Herzlich willkommen.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an unserer Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
DIE Kanzlei wurde im Jahre 1986 gegründet. Seit über 10 Jahren arbeitet man schwerpunktmäßig und mit großem Erfolg auf dem Gebiet des nationalen und internationalen Erbrechts.
Gerade das Gebiet des internationalen Erbrechts ist durch erfolgreiche Kooperationen mit Kollegen im Ausland sowie durch die über zehnjährige Mitgliedschaft und der Vorstandstätigkeit in der deutschen Gesellschaft für Erbrecht e. V. möglich geworden.
Als kompetenter Ansprechpartner für dieses Rechtsgebiet bieten wir Ihnen ebenfalls die Abwicklung des kompletten Nachlasses an.
In den unten genannten Bereichen sind wir Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.
Kanzlei Urbainsky & Kollegen
Der Kanzleiinhaber, Herr Rechtsanwalt Hartwig Urbainsky, hat die Qualifikation als Fachanwalt für Erbrecht. Er ist zudem im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Erbrechtskunde.
Aufgrund der im 14-tägigen Rhythmus von Herrn Urbainsky gehaltenen Vorträge über das Thema 'Vererben ohne Scherben' erfolgte immer mehr auch eine Ausrichtung auf europäisches und internationales Erbrecht.
Häufig finden Auslandsberührungen aufgrund der Tatsache statt, dass Immobilien und sonstige Vermögenswerte im Ausland angesiedelt sind und/oder die Erblasser nicht allein die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.
Zudem wurde in der Kanzlei eine eigene Abteilung (Nachlassmanagement) etabliert, die vorwiegend in der Abwicklung des kompletten Nachlasses im In- und Ausland tätig ist.
Der Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei liegt auf dem Gebiet des Erbrechts und der Nachlassabwicklung.
Die Kanzlei verfügt über sieben Rechtsanwälte, die von fünf Fachangestellten und drei weiteren qualifizierten Mitarbeitern unterstützt werden.
Der Kanzleiinhaber hat zusätzlich eine Ausbildung als Kaufmann/Betriebswirt absolviert und war vor der Gründung seiner Kanzlei in der Industrie und im Bankenbereich tätig.