Rechtsanwalt Heinrich Bruns (Kanzlei Bruns)


Rechtsanwalt Heinrich Bruns

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Erbrecht
    Nach dem Erbfall
    Was muss beim Erbanfall beachtet werden, wann sollte die Erbschaft ausgeschlagen werden?
    Kann nachträglich die Haftung für Verbindlichkeiten beschränkt werden?
    In welcher Weise kann ich als Pflichtteilsberechtigter den Umfang des Nachlasses erfahren?
    Welche Vermögenswerte gehören zum Nachlass und welche sind nicht hinzuzurechnen?
    Wie kann erfolgversprechend die Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen durchgeführt oder abgewehrt werden?
  • Familienrecht
    Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft …
  • Immobilienrecht
    Baumängel, Eigentümerversammlung, Grundbucheintrag, Grunderwerbsteuer, Grundpfandrechte, Grundsteuer, Sondernutzungsrechte, Vorkaufsrecht …
  • Verwaltungsrecht
    Rechtliche Fragestellungen im Umgang mit dem Staat bzw. den Behörden, Ordnungsrecht, Kommunalrecht, Gewerberecht …


Rechtsanwalt Heinrich Bruns

Zugelassen als Rechtsanwalt seit 1989.

Mehr als 10 Jahre war ich auch beratend tätig in den Bereichen des DDR-Rechts, des Immoblienrechts und der offenen Vermögensfragen für verschiedene Gebietskörperschaften in den neuen Bundesländern.
Mein Tätigkeitsschwerpunkt liegt in den Bereichen des Erbrechts, des Familien- und Unterhaltsrechts sowie des Verwaltungsrechts.
Seit einigen Jahren bin ich ebenfalls als Berufsbetreuer tätig.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.bruns-ra.de

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Rechtsanwalt Heinrich Bruns
Kanzlei Bruns

Hastedter Heerstr. 301
28207 Bremen

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0421/4919945
Fax:
0421/490801

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bruns-ra@t-online.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/bruns-ra
Web:
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Heinrich Bruns:
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Immobilien- & Wohnungseigentumsrecht
  • Verwaltungsrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.