Rechtsanwältin Fladerer ist in allen Bereichen des Strafrechts als Verteidigerin tätig. Ein besonderer Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt hierbei im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Darüber hinaus ist Frau Fladerer Spezialistin für Steuerrecht. Sie vertritt in Steuerrechts-Streitigkeiten Privatpersonen und Unternehmen gegenüber dem Finanzamt (beispielsweise bei Einspruchsverfahren) und gegenüber dem Finanzgericht.
Schon während ihres Studiums an der Universität Bayreuth konzentrierte sie sich auf das Strafrecht, insbesondere das Wirtschafts- und Steuerstrafrecht.
Im Steuerstrafrecht stellen sich Fragen sowohl aus dem Strafrecht und dem Steuerrecht. Daher sind hier besondere Kenntnisse und Erfahrungen aus beiden Bereichen erforderlich. Durch ihre Tätigkeit sowohl im Strafrecht als auch im Steuerrecht verfügt Frau Fladerer über die notwendigen Kenntnisse in beiden Rechtsgebieten um in diesem Spezialgebiet des Steuerstrafrechts eine effektive und kompetente anwaltliche Vertretung bieten zu können.
Rechtsanwältin Franziska Fladerer ist in der Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte tätig. Die Kanzlei Rudolph Rechtsanwälte ist vornehmlich im Strafrecht, Steuerstrafrecht sowie im Medien- und Urheberrecht tätig.