Rechtsanwalt Hans-Peter Herrmann (Fachanwalt für Medizinrecht)


Herzlich willkommen.
Danke für Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de. Gerne stehe ich Ihnen auch telefonisch oder persönlich an meiner neuen Kanzleiadresse in Stuttgart-Vaihingen zur Verfügung. Bitte melden Sie sich vorher bei mir an. Kein Medium kann das persönliche Gespräch ersetzen.
In den unten genannten Bereichen vertrete ich Ihre Interessen, und berate Sie.


  • Fachanwalt für Medizinrecht
  • Vertragsarztrecht
  • Produkthaftungsrecht
  • Unfallrecht
  • Arzthaftungsrecht
  • Schadensersatzrecht und Schmerzensgeldrecht
  • ärztliches Berufsrecht


Rechtsanwalt Hans-Peter Herrmann

So ist es Recht !

Hans-Peter Herrmann, Rechtsanwalt seit 22 Jahren, Fachanwalt für Medizinrecht (2008). Geboren 1956, Abitur 1975 in Stuttgart, 1977 Studium in Tübingen. 1985 Referendarausbildung. In dieser Zeit arbeitete ich bereits als Rechtsreferendar in einer bekannten amerikanischen Anwaltskanzlei im Westen der USA in Behandlungsfehlerprozessen und Unfallsachen. 1987 begann ich nach dem zweiten deutschen Staatsexamen meinen Berufsweg als Justiziar und Vorstandsberater eines medizinischen Berufsverbandes und begleitete diesen Verband bei der Auseinandersetzung mit dem damaligen Gesundheitsreformgesetz und bei ministeriellen Anhörungen zu dem betreffenden Berufsgesetzentwurf. Seit 1990 bin ich Rechtsanwalt : In großem Umfang begann meine Arbeit mit der Beitreibung von Honorarforderungen im Gesundheitswesen, sowie mit wettbewerbrechtlichen Fällen zwischen Angehörigen unterschiedlicher Berufe. Nach meiner ersten Niederlassung vertrat ich weiterhin den Berufverband in vielen Rechtsangelegenheiten und beriet dessen Mitglieder, bis ich mich (auch) der Seite der Patienten zuwandte, und vielfach beratend, schlichtend oder streitend tätig wurde. Beratung und Prozeßvertretung bei Körper-und Gesundheitsschäden, im Arzthaftungsrecht, bei Unfällen, Behandlungsfehlern, Produkthaftung, im Versicherungs- und Sozialrecht (Unfallversicherung)gehört heute zu meinen Hauptaufgaben. Als Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medizinrecht bin ich unabhängig und dem Gesetz verpflichtet. Ich mache meine Qualifikation und meinen Vortrag nicht davon abhängig, welchem Betroffenenkreis meine Mandanten angehören. Als überzeugter Freiberufler vertrete ich ebenso Ärzte, Zahnärzte und Angehörige der nichtärztlichen Heilberufe in berufsrechtlichen, disziplinarrechtlichen, kassenarztrechtlichen (KV-Regresse), honorarrechtlichen, haftungs- und strafrechtlichen Fragen, wie auch Patienten in Fällen, in denen sich ein ärztliches schädigendes Fehlverhalten im Rahmen oder anlässlich der Behandlung aufdrängt. In Berufskrankheitsverfahren und bei toxikologischen Zusammenhangsfragen recherchiere ich für die Betroffenen auf Basis einer eigenen Wissenschaftssammlung und auf Basis von Internetrecherchen. Gerne arbeite ich sachlich und interessiert mit unabhängigen medizinischen Kooperationspartnern und mit anerkannten Wissenschaftlern zusammen, die ihre ungeschönte und neutrale Meinung zu dem von mir bearbeiteten Sachverhalt äußern.

In produktiver Kooperation mit meiner Mandantin oder mit meinem Mandant arbeite ich den Sachverhalt bis ins Detail auf und formuliere Ihre Position schriftsätzlich und im Plädoyer unmissverständlich und klar. Hierzu recherchiere ich vorab fundiert in medizinischen und juristischen Datenbanken.

Auch wir Rechtsanwälte sind nur Menschen und nicht allwissend. Was ich nicht weiß - macht mich 'heiß' ! Ich befrage meine Kooperationspartner aus der Medizin, aus der Zahnmedizin und aus der universitären Forschung und Lehre .

...Hinweis:

Damit Sie in meinem Büro in Stuttgart keine längeren Wartezeiten in Kauf nehmen müssen, bitte ich Sie in Ihrem Interesse um eine vorherige Vereinbarung eines Beratungstermins unter meiner Rufnummer 0711/6070899.
Vielen Dank !


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.medizinrecht-herrmann.de

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwalt Hans-Peter Herrmann:
  • Medizinrecht

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  • Arzthaftungsrecht
  • Medizinrecht
  • Schadensersatz- & Schmerzensgeldrecht
  • Strafrecht
  • Zivilrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 249,90 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 200 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.
  • In Renten- und Berufskrankheitensachen beträgt mein Stundensatz 180,00 Euro pro Stunde zzgl. MwSt. Private Sachverständigenkosten sind nicht in den Rechtsanwaltsgebühren enthalten.

 

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Italienisch Italienisch
 

Recht anderer Länder

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