Rechtsanwalt Norbert Böller

Rechtsanwalt
Norbert Böller

Ich freue mich, Sie auf meinem Profil
bei www.anwalt.de begrüßen zu dürfen.
In folgenden Bereichen bin ich Ihnen
bei rechtlichen Fragen gern behilflich:


Schwerpunkte:
Mit dem Vertragsarztrecht habe ich mich aufgrund persönlicher Berührungspunkte sowie neigungsbedingt bereits während meiner Referendarzeit intensiv beschäftigt, so dass ich von Beginn meiner anwaltlichen Tätigkeit an vertragsarztrechtliche Mandate übernommen habe. Konsequenz daraus ist eine auf langjähriger und kontinuierlicher Befassung gründende reichhaltige Erfahrung auf diesem vielfältigen gesetzlichen und gesundheitspolitischen Schwankungen unterworfenen Gebiet.
Meinen im Gesundheitswesen tätigen Mandanten stehe ich als Ansprechpartner bei allen Fragestellungen zur Verfügung, die mit ihrer Berufstätigkeit zusammenhängen.
Die ärztlichen Mandanten begleite ich in allen behördlichen und gerichtlichen Verfahren und berate sie in Abrechnungsfragen, wie zum Beispiel der Überprüfung von Honorarbescheiden der Kassenärztlichen Vereinigungen sowie in sachlich-rechnerischen Berichtigungs- und Wirtschaftlichkeitsprüfungsverfahren.
Bei der Erarbeitung von Gesellschaftskonzepten für ärztliche Praxen und Kooperationen zwischen den Leistungserbringern lege ich mein besonderes Augenmerk auf die Entwicklung berufs- und vertragsarztrechtlich unbedenklicher Lösungen,
Den ständigen Änderungen im Medizinrecht trage ich durch regelmäßige Teilnahme an Fortbildungsveranstaltungen sowie ergänzende Literaturstudien und fortlaufende eingehende Befassung mit der Rechtsprechung der Fachgerichte Rechnung.
Im Bereich der Übergabe/Übernahme von Arztpraxen berate und unterstütze ich meine Mandanten über die oftmals im Mittelpunkt stehenden Zulassungsfragen hinaus in allen mit einem Praxis-Betreiberwechsel typischerweise verbundenen vertraglichen Angelegenheiten. Hieraus sowie aus der sonstigen umfassenden Beratung von Ärzten resultieren spezielle Kenntnisse und Erfahrungen hinsichtlich der für niedergelassene Ärzte wichtigen Fragen des Arbeits-, Kauf- und Mietrechts.
Den gewerblich- und freiberuflich tätigen Mandanten biete ich ein effizientes und durchsetzungskräftiges Forderungsmanagement an. In diesem Arbeitsbereich der Kanzlei steht Ihnen Frau Kerstin Büttner als kompetente Ansprechpartnerin zur Verfügung.
Sobald sich in Zusammenhang mit der Privatliquidation Rechtsstreitigkeiten grundsätzlicher Natur - etwa bezüglich der Auslegung der GOÄ - anbahnen, wirke ich im Interesse der Mandanten an einer korrekten, verlässlichen und gerichtsfesten Grundlage ihrer Privatpatienten-Rechnungen auf eine rasche prozessuale Klärung hin.


Kanzleiprofil:

Der Vorstand der Rechtsanwaltskammer Köln hat mir aufgrund des Nachweises besonderer praktischer Erfahrungen und theoretischer Kenntnisse auf dem Gebiet des Medizinrechts gestattet, die Bezeichnung 'Fachanwalt für Medizinrecht' zu führen.
Ich bin Mitglied im Deutschen Anwaltsverein und in der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht im DAV sowie Inhaber der Fortbildungsbescheinigung des DAV.
Meinen Mandanten biete ich eine individuelle, an ihren persönlichen und wirtschaftlichen Interessen orientierte Beratung und deren engagierte Vertretung gegenüber Vertragspartnern, Behörden und anderen Stellen an. Dabei verstehe ich meine anwaltliche Tätigkeit in erster Linie als eine Dienstleistung, mit der dem Mandanten ein unter Berücksichtigung aller rechtlich und sachlich relevanten Umstände optimales und praktikables Handlungskonzept zur Verfügung gestellt wird. Infolgedessen bildet die streitverhütende und die projektbezogene konzeptionelle Beratung des Mandanten den Schwerpunkt meiner Berufsausübung. Selbstverständlich setze ich aber auch die Interessen meiner Mandanten in rechtlichen Einzelfragen bzw. in bereits fortgeschrittenen Auseinandersetzungen durch, was insbesondere im Bereich des Medizinrechts aufgrund detaillierter Kenntnisse der Materie und entsprechender langjähriger praktischer Erfahrungen auch kurzfristig effektiv geschehen kann. Unabhängig von dem Stadium, in dem ich beauftragt werde, habe ich keinerlei Berührungsängste in der Zusammenarbeit mit den Mandanten zusätzlich beratenden Kollegen, Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern o. ä., da sich erfahrungsgemäß bei komplexeren Fragestellungen erst durch ein solches Zusammenwirken ein in rechtlicher, wirtschaftlicher, steuerlicher und nicht zuletzt auch praktischer Hinsicht ausgewogenes Beratungsergebnis erzielen lässt.
Meine Mandanten informiere ich bereits bei meiner Beauftragung über die hierdurch voraussichtlich entstehenden Kosten, diese richten sich grundsätzlich nach den Gebührensätzen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Bei außergerichtlichen Mandaten vereinbare ich mit meinen Mandanten in der Regel Stundensatzhonorare.
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.ra-boeller.de
Rechtsanwalt Norbert Böller ist gelistet in Rechtsanwälte Bonn und Fachanwälte Bonn

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53173 Bonn

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Norbert Böller:
  • Medizinrecht

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  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht

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