Patrick P. de Backer

Rechtsanwalt
Patrick P. de Backer

Herzlich willkommen auf meinem Profil bei anwalt.de !
 
Als Anwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen mit Rat und Tat in folgenden Bereichen zur Verfügung:


  • Arbeitsrecht - Fachanwalt für Arbeitsrecht -Spezialist für Mobbingabwehr / Schadensersatz
    Abfindung, Abmahnung, Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Kündigung, Kündigungsschutz, Kündigungsschutzklage, Mobbing (Mobbingabwehr, Schadensersatz und Schmerzensgeld bei Mobbing) Probezeit, Urlaub …
     
  • Erbrecht (zertifizierter Testamentsvollstrecker AGT)
    Testament, Testamentsvollstreckung, Pflichtteil,Erbauseinandersetzung, Immobilienverwertung weiter Informationen unter www.debacker-erbrecht.de
     
  • Familienrecht
    Trennung, Scheidung, Sorgerecht, Umgangsrecht, Unterhaltsberechnung, Vaterschaft, Zugewinn … weitere Informationen unter www.scheidungsanwalt-internet.com
     
  • Medizinrecht und Arzthaftungsrecht
    Aufklärungspflichten, Begutachtung, Behandlungsfehler, Rehabilitationsmaßnahme, Schmerzensgeld …
     
  • Zwangsversteigerungsrecht (insbesondere Immobilien)
    Hilfe zur Vermeidung und Abwehr der Zwangsversteigerung,Begleitung und Beratung im Zwangsversteigerungstermin, Alternativstrategien, Sale and Lease-Back, Treuhandlösungen, Umschuldungsmöglichkeiten …
 
Rechtsanwalt Patrick P. de Backer
  • Geboren am 22.09.1961 in Frankfurt am Main.
     
  • Humanistisches Gymnasium in Antwerpen / Belgien.
     
  • Vorzeitiges bilinguales (deutsch - französisches) Abitur in Frankfurt am Main.
     
  • Während des Studiums Beratung von nationalen und internationalen Kunst - und Auktionshäusern. Amtliche Zulassung als Immobilienauktionator.
     
  • Das Studium der Rechtswissenschaften mit Schwerpunkt im Arbeits - und Erbrecht, Medizinrecht, Versteigerungsrecht sowie internationalem Recht absolvierte ich an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt am Main.
     
  • Die anschliessende Referendarausbildung erfolgte in einer international ausgerichteten Anwaltskanzlei, dem Staatlichen Schulamt in Bad Homburg, anschließend beim Landgericht und der Staatsanwaltschaft Wiesbaden sowie am Oberlandesgericht Frankfurt am Main (Arzthaftungssenat).
     
  • Meine Ausbildung konnte ich im Jahre 1991 mit der Befähigung zum Richteramt als Rechtsassessor mit Prädikatsnoten in den Klausuren und der mündlichen Prüfung abschliessen.
     
  • Unmittelbar nach der Zulassung als Rechtsanwalt gründete ich meine eigene Anwaltskanzlei in Bürogemeinschaft mit Herrn Rechtsanwalt Mathias C. Tiedemann (Ordnungswidrigkeiten, Straf - und Verkehrsrecht) und Herrn Rechtsanwalt und Notar Dr. Leon Steif (Zivilrecht und Gesellschaftsrecht). - Seit dem 1.September 2011 habe ich eine Zusatzqualifikation als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) erworben.
     
  • Aufgrund der nachgewiesenen besonderen theoretischen Kenntnisse und praktischen Erfahrungen im Arbeitsrecht hat mir die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht verliehen.
     
  • Ich bin vertretungsberechtigt an sämtlichen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.
     
  • Ich berate und korrespondiere auch international; gerne in französischer, englischer und niederländischer Sprache.

Weitere Informationen finden Sie unter:
www.debacker-erbrecht.de
Patrick P. de Backer ist gelistet in Rechtsanwälte Frankfurt am Main und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

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Rechtsanwalt Patrick P. de Backer Rechtsanwalt De Backer
Patrick P. de Backer

Klettenbergstrasse 14
60322 Frankfurt am Main
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Internet-Adresse bei anwalt.de:
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Gesamtbewertung

 
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Rechtsgebiete

Rechtsgebiete von Rechtsanwalt Patrick P. de Backer:
  • Arbeitsrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Erbrecht
  • Familienrecht
  • Grundstücksrecht & Immobilienrecht
  • Medizinrecht

Angaben in alphabetischer Reihenfolge - Schwerpunkte siehe Profil.
 

Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.

 

Fremdsprachen

Spezielle Sprachkenntnisse in:

Englisch Englisch
Flämisch Flämisch
Französisch Französisch
Niederländisch Niederländisch
Polnisch Polnisch
 

Recht international

Spezielle Kenntnisse im Recht folgender Länder:

Belgien Belgien