen bei der "Patientenanwalt AG"
Die "Patientenanwalt AG" ist Spezialkanzlei bei Behandlungsfehler und Arzthaftung und für Versicherungsrecht.

Sie sind bei uns jederzeit willkommen für einen persönlichen Besprechungstermin!
Für unsere auswärtigen Mandanten halten wir regelmäßig Sprechtage ab - das spart Zeit und Kosten

Unser Kanzleisitz ist in München in der Residenzstr. 9
089-358 958 0

Regelmäßig auswärtige Sprechtage:
Beratungsbüro - Regensburg 0941-378 000 08
Beratungsbüro - Nürnberg 0911-621 49 35
Beratungsbüro - Stuttgart 0711-128 909 71

Zwischen Anwalt und Mandant ist eines wichtig: Vertrauen. Grundlage unserer Zusammenarbeit ist daher ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch.
So lernen Sie uns und wir Sie und Ihren Fall kennen.

Ihr Arzt soll für einen Kunstfehler haften? Ihre Versicherung leistet nicht? Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf hat sich ausschließlich auf die Vertretung von Patienten spezialisiert. So ist Neutralität und Unbefangenheit garantiert!

Die Ratgeber zum Medizinrecht von Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf sind als erste Hilfe und zum Verständnis der Grundsätze sehr gut auch für den juristischen Laien geeignet



  • Fachanwalt für Medizinrecht

    Im Medizinrecht wird ein sehr weiter Bereich des Gesundheitsrechts abgedeckt wie zum Beispiel das Krankenversicherungsrecht, das Arzthaftungsrecht oder das Zulassungsrecht für Ärzte und mehr.

    Damit wird deutlich, dass ein Fachanwalt eine weitaus größere Spezialisierung nachweisen können sollte, um den Mandanten optimal zu vertreten und beraten. Wir haben uns deshalb innerhalb des Medizinrechts ausschließlich auf das Patientenrecht spezialisiert.

  • Arzthaftungsrecht

    Fachanwalt Michael Graf betreut unsere Mandanten in allen Fragen des Arzthaftungsrechts. Er ist auf die Geltendmachung von Schmerzensgeld, Erwerbsminderung und Behandlungskosten und insbesondere auf das Personenschadensrecht spezialisiert. Michael Graf ist Autor zahlreicher Fachbeiträge und Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Bayern des Patientenschutz e.V.

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld

    Der „materielle Schadensersatz” entsteht, wenn der Patient verletzt wurde oder stirbt.

    insbesondere…

    • die Verminderung des Erwerbseinkommens
    • Heilbehandlungskosten
    • Pflegekosten und der Haushaltsführungsschaden
    • Unterhaltsschäden
    • Zukunftsschäden
  • Versicherungsrecht

    Die Versicherung zahlt nicht? Fachanwalt für Medizinrecht Michael Graf setzt sich für Sie ein und setzt Ihre Ansprüche gegen die Versicherung durch


Ihre Medizinrechtler.

Im Medizinrecht und Versicherungsrecht werden wir ausschließlich auf Seiten der Patienten tätig - so ist Neutralität und Unbefangenheit garantiert!


Weitere Informationen zur PATIENTENANWALT AG und RA Graf finden Sie auf unserer Homepage:
www.ihranwalt24.de
Rechtsanwalt Michael Graf (Patientenanwalt AG) ist gelistet in Rechtsanwälte München und Fachanwälte München

Kontakt

Adresse

Rechtsanwalt Michael Graf
Patientenanwalt AG

Residenzstr. 9
80333 München

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Telefon:
089/3589580
Fax:
089/35895844
Notfall-Telefon:
08000/529937  (Für Notfälle)

E-Mail + Internet

Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/arzthaftung
Web:
www.ihranwalt24.deNeues Fenster

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Michael Graf:
  • Medizinrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Michael Graf:
  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Versicherungsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Grundlage unserer Zusammenarbeit ist immer ein kostenfreies erstes Beratungsgespräch. So lernen Sie uns und wir Ihren Fall kennen. Bei Abrechnung über die Rechtsschutzversicherung fallen keinerlei Kosten für den Mandanten an, die Vereinbarung eines Pa

 

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