Erben und Vererben
auf diese Fachgebiete haben wir uns spezialisiert!
Der Tätigkeitsschwerpunkt unserer Kanzlei liegt ausschließlich im Erbrecht. Hier beraten und vertreten wir Sie vor oder nach dem Erbfall - unsere Spezialkenntnisse rund um das Thema “Erben” sichern Ihnen eine kompetente und serviceorientierte Betreuung von hoher Qualität.
Wir haben uns entschieden, uns auf ein Rechtsgebiet zu konzentrieren und hierin professionell und aktuell informiert tätig zu sein.
Es ist schon ungewöhnlich, dass eine Kanzlei sich ausschließlich nur einem Rechtsgebiet widmet, aber genau daraus erwächst unsere Kompetenz, der Schlüssel zu Ihrem Erfolg.
In dem kommenden Jahren wird soviel wie nie zuvor in der Bundesrepublik Deutschland vererbt. Ihre Beratung und Vertretung in allen erbrechtlichen Angelegenheiten, sei es vor oder nach dem Erbfall, verlangt nach Spezialkenntnissen im Erbrecht und den angrenzenden Rechtsgebieten.
Neben allen von uns zu bearbeitenden Facetten des Erbrechts und den von Fall zu Fall angrenzenden Rechtsgebieten wie dem Familienrecht, Gesellschaftsrecht, Steuerrecht usw. kooperieren wir im Bedarfsfall mit anderen beratenden Berufen wie insbesondere Steuerberatern und Notaren.
Die optimale Mandantenbetreuung verbunden mit hochwertig qualitativer Beratung steht bei uns im Mittelpunkt.
Wir beraten Sie in allen Fragen des Erbrechts und der Vermögensnachfolge und vertreten Sie gleichermaßen kompetent in der gerichtlichen Auseinandersetzung – bundesweit vor allen Amts- Land- und Oberlandesgerichten.
Die praktische Routine in allen erbrechtlichen Belangen wird insbesondere von Privatpersonen sehr geschätzt.
Aber auch als Erben eingesetzte gemeinnützige Organisationen finden bei uns einen Ansprechpartner, der effizient und diskret die Nachlassabwicklung in allen Bereichen vor Ort vornimmt.
Die erfolgreiche Durchsetzung und Abwehr von Pflichtteilsansprüchen ist unsere Spezialität.
Frau Rechtsanwältin Heyne-Kreissl ist Fachanwältin für Erbrecht und schon seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Erbrechts und der angrenzenden Rechtsgebiete tätig.