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Rechtsanwalt

Dr. Ulrich Diez

Diez Anwaltskanzlei
Diez Anwaltskanzlei

Rechtsgebiete

  • Erbrecht
  • Allgemeines Vertragsrecht
  • Zivilrecht
  • Handelsrecht & Gesellschaftsrecht
  • Wirtschaftsrecht
JS
von J. S. am 25.03.2020 um 13:38 Uhr
Ein Spitzenanwalt in Stuttgart
Allgemeine Rechtsberatung

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Herzlich Willkommen

Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de

Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit bezieht sich auf das Privatrecht, hier ganz besonders auf das Erbrecht, ferner auf das Wirtschaftsrecht (einschließlich Handels- und Gesellschaftsrecht), das weitere Zivilrecht (Bürgerliches Recht einschließlich Schenkungsrecht, Darlehensrecht, Kaufrecht und Grundstücksrecht) und das Vertragsrecht in diesen Bereichen.

Meine Mandanten fundiert und engagiert zu beraten und zu vertreten, steht für mich im Fokus. Zögern Sie nicht, mich wegen Ihres Anliegens zu kontaktieren. Ich freue mich auf Ihren Besuch in meinem Anwaltsbüro.

Insbesondere in den folgenden Bereichen bin ich Ihnen bei Fragen gerne behilflich:

Erbrecht und Regelung der Vermögensnachfolge zu Lebzeiten

Diesem Bereich gilt besonderes Augenmerk der Kanzlei.

Um meine Mandanten im Erbrecht kundig beraten zu können, habe ich den anwaltsspezifischen, auf die Fachanwaltsbezeichnung vorbereitenden Fachanwaltslehrgang Erbrecht erfolgreich absolviert. Dieser Kurs, der alle relevanten Bereiche des Fachgebiets umfasst, beinhaltet 120 Zeitstunden an Lehrgang und mehrere Aufsichtsarbeiten zur Leistungskontrolle.

Ferner habe ich mit Erfolg an dem Lehrgang Zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) teilgenommen.

Zentrales Element der im Grundgesetz verankerten Erbrechtsgarantie ist die Testierfreiheit des Erblassers. Der spätere Erblasser kann die Erbfolge auf seinen Tod im Rahmen der Möglichkeiten, die das Gesetz gibt, weitgehend nach seinen persönlichen Wünschen und Vorstellungen regeln. Bei der Erbfolge geht es ferner um die Verpflichtungen des Erblassers, die zu seinen Lebzeiten nicht mehr erfüllt wurden.

Nach dem Tod einer Person kann sich dementsprechend anwaltliche Beratung und Vertretung empfehlen, insbesondere um zu klären, was im Einzelnen gilt, und um Beteiligte dabei zu unterstützen, ihre Ansprüche und Rechte gegenüber anderen Beteiligten wahrzunehmen und durchzusetzen.

Unter anderem können sich folgende Fragen stellen:

  • Ist im gegebenen Fall die gesetzliche Erbfolge maßgeblich? 
  • Oder gibt es Anordnungen des Erblassers aufgrund Testaments oder Erbvertrags?
  • Ist für Anordnungen des Erblassers fraglich, ob sie wirksam sind, etwa wegen ihres Inhalts und wegen etwaiger Bindungen des Erblassers aus einem früheren gemeinschaftlichen Testament oder Erbvertrag?
  • Was zu tun oder zu lassen liegt in Ihrem Interesse? Welche Fristen und weiteren Umstände gilt es zu beachten?
  • Hat der Erblasser einen Testamentsvollstrecker damit betraut, seine Anordnungen auszuführen und durchzusetzen?
  • Existieren Pflichtteilsberechtigte, die beim Tod des Erblassers Ansprüche bzw. Rechte geltend machen können? Welche? Was ist in diesem Zusammenhang im Einzelfall seitens des Pflichtteilsberechtigten zu beachten bzw. von demjenigen zu bedenken, der aus Pflichtteilsrecht verpflichtet ist?
  • Was ist zu beachten und welche Rechte und Pflichten bestehen, wenn es mehrere Erben gibt?
  • Wie kann zwischen ihnen verfahren werden zur Auseinandersetzung des Nachlasses?
  • Gibt es zwischen Miterben etwas auszugleichen, etwa weil einzelne von ihnen früher vom Erblasser etwas zugewandt erhielten?

Gleichermaßen empfiehlt sich kundige Beratung auch bei der Gestaltung und Regelung der Vermögensnachfolge einer Person bzw. – ggf. aufeinander abgestimmt – mehrerer Personen für ihr Versterben oder auch schon zu Lebzeiten.

Hierbei ist regelmäßig vieles zu beachten.

Das Erbrecht ist eine komplexe Materie. Und die persönlichen, familiären und wirtschaftlichen Verhältnisse, die für die Planung und Regelung der eigenen Vermögensnachfolge wichtig sein können, sind sehr unterschiedlich und vielfältig.

Insbesondere können klare Regelungen dabei helfen, später Streit zwischen den Beteiligten zu vermeiden.

Bei der Nachfolgegestaltung wie auch einem Erbfall gibt es ggf. in verschiedener Hinsicht Besonderheiten zu beachten, etwa bei einer Rechtsnachfolge in unternehmerisches Vermögen bzw. gesellschaftsrechtliche Beteiligungen.


Vertragsrecht

Gerne können Sie sich auch an mich wenden, wenn Sie Unterstützung bei der Gestaltung und Überprüfung von Verträgen benötigen, etwa bei Verträgen über die Auseinandersetzung zwischen Miterben, über den Kauf/Verkauf eines Grundstücks, einer Immobilie oder einer unternehmerischen Beteiligung. Auch Ansprüche, die sich aus Verträgen ergeben, mache ich ebenso außergerichtlich für Sie geltend wie in streitigen Prozessen vor Gericht, wenn ein solcher nicht zu vermeiden ist.


Zivilrecht

Im Rechtsverkehr zwischen Privaten wie zwischen Unternehmen kommt es zu Rechtsbeziehungen verschiedenster Art, etwa zu Kaufverträgen, Werkverträgen, Darlehensverträgen und Schenkungsverträgen. Kommt es bei der Abwicklung solcher Rechtsgeschäfte zu Konflikten, kann ich Sie dabei unterstützen, Ihre Rechte geltend zu machen und durchzusetzen. Ich bin sowohl rechtsberatend als auch rechtsgestaltend tätig und vertrete meine Mandanten je nach Situation und Bedarf gerne außergerichtlich, aber auch in zivilgerichtlichen Verfahren.


Handelsrecht & Gesellschaftsrecht, Wirtschaftsrecht

Ich befasse mich u. a. mit Fragen aus dem Bereich der Personen- und Kapitalgesellschaften und der Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern, ferner mit vertriebsrechtlichen Fragen sowie mit Vereinbarungen zwischen Unternehmen, etwa dem Hersteller und seinen Zulieferern oder Abnehmern. Auch stehe ich gerne bei der Abwicklung des Tagesgeschäfts Ihres Unternehmens sowie Transaktionen wie Unternehmenskäufen bzw. -verkäufen mit Rat und Tat zur Seite. Darüber hinaus können Sie sich gerne wegen der Wahrnehmung Ihrer Interessen als Gläubiger, Insolvenzverwalter oder anderer Beteiligter eines Insolvenzverfahrens an mich wenden.



Diez Anwaltskanzlei

Rechtsanwalt Dr. Ulrich Diez

Die Diez Anwaltskanzlei erbringt Dienstleistungen für Gesellschaften und Personen in ihren gewerblichen / beruflichen und auch privaten Belangen auf den Gebieten des Wirtschaftsrechts und des Zivilrechts.

Das Leistungsspektrum umfasst sowohl die interne Beratung im Vorfeld von Maßnahmen zu deren zweckentsprechender und effizienter Umsetzung, als auch die Begleitung und Unterstützung in Verhandlungen, die Gestaltung und Prüfung von Verträgen und die streitige Durchsetzung von Rechtspositionen und Ansprüchen bzw. deren Abwehr noch vor oder auch in gerichtlichen Verfahren.

Auch für schwierige Streitfälle besteht das Ziel, sie sachkundig, mit langem Atem und mit Nachdruck zu verfolgen.

Ein zentrales Feld der Tätigkeit und Erfahrung der Kanzlei mit langjähriger Praxis liegt in der erbrechtlichen Beratung und Vertretung sowie in der wirtschaftsrechtlichen Beratung und Vertretung von mittelständischen Unternehmen.

Die Tätigkeit der Kanzlei umfasst ebenso die Vertragsgestaltung und -prüfung für kleinere Unternehmen, freiberuflich bzw. selbstständig Tätige und Privatpersonen und deren Beratung sowie Vertretung.

Dr. Ulrich Diez ist gelistet in Rechtsanwälte Stuttgart und Rechtsanwälte Deutschland.

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