Bewertungen von Rechtsanwalt Alwin Peter

Bewertet am 21.04.2013 von G. T.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht

5,0 von 5,0 Punkten

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Fachwissen und Kompetenz
Verständlichkeit auch für jur. Laien
Zuverlässigkeit und Sorgfalt
Erreichbarkeit und Reaktionszeit
Freundlichkeit und Kundenorientierung
Kostentransparenz
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Was fanden Sie besonders gut:

Herr Peter hat beste Arbeit geleistet. Ich bin sehr zufrieden und empfehle ihn absolut weiter.

Bewertet am 09.03.2013 von W. B.
Rechtsgebiet: Arbeitsrecht
Betreff der Beratung: Beratung bei Erhalt der Kündigung von Seiten des Arbeitgebers und anschl. Vereinbarung-Freistellung

5,0 von 5,0 Punkten

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Was fanden Sie besonders gut:

Die sehr gute Beratung/Unterstützung meiner Angelegenheit und die sehr nette menschliche Art von Herrn Peter.

Bewertet am 23.02.2013 von M. J.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Betreff der Beratung: Verkehrsunfall Schadenersat / Schmerzensgeld

5,0 von 5,0 Punkten

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Was fanden Sie besonders gut:

Alles wurde unkompliziert telefonisch und per email geregelt werden. Ich musste nicht extra zu einem Termin vorbeikommen, was bei mir aufgrund meines Studium in Tübingen somit optimal war. Mit dem Ergebnis war ich sehr zufrieden, der von der Versicherung gezahlte Betrag war deutlich höher als ich erwartet hatte. Besonders gut fand ich, dass die Tätigkeit des Anwalts für mich kostenlos war. Die Gebühren konnten zu 100 Prozent bei der Gegenseite geltend gemacht werden. Ich kann die Kanzlei uneingeschränkt weiterempfehlen.

Bewertet am 20.02.2013 von N. M.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Betreff der Beratung: Auffahrunfall mit Schadenersatzforderung

4,6 von 5,0 Punkten

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Was fanden Sie besonders gut:

schnelle und unkomplizierte Abhandlung der Unfallsache

Kommentar des Anwalts:

Die Bewertung der Kostentransparenz mit nur drei Punkten mag daran liegen, dass aus meiner Sicht von Anfang an klar war, dass die Versicherung des Unfallgegners voll und ganz für meine Kosten aufzukommen hat. Gegenüber meiner Mandantschaft habe ich auch keine Kosten in Rechnung gestellt. Ich konnte meine Anwaltsgebühren zu 100 Prozent bei der Haftpflichtversicherung des Gegners geltend machen.

Bewertet am 09.09.2012 von G. G.
Rechtsgebiet: Verkehrsrecht
Betreff der Beratung: sehr guter netter Anwalt, hat die Dinge sehr verständlich und normal für jeden Laien gut erklärt!

4,9 von 5,0 Punkten

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Kommentar des Anwalts:

Im weiteren Ablauf gab es noch Probleme versicherungsrechtlicher Art (Regress). Auch dies konnte zur Zufriedenheit des Mandanten geregelt werden.

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Gesamtbewertung von 16 Mandanten

5 von 5,0 Punkten

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