Rechtsanwältin Ute Bildstein (Fachanwältin für Verkehrsrecht)

Rechtsanwältin
Ute Bildstein


Vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Profil bei www.anwalt.de. In folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich:


  • Fachanwältin für Verkehrsrecht Verkehrsunfall- und Schadensersatzrecht, Verkehrsstraf- und Ordnungswidrigkeitenrecht, Fahrerlaubnisentzug, Autokaufrecht
  • Zivilrecht
  • Strafrecht

zur Person: geb. 1956 in Daun; Studium der Rechtswissenschaften in Bonn,; 1986 Zulassung als Rechtsanwältin in Rheinland-Pfalz; ab November 1987 juristische Mitarbeiterin in der HUK-Coburg im Bereich KfZ Unfallschadenregulierung und Kasko; von 1996 bis 2011 eigenes Anwaltsbüro in Stralsund; ab August 2011 freie Mitarbeiterin in der Kanzlei Vogel und Zahn in Siegburg Mitglied im Fachausschuss Verkehrsrecht bei der Rechtsanwaltskammer Mecklenburg-Vorpommern bis Juni 2011; Mitautorin im Deubner Verlag, Bereich Verkehrssachen


Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro anlässlich einer Rechtsberatung keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Telefonnummer 02241/38 00 60.
Vielen Dank!


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.kanzlei-bildstein.de.
Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Rechtsanwältin Ute Bildstein (Fachanwältin für Verkehrsrecht) ist gelistet in Rechtsanwälte Siegburg und Fachanwälte Siegburg

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Fachanwältin für Verkehrsrecht

Hauptstr. 59
53721 Siegburg

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u.bildstein@anwaelte-vz.de
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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwältin Ute Bildstein:
  • Verkehrsrecht

Rechtsgebiete von Rechtsanwältin Ute Bildstein:
  • Leasingrecht
  • Ordnungswidrigkeitenrecht
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht
  • Verkehrsrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 69 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

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