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Dr. jur. Harald Franke

Rechtsanwalt Dr. Harald Franke
Rechtsanwalt Dr. Harald Franke
Kompetent - Seriös - Erfolgreich

Fachanwalt für

  • Arbeitsrecht

Rechtsgebiete

  • Internationales Recht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Zwangsvollstreckungsrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Zivilprozessrecht
  • Schiedsgerichtsbarkeit
Über 32 Jahre Berufserfahrung
Mit seiner Zulassung als Anwalt seit 1992 und über 32 Jahren Erfahrung steht er Ihnen zur Seite.
CK
von C. K. am 21.03.2021 um 17:53 Uhr
Vertragsverhandlungen eines Aufhebungsvertrags
Arbeitsrecht

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Vorbemerkung:

Liebe Leserin, lieber Leser,
es freut mich, dass Sie mich auf www.anwalt.de gefunden haben. Am liebsten würde ich mit Ihnen persönlich sprechen und Ihnen meine Kenntnisse und Fähigkeiten darlegen. Gerne können wir vorab telefonisch klären, ob ich für Ihren Fall in Frage komme oder nicht. Ein erstes Telefonat, zwecks Eingrenzung des Rechtsgebietes und Ihrer Interessen, ist für Sie natürlich kostenlos und unverbindlich.

Hier nun meine Fachgebiete:

Arbeitsrecht

Hervorragende Fachkenntnis und kompetente Beratung.

Hier sind einige Gründe, warum Sie von meiner Expertise profitieren können.

1. Erfahrung

Mit jahrelanger, weit über 20 jähriger Erfahrung habe ich zahlreiche Mandanten erfolgreich vertreten.

2. Spezialisierung

Ich habe mich seit Beginn meiner Berufslaufbahn auf das Arbeitsrecht spezialisiert und mich kontinuierlich fortgebildet, um immer auf dem neuesten Stand zu sein. Das führt zu erstklassiger Rechtsberatung und maßgeschneiderten Lösungen für Ihr individuelles Anliegen.

3. Umfassende Expertise

Ich bin mit allen Aspekten des Arbeitsrechts vertraut, sei es Kündigung, Abfindung, Zeugnis, Gehalt, usw.

4. Lösungsorientierung

Mein Ziel ist es stets, für meine Mandanten - abgestimmt - die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen.

5. Erfolge

Zahlreiche erfolgreich geführte Auseinandersetzungen künden davon. Lesen Sie gerne auf meiner Hompage unter "Beste Bewertungen Arbeitsrecht" nach.


Vertragsrecht
Damit bezeichne ich alle Sachverhalte, die mit dem Kaufrecht, dem Werkvertrags-recht, dem Immobilienkaufvertrag, beispielsweise dem Kauf von Autos, Wohnwägen, Oldtimern, Fahrrädern, Einbauküchen und jedweder beweglicher Sachen zusammenhängen.
Bei Fehlkäufen, insbesondere wenn Sie durch eine falsche Erwartung zustande gekommen sind oder der Verkäufer Sie etwa getäuscht hat, berate ich über die Rückabwicklung, d.h., wie Sie aus dem Vertrag herauskommen. Ferner gibt es noch das Gebiet der Mängel, wenn die Sache oder das Werk einen Mangel hat, welche rechtlichen Möglichkeiten für Sie in Frage kommen. Beim Immobilienvertrag muss man besonders aufpassen, da hier ein Notar diesen Vertrag öffentlich beglaubigt. Dieser berät jedoch nicht beide Seiten. Hier empfiehlt es sich, vorab Beratung durch mich in Anspruch zu nehmen. Der Notar hat keine beratende Tätigkeit.

Zwangsvollstreckungsrecht
Wenn Ihr Schuldner nicht zahlt, kann ich beraten, wie Sie zu Ihrem Geld kommen. Aber auch wenn unberechtigt gegen Sie Mahnverfahren, Zwangsvollstreckungs- oder Zwangsversteigerungsmaßnahmen oder Kontenpfändungen erhoben werden, kann ich helfen, wie diese abgewehrt werden können, beispielsweise durch eine Vollstreckungsgegenklage.

Kontaktaufnahme:
Am liebsten wäre mir die vorherige telefonische Kontaktaufnahme, ansonsten können Sie mir auch gerne per E-Mail Ihre Fragen stellen.

Juristische Probleme sind belastend. Ich freue mich, Ihnen bei der Lösung helfen zu können.

RA Dr. Harald Franke, Stuttgart.

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