von H. Q. bewertet am 03.11.2011 in
Mietrecht & Wohnungseigentumsrecht (Kautionseinbehalt des Vermieters mit fadenscheiniger Begründung.)
"Das war gut: Die immer sachkundige freundliche Beantwortung von Fragen bis selbst ich sie verstanden habe...
Das war nicht so gut: Da gibt es nichts zu sagen."
Das war nicht so gut: Da gibt es nichts zu sagen."

