Rechtsanwalt Otfried H. Brock
Wir sind zuständig bei Trennung, Scheidung und Online-Scheidung, Unterhalt von Partner, Kindern und Eltern, bei Fragen des Sorgerechts und Umgangsrechts, der Vermögensaufteilung und des Versorgungsausgleichs.
Die Gestaltung von Arbeitsverträgen, alle Fragen im Zusammenhang mit dem laufenden Arbeitsverhältnis, der geringfügigen Beschäftigung und der Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit Begründungspflicht und Kündigungsschutz gehören zur Tätigkeit im Arbeitsrecht.
Seit 1986: Beratung und Vertretung verschiedener Handwerker mit allen juristischen Bereichen des Betriebes/Unternehmens
1999 Zulassung als Fachanwalt für Familienrecht
Diverse Vertretungen in Familienrechtsstreitigkeiten auch in Berufungsverfahren vor dem OLG bei Auseinandersetzungen über Versorgungsausgleich, Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) und Unterhalt (Ehegatten-, Kindes-, Eltern- und Unterhalt der nicht verheirateten Kindesmutter
2001 Zulassung als Fachanwalt für Arbeitsrecht
Diverse Vertretungen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern in Kündigungsschutz, Zeugnis/-überprüfung und Forderungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht, Vertretungen von Betriebsräten in der Einigungsstelle, gegenüber Arbeitgebern in Zustimmungsersetzungsverfahren und Eingruppierungsverfahren bis zum Bundesarbeitsgericht