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Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
- Bank- und Kapitalmarktrecht
Das Bank- und Kapitalmarktrecht bedarf umfangreicher Kenntnisse. Wir vertreten ausschließlich Anleger gegenüber Kreditinstituten, Vermittlern, Anlagegesellschaften und Versicherungen.
Ziel solch einer Vertretung ist die Waffengleichheit für Bankkunden und Kapitalanleger auf folgenden Rechtsgebieten herzustellen:
- Bankkredit
- Immobilienfonds und deren Finanzierung
- Gesellschaftsbeteiligungen (stille, atypisch stille, des Bürgerlichen- und des Handelsrechts)
- Immobilienerwerb und Finanzierung ("Schrottimmobilien")
- Wertpapierkauf
- Lebensversicherungen (klassisch/fondsgebunden)
- Recht der Kreditsicherung
Wir helfen bei der Durchsetzung von Ansprüchen wegen Schlechtberatung, zur Rechtswahrung gesetzlicher Positionen - Haustürgeschäfte, Prospekthaftung etc.
Von uns erhalten sie hochqualifizierte und umfängliche Beratung und Betreuung Ihrer Angelegenheiten.
- Insolvenzrecht
Bereits seit 1999 sind wir auf dem Gebiet des Verbraucherinsolvenzrechtes tätig. Unsere speziellen Kenntnisse in diesem Bereich werden ständig durch die Absolvierung von Lehrgängen und Fortbildungsveranstaltungen weiter vertieft.
Seit nunmehr 10 Jahren werden Einzelpersonen und selbstständige Gewerbetreibende in außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahren und in Fortsetzung im Rahmen von gerichtlichen Insolvenzverfahren bis hin zur Erlangung der Restschuldbefreiung vertreten und betreut.
Dabei führen wir das gesamte außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren in eigener Verantwortung mit großer Umsicht für den Mandanten durch. Es gilt das Motto: Schulden sind kein Grund für Verzweiflung. Wir helfen.
Themen aus dem Insolvenzrecht sind beispielsweise:Restschuldbefreiung, Treuhänder, Schuldenbereinigungsverfahren, Überschuldung, Bankrott, Konkurs, Privatinsolvenz, Unternehmensinsolvenz, Verbraucherinsolvenz, Restschuldbefreiung, Schuldenbereinigungsplan, Schuldnerberatung, Absonderungsrecht, Aussonderungsrecht, Verfügungsverbot, Altmasseverbindlichkeiten, Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid, Insolvenzmasse, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher, pfändbares Einkommen, Pfändungsfreigrenzen, Regelinsolvenzverfahren, Insolvenzstraftaten.
- Arbeitsrecht
Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Probezeit, Urlaub …
- Arzthaftungsrecht
Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …
- Miet- und Wohnungseingentumsrecht
Betriebskosten, Eigenbedarf, Hausordnung, Kündigung, Mieterhöhung, Mietkaution, Mietminderung, Mietvertrag, Wohngeld …
- Verkehrsrecht
Bußgeldbescheid, Fahrverbot, Führerschein, Geschwindigkeitsübertretung, Schmerzensgeld, Unfallregulierung …
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Profil
Die Kooperation der Rechtsanwälte Vogelskamp und Benn verpflichtet sich nur Ihnen gegenüber.
Die Kooperation folgt dem Motto: „der Mandant ist König“. Aber auch einem König müssen kritische und energische Berater zur Seite stehen, das ist stets Ziel dieser Kooperation
Denn wir setzen uns mit aller Kraft für unsere Mandanten ein und scheuen uns auch nicht davor, gegenüber unseren Mandanten mit Ehrlichkeit deren eigene Position und Chancen zu erklären.
Nur, wenn Sie im Vorfeld über die Chancen, Risiken und die Kosten aufgeklärt sind, können Sie selbst die Erfolgsaussichten erkennen und auch die zu bewältigenden Probleme.
Die vorherige Aufklärung ist die Grundlage für ein funktionierendes Mandat, da es alleine auf gegenseitigem Vertrauen fußt.
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