Die Kanzlei ist seit 1988 im strafrechtlichen Bereich tätig und wurde 2002 in eine Partnerschaftsgesellschaft umgewandelt.
Wir haben uns insbesondere auf Angelegenheiten des Wirtschaftsstrafrechts der Bereiche Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht, Verfolgung von Steuerstraftaten und fahrlässige Haftungsprobleme spezialisiert. Bei den Fahrlässigkeitstaten seien vor allem Straftaten aus den Bereichen des Arbeitsunfallrechts, der medizinischen und beruflichen Haftung, als auch der Haftung für fehlerhafte Produkte, sowie die strafrechtliche Erheblichkeit von mit Qualitätskontrollen und -bescheinigungen verbundenen Aspekten zu nennen.
Nach der Einführung des Gesetzesdekrets Nr. 231 vom 08. Juni 2001 zur Amtshaftung von juristischen Personen haben wir uns auf die fachliche Beratung für die betroffenen Körperschaften im Strafverfahren spezialisiert, um einen schnellst möglichen und erfolgreichen Prozessverlauf zu ermöglichen.
Bei der Begehung eines Delikts gegen die öffentliche Verwaltung steht Ihnen unser Fachwissen zur Verfügung. Dieses erstreckt sich insbesondere auf die Verfahrenshilfe bei Delikten gegen die öffentliche Verwaltung (welche zum Beispiel sind: Veruntreuung, Korruption, Amtsmissbrauch und Straftaten im Rahmen einer Versteigerung). Ebenso befassen wir uns mit Umweltstrafrecht und den strafrechtlichen Aspekten des geistigen Eigentums.