4,4
Sehr gut
20 Bewertungen
5
(16)
4
(1)
3
(0)
2
(1)
1
(2)
Rechtsanwalt bewerten

Bewertungen

PL

von P. L. am 12.09.2023 um 20:07 Uhr

Internationales Erbrecht
Internationales Recht
Kann diese Kanzlei auf keinen Fall empfehlen.
Ich habe die Kanzlei - insbesondere Herrn Rechtsanwalt Thier - beauftragt, mich bei meinem internationalen Erbe aus den USA rechtlich zu unterstützen. Nach einem sehr guten Erstgespräch am Telefon habe ich leider nichts mehr von der Kanzlei gehört. Daraufhin hatte ich mehrmals!!! bei der Kanzlei in USA und München angerufen und um Rückruf gebeten. Leider keine Reaktion.
Somit habe ich beschlossen das Mandat wieder niederzulegen und habe meine Vorauszahlung zurück gefordert. Leider machte mir die Kanzlei damit auch wieder Schwierigkeiten, so dass ich dafür einen anderen Anwalt beauftragen musste, damit ich mein Geld zurück bekomme. Trotz Nichtstun wurde Geld einbehalten, den just an dem Tag, an dem ich das Mandat niedergelegt hatte, wurde angeblich ein Schreiben aufgesetzt.
Das ist nur die Kurzfassung.
Also für mich hat das nichts mit einer seriösen Kanzlei zu tun und in meinen Augen ging’s hier nur um Abzocke.
Auf keinen Fall weiter zu empfehlen.
Die Mandantin hatte leider völlig überzogene Erwartungen in Bezug auf die nötige Bearbeitungszeit. Leider war ihr dies auch nach Rücksprache nicht zu vermitteln. Natürlich hat sie Ihren Vorschuss abzüglich der geleisteten Tätigkeiten zeitnah zurückerhalten. Sie ist sicher bei einer anderen Kanzlei mit ihrer Sache besser aufgehoben.
MK

von M. K. am 11.09.2023 um 17:57 Uhr

Autounfall in den USA
Allgemeine Rechtsberatung
Ich hatte aufgrund eines Unfalls in Florida eine Klageschrift vom Unfallbeteiligten mit Schmerzensgeldforderungen erhalten. Herr Rechtsanwalt Thier hat mich in einem kostenlosen Erstgespräch sehr kompetent beraten und mir Mittel und Wege zu Lösung des Sachverhaltes erläutert ohne mir gleich Dienstleistungen aufdrängen zu wollen.
Ich kann diese Kanzlei hinsichtlich dieser Erfahrung vollstens empfehlen!
BB

von B. B. am 12.11.2020 um 11:50 Uhr

Scheidung von US Soldaten
Internationales Recht
Für meine Scheidung und die Sicherung meiner Pensionsansprüche habe ich lange gesucht um einen geeigneten Anwalt zu finden. Aufgrund des Artikels auf der Homepage "Durchsetzbarkeit des Anspruchs der Pensionszahlung nach Scheidung von einem US Militärangehörigen" und dem Anschein der internationalen Aufstellung habe ich die Kanzlei beauftragt. Zumal ich keine Fehler, die die Durchsetzbarkeit meines Pensionsanspruches in den USA verhindern könnten, bei meiner Scheidung machen wollte. Ich kann die Kanzlei nicht empfehlen. Als erstes musste ich eine Honorarvereinbarung akzeptieren, da auch für die Scheidung nicht nach Streitwert abgerechnet werden sollte. Da mir wichtig war, dass eine international aufgestellte Kanzlei meine Scheidung von anbeginn an betreut, habe ich mich damit einverstanden erklärt. Nach Unterschriftsleistung wurde mir ein Anwalt aus Frankfurt zugeteilt, obwohl die Kanzlei ihren Sitz in München hat und mein Scheidungsprozess in Garmisch statt fand. Dies führte dazu, dass auch die An und Abreise von Frankfurt nach Garmisch auf Stundenbasis abgerechnet worden ist. Bei dem eigentlichen Scheidungsverfahren handelte es sich um eine einfache Scheidung und das Scheidungsurteil enthielt auch keine für die Durchsetzung von Pensionsansprüchen in den USA zusätzlichen Bestandteile. Insoweit braucht man für eine Scheidung keine Kanzlei, die sämtliche Tätigkeiten, unter anderem Berichterstattung des Frankfurter Anwalts an die US Vertretung zum Stand des Verfahrens in Deutschland, auf Stundenbasis abrechnet. Darüberhinaus wurden die meisten Schriftsätze die im Verfahren ausgetauscht wurden von mir vorbereitet und in der Regel nur von der Kanzlei auf deren Briefpapier versandt.
Als dann die Scheidung durch war sind rund 15.000€ Honorar aufgelaufen. Obwohl keine Leistung dahinterstand habe ich das im Glauben, dass nun meine Pensionsansprüche professionell geltend gemacht werden, hingenommen. Es passierte jedoch erst einmal nichts weiter. Erst nachdem ich mehrfach nachgehakt habe kam eine Aufforderung zu einer Vorschusszahlung. Als nächstes musste ich einem amerikanischen Anwalt noch einmal alles erkläre. Dann passierte wieder nichts. Ein weiteres Nachhaken führte dazu, dass man mir mitteilte, dass man jetzt nichts machen könnte und ich zum Zeitpunkt meiner Rente mich beim amerikanischen Konsulat um alles kümmern müsse.
Eine sehr interessante Aussage! Wenn man den Artikel auf der Homepage liest, wird einem suggeriert, dass es wichtig sei ein deutsches Scheidungsurteil, welches in Amerika von einem amerikanischen Gericht anerkannt und bestätigt wird, zu erwirken. Insgesamt betrachtet kann ich nur feststellen, ausser Spesen nichts gewesen. Die Leistung der Kanzlei weicht in keinem Punkt von der die jeder andere deutsche Anwalt erbringen kann ab! Insoweit kann ich die Kanzlei nicht empfehlen.
LB

von L. B. am 29.05.2020 um 06:56 Uhr

Rückforderung von Miete
Allgemeines Vertragsrecht
Wir hatten für unsere USA-Reise ein Ferienhaus gemietet und der Vermieter hatte uns nicht darauf hingewiesen, dass das Haus direkt nebenan kernsaniert wird.
Vor Ort war mit dem Vermieter keine Einigung möglich, folglich suchte ich (über meine Rechtsschutzversicherung D.A.S.) einen Anwalt, der mich in Florida vertreten kann.
Die Anwaltskanzlei Urban & Thier hat den von uns geforderten Betrag durch gesetzt und sich dabei stets kompetent und professionell gezeigt.
Wir fühlten uns hier sehr gut aufgehoben.
CL

von C. L. am 01.05.2020 um 10:17 Uhr

Kompetente Beratung
Allgemeine Rechtsberatung
Die Kanzlei Urban, Thier & Federer hat mich bei einer komplizierten Firmentrennung erfolgreich beraten und vertreten. Die Zusammenarbeit war vertrauensvoll und vor allem zügig. Vielen Dank!
SW

von S. W. am 09.01.2018 um 12:08 Uhr

Körperverletzung im Ausland
Internationales Recht
Ich konsultierte die Kanzlei Urban Thier & Federer wegen einer mir zugeführten Körperverletzung im Ausland. RA Thier und sein Team sind das Beste, was mir passieren konnte. Ich habe mich hier jederzeit kompetent beraten und sehr gut vertreten gefühlt. Der Fall wurde von Anfang an realistisch eingeschätzt, die Kommunikation war trotz unterschiedlicher Zeitzonen nie ein Problem. Herr Thier und sein Team agierten engagiert, kompetent und waren für Fragen jederzeit zu erreichen. Herr Thier beantwortete umgehend all meine Fragen und komplexe Sachverhalte wurden mir verständlich und geduldig erklärt. Die Zusammenarbeit mit den US Kollegen verlief unkompliziert und reibungslos.
Herr Christian Thier ist ein großartiger Anwalt, ich würde ihn jederzeit wieder konsultieren und kann ihn mit gutem Gewissen weiterempfehlen. Mit dem erzielten Ergebnis und dem einwandfreiem Ablauf bin ich sehr zufrieden.
AS

von A. S. am 04.01.2016 um 23:07 Uhr

Internationales Erbrecht
Internationales Recht
Vor laengerer Zeit beauftragte ich die Kanzlei Thier mit einer komplizierten Erbschaftssache.Die Beratung war so angenehm und man bekam das Gefuehl sich schon laengere Zeit zu kennen.Ich kann diese Kanzlei mit dem besten Gewissen weiter an Andere weiter zu geben.Die Erledigung dieses Falles erfolgte prompt und unkompliziert.Vielen Dank an Alle die diesen Fall bearbeiteten.Einfach empfehlenswert !!
RV

von R. V. am 11.12.2015 um 12:28 Uhr

Verfahren gegen US Banken
Internationales Recht
Als Mandat der Kanzlei Urban Thier Federer & Chinnery
kann ich nur meine vollste Zufriedenheit ausdrücken.
Mein Erbschaftsfall in den U.S.A. wurde bis zum Schluß
auch bei teilweise auftretenden Schwierigkeiten von der Kanzlei so betreut das für mich niemals eine be-
sondere Stresssituation auftrat. Mein eigener notwendiger Beitrag hielt sich im mehr als vertretbaren Rahmen. Es war nie notwendig das ich
persönlich in die U.S.A mußte. Lediglich 3 Termine
im US Konsulat, und 2 Notartermine in Deutschland.
Die sich auch zeitlich in einem angenehmen Rahmen
hielten. Ich hätte mir nie vorgestellt das der ge-
samte Erbfall ( Hausverkauf, Vermögensübereignung )
in einem anderen Land für mich so einfach sein würde.
Ich möchte mich nochmals ausdrücklich für die
geleiste Arbeit der Kanzlei und speziell bei Herrn
Thier bedanken
UG

von U. G. am 02.12.2015 um 22:41 Uhr

Schmerzensgeldansprüche, Erbauseinandersetzung
Steuerrecht
Internationales Recht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Teil 3:
Dabei wurde im harmonischen Miteinander der Anwälte dieser Kanzlei bei den Verhandlungen von pessimistischem Sicherheitsdenken, einer situationsbedingten Risikofreudigkeit und professioneller Coolness Gebrauch gemacht, sodass letztendlich für uns als Klienten ein Maximum der möglichen Ansprüche erzielt wurde. Herr Thier hat sich uns gegenüber absolut integer, menschlich und als ein vertrauenswürdiger Partner präsentiert, den wir uneingeschränkt weiterempfehlen möchten.

Fazit: Mit einer erfolgsbasierten Honorierung der sehr guten Leistungen ist man mit Herrn Thier in den USA außerordentlich kompetent vertreten ohne selbst vor Ort anwesend sein zu müssen.
UG

von U. G. am 02.12.2015 um 22:40 Uhr

Schmerzensgeldansprüche, Erbauseinandersetzung
Steuerrecht
Internationales Recht
Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
Allgemeines Vertragsrecht
Teil 2:
Die Betreuung erfolgte vorbildlich bis zum Abschluss der Angelegenheiten und zeichnete sich durch ihre Ganzheitlichkeit aus, wie zum Beispiel Unterstützung beim Finanztransfer USA-Deutschland, treuhänderischer Verwahrung, Beratung bei steuerlichen Fragestellungen in den USA und in Deutschland sowie rechtliche Aspekte wie Meldepflichten und Auszahlungsoptionen der erstrittenen Ansprüche. Die systematische Verschiedenartigkeit und besondere Unterschiede von US-Zivilrecht zu deutschem Zivilrecht wurden uns immer sehr verständlich und tiefgründig erläutert. Dies half uns sehr die Rechtsauffassungen und das taktische Vorgehen der Kanzlei in den durchgeführten Verfahren zu verstehen. Sehr konstruktiv stellte sich auch die Kooperation mit den zur Kanzlei gehörigen Partneranwälten dar. Durch den unterschiedlichen nationalen Background der Anwälte (Deutsche als auch US-Staatsbürger), deren sicheren Beherrschen deutscher und englischer Sprache sowie einem interessanten Mix der unterschiedlichen Mentalitäten dieser Anwälte konnte in unserem Sinne ein Optimum der erzielbaren Ansprüche durchgesetzt werden.