3 Fachanwälte in Ansbach

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Profil-Bild Rechtsanwalt Christian Bachnik
Rechtsanwalt Christian Bachnik
Anwaltskanzlei Bachnik, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Bachnik in Ansbach, Welserstr 2, 91522 Ansbach 6707,5 km
Ihre Ziele stehen bei mir an erster Stelle. Mein Spezialgebiet: Arbeitsrecht, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Arbeitszeugnis
Fachanwalt Arbeitsrecht • Zivilrecht • Versicherungsrecht
Fachanwalt in Ansbach
(13.03.2024) Herr RA Bachnik vertrat mich erfolgreich bei der Abwehr einer außerordentlichen Kündigung. Unserem Betriebsrat steht …
Profil-Bild Rechtsanwalt Daniel Sommer
Rechtsanwalt Daniel Sommer
Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB, Reitbahn 1, 91522 Ansbach 6707,1 km
Fachanwalt Arbeitsrecht • Fachanwalt Handelsrecht & Gesellschaftsrecht • Unternehmensrecht & Betriebsnachfolge
Fachanwalt in Ansbach
(03.04.2020) Eine jederzeit sehr kompetente und sehr freundliche Rechtsberatung. Ich bin begeistert.
Profil-Bild Rechtsanwältin Nadja Sommer
Rechtsanwältin Nadja Sommer
Sommer und Partner Rechtsanwälte mbB, Reitbahn 1, 91522 Ansbach 6707,1 km
Fachanwältin Familienrecht • Mediation • Pferderecht
Fachanwältin in Ansbach
(02.02.2020) Super Beratung, alles zu meiner absoluten Zufriedenheit abgelaufen. Kann Frau Sommer nur empfehlen

Rechtstipps von Fachanwälten aus Ansbach

Fragen und Antworten

  • Wie finde ich den richtigen Fachanwalt in Ansbach?
    Wir helfen Ihnen bei der Suche nach dem richtigen Fachanwalt in Ansbach. Verfeinern Sie Ihre Suche, indem Sie Ihre PLZ eingeben. Sie erhalten sofort alle passenden Fachanwälte in Ihrer Nähe. Benutzen Sie unsere Filter, um beispielsweise Fachanwälte in Ansbach zu einer bestimmten Fachanwaltschaft oder mit Bewertungen anzuzeigen. Möchten Sie sich lieber in einer bestimmten Sprache beraten lassen? Kein Problem, denn Sie können unsere Fachanwälte auch nach Fremdsprachen filtern. Detaillierte Informationen zu jedem Fachanwalt sowie seine Kontaktdaten sehen Sie auf dem jeweiligen Profil. Finden Sie hier Ihren passenden Fachanwalt in Ansbach!
  • Was kostet ein Anwalt?
    Die Höhe der Gebühren, die Ihr Anwalt für die Beratung und Vertretung verlangen darf, ist im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die Grundlage der Gebühren ist dabei in den meisten Fällen der Streitwert des Verfahrens, auch Gegenstandswert genannt. Abhängig davon, ob Ihr Anwalt Sie gerichtlich oder außergerichtlich vertritt, können ebenfalls unterschiedliche Gebühren fällig werden.

    Sie haben außerdem die Möglichkeit, sich mit Ihrem Anwalt auf eine pauschale Vergütung (wie etwa einen Stundenlohn oder einen Pauschalbetrag) zu einigen. Diese darf jedoch nur in außergerichtlichen Verfahren die gesetzlichen Anwaltsgebühren unterschreiten. Vorsicht: War das Honorar höher als die gesetzlichen Kosten und kommt es zu einem Gerichtsverfahren, bei dem die Gegenseite verliert, muss diese nur die gesetzlichen Kosten übernehmen, der jeweilige Mandant den Rest.
  • Was tun, wenn ich den Anwalt nicht bezahlen kann?
    Wenn Sie nur wenig Geld haben, können Sie bereits anwaltlichen Rat mit einer Zuzahlung von 15 Euro erhalten, wenn Sie einen Beratungsschein vorlegen können. Ihr Anwalt erhält 15 Euro und rechnet dann mit dem Beratungsschein seine Gebühren mit der Staatskasse ab. Den Beratungsschein können Sie bei dem zuständigen Amtsgericht beantragen, in dessen Bezirk Ihr Wohnsitz liegt. Bei Unklarheiten sollten Sie sich an Ihre Gemeinde oder ein Gericht in der Region wenden und nachfragen.
  • Welches Gericht ist für meinen Rechtsstreit zuständig?
    Für Streitigkeiten im Zivilrecht sind die ordentlichen Gerichte zuständig. Ob in erster Instanz Amtsgericht oder Landgericht entscheidet, richtet sich nach dem Streitwert. Wird um mehr als 5000 Euro gestritten, muss die Klage beim Landgericht eingereicht werden. Bei einem Streitwert darunter entscheidet das Amtsgericht. Es gibt allerdings Ausnahmen, bei denen der Streitwert keine Rolle spielt: Geht es um Familiensachen, so werden diese in einer besonderen Abteilung des Amtsgerichts, nämlich das Familiengericht, verhandelt und Rechtsfälle, die den Wohnraum betreffen, werden immer vor dem Amtsgericht ausgetragen.

    Die gerichtliche Zuständigkeit für ein Strafverfahren ergibt sich dagegen aus der Straftat bzw. der zu erwartenden Strafe. So ist für kleinere Vergehen das Amtsgericht, für schwerere Verbrechen das Landgericht oder in Einzelfällen auch das Oberlandesgericht zuständig.

    Wurde ein Verwaltungsakt erlassen, so wird in der darin enthaltenen Rechtsbehelfsbelehrung neben der Zulässigkeit von Widerspruch bzw. Klage auch die Zuständigkeit der Widerspruchsbehörde bzw. des Gerichtes angegeben.