Rechtsanwalt Peter Assmann (ASSMANN Rechtsanwälte)

ASSMANN
Rechtsanwalt Peter Assmann
Rechtsanwalt Peter Assmann

Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Profil bei www.anwalt.de.
In folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Problemen gern behilflich:


  • Fachanwalt für Arbeitsrecht
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Betriebsrat, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Personalrat, Probezeit, Urlaub …
  • Fachanwalt für Familienrecht
    Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
  • Fachanwalt für Medizinrecht
    Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …
  • Gesellschaftsrecht
    Gründung, GmbH, AG, KG, OHG, Haftung, Haftungsbeschränkung, Handelsregister, Kapitalgesellschaften, Körperschaften, Personengesellschaften, Prokura …
  • Mietrecht
    Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
  • Immobilienrecht
    Baumängel, Eigentümerversammlung, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrechte, Grundsteuer, Sondernutzungsrechte, Vorkaufsrecht …
  • Sozialversicherungsrecht
    Arbeitslosenversicherung, Erziehungsgeld, Elterngeld, Kindergeld, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenversicherung …
Die Entwicklung der Kanzlei

Die Kanzlei ASSMANN wurde 1994 von Herrn Rechtsanwalt Peter A. Aßmann in Bonn gegründet. Herr RA Aßmann war zuvor ca. 7 Jahre in einer anderen Kanzlei als Sozius tätig.

Die Kanzlei war von Anfang an überregional auf einige Schwerpunktgebiete orientiert. Diese betreffen insbesondere das Arbeits- und Sozialrecht, das Medizinrecht mit dem Schwerpunkten Arzthaftung, Geburtsschäden, das Familien- und Erbrecht, das Miet- und Immobilienrecht sowie das Versicherungsrecht. Später sind dann als Schwerpunkte noch das Gesellschaftsrecht und das Recht des öffentlichen Dienstes dazugekommen.
Wir betreuen heute auf diesen Gebieten sowohl Privatpersonen und Arbeitnehmer als auch Unternehmen insbesondere des Mittelstandes. Im Bereich des Arzthaftungsrechts werden neben den direkt Betroffenen auch Krankenkassen in Regreßfragen beraten und vetreten.
Wir sind zugelassen beim Landgericht Bonn, Herr Rechtsanwalt Aßmann zusätzlich beim Oberlandesgericht Köln.
Wir bieten ferner kostenfreie Voträge und Infoveranstaltungen sowie kostenpflichtige Fortbildungen für Vereine, Betriebsräte, Unternehmen etc. zu den verschiedensten Teilbereichen der hier bearbeiteten Rechtsgebiete an. Näheres erfahren Sie auf unserer Homepage oder Sie sprechen uns an.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.assbo.de
Rechtsanwalt Peter Assmann (ASSMANN Rechtsanwälte) ist gelistet in Rechtsanwälte Bonn und Fachanwälte Bonn

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Rechtsanwalt Peter Assmann
ASSMANN Rechtsanwälte

Beueler Bahnhofsplatz 18
53225 Bonn

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Fax:
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Peter Assmann:
  • Arbeitsrecht
  • Familienrecht
  • Medizinrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Peter Assmann:
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Medizinrecht
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • Unternehmens-/ Betriebsnachfolge

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 220 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
  • eine Abrechnung erfolgt, wenn keine anderweitigen Vereinbarungen (Pauschal- oder Stundenhonorar) getroffen wurden nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Wir erlauben uns hier den Hinweis gem. § 49 b V BRAO, daß die gesetzlichen Gebühren sich nach d

 

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