Rechtsanwältin Katrin Freihof


Rechtsanwältin Katrin Freihof
Fachanwältin für Gewerblichen Rechtsschutz
Rechtsanwältin Katrin Freihof

Herzlich willkommen.
Ich freue mich über Ihr Interesse an meiner Kurzvorstellung bei www.anwalt.de.
In den unten genannten Bereichen bin ich Ihnen bei rechtlichen Fragen gern behilflich.


  • Urheberrecht, Filesharing
    Als Urheberrecht bezeichnet man das ausschließliche Recht eines Urhebers an seinem Werk.
    Wir beraten hier Künstler, wie auch Verbraucher, insbesondere dort im Bereich von Filesharing-Abmahnungen.
  • Gewerblicher Rechtsschutz
    Der Begriff „gewerblicher Rechtsschutz“ stellt eine Sammelbezeichnung für verschiedene Rechtsnormen dar, deren gemeinsamer Nenner darin besteht, unternehmerische oder gewerblich verwertbare Güter und Leistungen, welche immaterieller Natur sind, zu schützen. Bei diesen Leistungen handelt es sich um Erfindungen (PatentG), Design (MusterschutzG), „kleine“ Erfindungen (GebrauchsmusterG) sowie Topographien von Mikrochips (HalbleiterschutzG). Hierzu zählen auch der Markenschutz sowie der im SortenschutzG (§ 14) vorgesehene Schutz für Sortenbezeichnungen.
  • Internetrecht und Domainrecht
    Abmahnung, Signaturgesetz, Dialer, Domain, Forum, Online-Banking, Fernabsatzrecht, Jugendschutz, Linkverzeichnis, Markenrecht, Musiktauschbörse, Urheberrecht …
  • Medienrecht und Presserecht
    Recht der öffentlichen Wort- und Bildberichterstattung, das betrifft Internet, Fernsehen, Zeitungen, Zeitschriften, Bücher etc., Rundfunkrecht, hier insbesondere Rechtsvertretung bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen oder falschen Tatsachenbehauptungen; Telemedien- und Telekommunikationsrecht, das Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen sowie das Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung


Rechtsanwältin und Fachanwältin für
Gewerblicher Rechtsschutz
Katrin Freihof

Rechtsanwältin Freihof beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit dem Gewerblichen Rechtsschutz und dem Urheberrecht. Es handelt sich dabei um Fragen des Internetrechts, Wettbewerbsrechts, Foto- und Medienrechts, des Markenrechts sowie Designrechts. Rechtsanwältin Freihof bearbeitet ebenfalls strafrechtliche Mandante, auch hier vorwiegend im Bereich des Wirtschaftsrechts.

Mitgliedschaften

Deutsche Vereinigung für gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht e.V. (www.grur.de) Deutscher Anwaltsverein, Berliner Anwaltsverein Arbeitsgemeinschaft Geistiges Eigentum & Medien im DAV

Berufshaftpflichtversicherung:

Allianz Deutschland AG, Königinstraße 28, D-80802 München.
Geltungsbereich: Europaweit für Kanzleien und Büros, die in der
Bundesrepublik Deutschland eingerichtet sind oder unterhalten werden.


Weitere Informationen finden Sie unter:
www.wettbewerbsrecht-berlin.de
Rechtsanwalt
Rechtsanwältin Katrin Freihof ist gelistet in Rechtsanwälte Berlin, Fachanwälte Berlin und Rechtsanwälte Deutschland.

Kontakt

Adresse

Rechtsanwältin Katrin Freihof FREIHOF.RechtsanwaltsKANZLEI.
Rechtsanwältin Katrin Freihof

Karl-Marx-Allee 85
10243 Berlin
Deutschland

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Telefon:
030/28505856
Fax:
030/28505857

E-Mail + Internet

E-Mail:
info@wettbewerbsrecht-berlin.de
Internet-Adresse bei anwalt.de:
www.anwalt.de/freihof-rechtsanwaltskanzlei
Web:

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Rechtsgebiete

Fachanwaltschaften von Rechtsanwältin Katrin Freihof:
  • Gewerblicher Rechtsschutz

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  • Gewerblicher Rechtsschutz
  • IT-Recht
  • Urheberrecht & Medienrecht

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Gebühreninformationen

Grundlage für die Rechtsanwaltsvergütung ist das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Es bestimmt unter anderem, dass sich die Vergütung des Rechtsanwalts zunächst danach richtet, ob er
tätig wird. Weiterhin kostenentscheidend ist der der Rechtsangelegenheit.
Hier finden Sie alle weiterführenden Informationen zur Rechtsanwaltsvergütung.
  • Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems biete ich für Privatpersonen zum Preis von 120 € inkl. USt. an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
  • Gerne ist in außergerichtlichen Angelegenheiten die Vereinbarung eines Pauschalhonorars möglich. Sprechen Sie uns einfach an.
  • Der anwaltlichen Tätigkeit wird in außergerichtlichen sowie gerichtlichen Angelegenheiten eine Honorarvereinbarung über 220 € je Stunde zugrundegelegt. In Einzelfällen kann eine abweichende Vereinbarung je nach Schwierigkeit der Rechtsangelegenheit und Ihren individuellen finanziellen Möglichkeiten getroffen werden.