Anwaltsmarketing: So präsentieren Sie sich als starker Partner in Rechtsfragen

  • 9 Minuten Lesezeit
Anwaltsmarketing: So präsentieren Sie sich als starker Partner in Rechtsfragen

Mandanten gewinnen und binden mit Anwaltsmarketing

Was bedeutet für Sie als Anwalt Marketing? Kurz zusammengefasst ist die Vermarktung Ihres Angebots sowie die Bekanntmachung Ihrer Person und Ihrer angebotenen Dienstleistungen als Anwalt durch entsprechende Maßnahmen als Marketing zu verstehen.

Die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen verfolgen das Ziel, Mandanten zu gewinnen und langfristig zu binden. Um nachhaltig Mandanten zu akquirieren, sollte Ihren Marketingmaßnahmen ein strategischer Plan zugrunde liegen. Dies gilt, wenn Sie Mitglied einer mehrköpfigen Kanzlei sind genauso wie als Einzelanwalt.

Sie können mit effektivem Anwaltsmarketing kostengünstig erfolgreich in der Mandantenakquise sein. anwalt.de bietet Ihnen als 360-Grad-Lösung die entscheidenden Funktionen dafür. 

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Effizientes Anwaltsmarketing: So funktioniert es

Gutes Marketing fußt auf einem gründlich erarbeiteten Marketingkonzept. Um ein nachhaltiges Marketingkonzept aufzubauen, ist es notwendig, sich seiner eigenen Position und der allgemeinen Marktsituation bewusst zu werden. Es geht darum zu verstehen, was man machen will und warum.

Hierbei hilft das klassische 5-Phasen-Modell, das zur Erstellung von Marketingkonzepten Verwendung findet. Darin durchlaufen Sie aufeinander aufbauende Planungs- und Kontrollphasen.

Situationsanalyse: Wo stehen Sie als Anwalt?

Zu Beginn sollten Sie sich über Ihre spezifische Marktsituation im Klaren sein. Hierbei kann eine SWOT-Analyse helfen. Es ist ein bewährtes Mittel, um sich über seine eigene Situation im Markt bewusst zu werden, und gibt die Stoßrichtung an, in der Sie sich – auch kommunikativ – bewegen sollten.

SWOT-Analyse

SWOT steht für Strengths, Weaknesses, Opportunities und Threats – also Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken.

Unter die Stärken fallen Ihre persönlichen Merkmale als Anwalt, die im Wettbewerb einen Vorteil für Sie darstellen. Die ausbaufähigen Bereiche, in denen Sie sich als Anwalt schwertun und die im Vergleich zur Konkurrenz noch steigerungsfähig sind, zählen zu den Schwächen. Mit Risiken und Chancen sind Marktbegebenheiten gemeint, sprich, das Marktumfeld, in dem Sie sich bewegen.

Beispiel einer SWOT-Analyse für Anwälte

Unter die Stärken fallen Ihre persönlichen Merkmale als Anwalt, die im Wettbewerb einen Vorteil für Sie darstellen. Die ausbaufähigen Bereiche, in denen Sie sich als Anwalt schwertun und die im Vergleich zur Konkurrenz noch steigerungsfähig sind, zählen zu den Schwächen. Mit Risiken und Chancen sind Marktbegebenheiten gemeint, sprich, das Marktumfeld, in dem Sie sich bewegen.

Aus der SWOT-Analyse lassen sich Zusammenhänge zwischen internen und externen Einflüssen finden:

Die SWOT-Matrix zeigt, wo Chancen durch Ihre Stärken ausgebaut werden können, aber auch Gefahren, die Sie durch Ihre Stärken kompensieren sollten. Bereiche, in denen es aufzuholen gilt, und welche Risiken Sie vermeiden sollten, werden zudem identifiziert.

Alleinstellungsmerkmal 

Alleinstellungsmerkmale, auch USPs (Unique Selling Propositions) genannt, sind von hoher Bedeutung, wenn Sie Ihre SWOT-Analyse erstellen. Dabei geht es um Leistungen, die Sie von anderen Anwälten abheben und unterscheiden. Im Idealfall sind diese so einzigartig, dass sie von keinem anderen Anwalt angeboten werden. Wenn Sie sich Ihrer USPs bewusst sind, arbeiten Sie diese in die SWOT-Analyse ein.

Marketingziele: Eindeutige Ziele für Anwaltsmarketing setzen

Im Anschluss legen Sie Ihre konkreten Marketingziele fest. Formulieren Sie die Ziele präzise und knüpfen Sie sie an messbare Werte. Achten Sie darauf, dass die Werte zeitlich abgrenzbar sind, denn nur dann lassen sie sich auch analysieren. Die angestrebten Zahlen sollten realistisch gewählt sein. Anschließend priorisieren Sie die Ziele anhand ihrer Relevanz.

Marketingstrategie: Was wollen Sie als Anwalt erreichen? 

Ihre Marketingstrategie dient als Leitfaden, Ihre definierten Ziele umzusetzen. Sie beschreibt, was Sie erreichen wollen und wie. Wichtig ist es, darauf zu achten, wie zeitintensiv die jeweilige Maßnahme ist. Recherchieren Sie, wo sich Ihre Zielgruppe, d. h., potenzielle Mandanten, aufhalten und wie Sie diese erfolgreich ansprechen können.

Wichtig ist, ein festes Budget für die Marketingmaßnahmen festzulegen. Wenn Sie noch keine Erfahrungen im Bereich Marketing haben, empfiehlt es sich zudem, nicht zu viele Maßnahmen auf einmal auszuprobieren. Planen Sie in diesem Fall stattdessen zunächst bewusst ein kleineres Budget ein, mit dem Sie zum Beispiel auf einer Anwaltsplattform wie anwalt.de präsent sein können.

Marketingmaßnahmen: Anwaltsmarketing gezielt einsetzen

Anschließend setzen Sie konkrete Kommunikationsmaßnahmen gemäß der Marketingstrategie um. 

Eine kontinuierliche Marketingmaßnahme kann beispielweise sein, dass Sie jede Woche auf anwalt.de einen Rechtstipps veröffentlichen, in dem Sie jeweils eine juristische Fragestellung Ihres Rechtsgebiets für potenzielle Mandanten verständlich erklären. So bauen Sie durch Publikation Ihre Onlinepräsenz aus und zeigen zudem, in welchen Rechtsbereichen Ihre Stärken liegen. 

Machen Sie regelmäßig Erfolgskontrollen. Analysieren Sie, welche Maßnahmen erfolgreich sind, welche nicht und bei welchen das Kosten-Nutzen-Verhältnis oder auch Aufwand-Nutzen-Verhältnis stimmt oder nicht. Hierbei unterstützen Sie im Onlinebereich Anwaltsplattformen wie anwalt.de und Social-Media-Kanäle, da sie die benötigten Daten über Analysetools darstellen. Einen Auszug aus der Analyseseite im anwalt.de-Konto sehen Sie hier rechts. 

Marketing-Controlling: Erfolge messen und richtig handeln

Entscheiden Sie, welche Maßnahmen Sie weiterverfolgen wollen und welche Sie an Ihr Ziel bringen. Wenn Sie bemerken, dass eine Maßnahme keinen Sinn mehr ergibt, dann geben Sie sie auf und investieren Ihre Zeit und Ihr Geld stattdessen in für Sie funktionierende Maßnahmen und bauen diese gegebenenfalls weiter aus.

Marketing für Anwälte: Zeigen Sie Präsenz – online und offline

Eine der essenziellen Fragen bei der Entwicklung von Marketingstrategien ist neben „Was?“ und „Wie?“ das „Wo?“. Welche Kommunikationskanäle lassen sich nutzen, um die eigene Zielgruppe zu erreichen? Grundlegend muss man hier zwischen Online- und Offline-Marketing für Rechtsanwälte unterscheiden:

Offline-Marketing

Bei Offline-Marketing kommt vielen zuerst die klassische Werbung in Printmedien in den Sinn. Diese hat oft den Nachteil, dass sie im Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Marketingmaßnahmen deutlich schlechter abschneidet.

Doch auch mit geringeren finanziellen Ressourcen lässt sich ein ansprechender analoger Außenauftritt verwirklichen. Visitenkarten, Logo und Briefbogen zählen zum klassischen Kanzleimarketing, das leicht erschwinglich ist.

Die Wirkung von Werbegeschenken, wie beispielsweise Kugelschreibern oder Schreibblöcken, ist für Rechtsanwälte in der Regel eher gering. Billige Werbegeschenke können den eigenen Außenauftritt sogar negativ beeinflussen, wenn sie von schlechter oder minderer Qualität sind.

Online-Marketing

76 Prozent der Personen ab 65 Jahre nutzen jeden oder fast jeden Tag das Internet. In der Altersgruppe der 45- bis 60-Jährigen sind es bereits 90 Prozent. In der Altersgruppe zwischen 16 und 44 nahezu 100 Prozent.* Der Großteil potenzieller Mandanten ist also im Netz anzutreffen.

Wenn Sie als Anwalt gefunden werden möchten, müssen Sie online präsent sein. Mehr noch: Sie müssen aktiv dafür sorgen, dass Sie vor dem Wettbewerb gefunden werden. Daher gilt: In Online-Marketing zu investieren, lohnt sich.

*Statistisches Bundesamt: Private Haushalte in der Informationsgesellschaft – Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien, 2019

Online vs. Offline: Was gilt es zu bedenken? 

Bei der Abwägung zwischen Online- und Offline-Maßnahmen sollten Sie das Kosten-Nutzen-Verhältnis berücksichtigen. Meistens sind Online-Maßnahmen deutlich erschwinglicher.

Online-Marketing kann zudem gezielter eingesetzt werden. Wenn Sie online auf Ihre Zielgruppe eingehen und diese erreichen, haben Sie bei Weitem weniger Streuverluste als bei Offline-Maßnahmen, denn diese richten sich oft an eine breite Masse von Menschen, die nicht bewusst auf der Suche nach einem Anwalt sind. Übrigens: Sie können auch im Internet regional Mandantenakquise betreiben. Ein Profil bei anwalt.de kann Ihnen hierbei sehr nützlich sein, da das anwalt.de-Profil u. a. auch für regionale Suchanfragen (zum Beispiel: „Anwalt Nürnberg“) optimiert ist.  

Online-Kanäle bieten den Vorteil, schnell einsatzbereit zu sein, und punkten durch Flexibilität. Sie können Ihre Beiträge auf Plattformen wie anwalt.de oder auch in Social Media im Voraus erstellen und abspeichern – und dann zum gewünschten Zeitpunkt in Echtzeit veröffentlichen. Wecken Sie das Interesse bei potenziellen Mandanten, indem Sie kontinuierlich interessante Inhalte veröffentlichen, und zeigen Sie damit Ihre Expertise.

Wenn Sie sich eine Marketingstrategie zurechtgelegt haben und Ihre Erfolge messen und auswerten wollen, bieten Ihnen Onlinemaßnahmen benutzerfreundliche Möglichkeiten dafür. Z. B. haben Sie in Ihrem anwalt.de-Konto die wichtigen Erfolgszahlen immer übersichtlich im Blick.

Online-Marketing: Der Weg zum erfolgreichen Anwaltsmarketing

Als Anwalt ist man gut beraten, wenn man beim Online-Marketing auf folgende Aspekte achtet:

Der Internetauftritt als Anwalt sollte seriös und zugleich ansprechend gestaltet sein. Zudem sollte darauf geachtet werden, dass die Online-Präsenz stets dem technisch aktuellen Standard entspricht.

Außerdem kommt es darauf an, dass die Inhalte für Suchmaschinen optimiert sind. Nur durch kontinuierliche und gezielte Anwendung von Suchmaschinenoptimierung (SEO) können Sie sicherstellen, dass Suchmaschinen, wie Google oder Bing, Sie auch finden und bei den Treffern weit vorne listen.

Mit Suchmaschinenwerbung (SEA) können Sie als Anwalt ebenfalls in den Suchergebnissen erscheinen. Die Anzeigenschaltung ist jedoch mit entsprechenden Kosten verbunden. Der Preis hängt von der Konkurrenz um die jeweiligen Suchbegriffe ab. Da die Treffer von den Suchmaschinen als Werbung gekennzeichnet werden, nehmen Internetnutzer sie auch als solche wahr und klicken diese oftmals bewusst nicht an.

Bewertungen sind wichtig für Ihre Reputation als Anwalt. Daher sollten Sie auf Bewertungsmöglichkeiten proaktiv hinweisen. Bitten Sie Ihre ehemaligen Mandanten, eine Bewertung zu verfassen. Viele Verbraucher verlassen sich online auf Bewertungen. In einer Umfrage von anwalt.de 2021 gaben 77 Prozent der Ratsuchenden an, dass sie die Onlinebewertungen durchlesen, bevor Sie mit dem Anwalt in Kontakt treten. Laut einer Studie von 2020 werden 20 Prozent der Verbraucher in Deutschland bei der Recherche im Netz nach professionellen Dienstleitungen von Online-Bewertungen stark und weitere 41 Prozent von diesen spürbar beeinflusst.*

Wichtig ist auch, dass Sie sich als Anwalt die Zeit nehmen und auf die Bewertungen antworten. Damit merken die Mandanten, dass Ihnen ein Feedback in Form von Bewertungen wichtig ist.

*Capterra Umfrage zur Wichtigkeit von Online-Bewertungen in Deutschland 2020

Online-Marketing für Anwälte mit anwalt.de

Das anwalt.de-Profil ist Ihre digitale Visitenkarte. Über das Profil können Interessenten sich in kürzester Zeit einen Überblick über Sie verschaffen und direkt mit Ihnen in Kontakt treten. Für weiterführende Informationen lässt sich Ihr Profil einfach mit Ihrer Homepage verbinden.

anwalt.de hilft Ihnen, sich im Online-Wettbewerb durchzusetzen, indem Sie sowohl Ihre Reichweite als auch Auffindbarkeit erheblich steigern.

Die ohnehin schon große Sichtbarkeit können Sie durch SEO-optimierte Rechtstipps nochmals steigern. Publizieren Sie Rechtstipps mit fundierten Inhalten und hilfreichen Tipps. So machen Sie auf sich aufmerksam. Ihre Rechttipps erscheinen nicht nur in den Suchergebnissen von Google, sondern auch auf Google News. Dies ist möglich, weil anwalt.de die Kriterien für eine Nachrichtenseite erfüllt. Google News wird von Ratsuchenden als besonders hochwertig und seriös erachtet.

Durch diese enorme Auffindbarkeit macht es in der Regel mehr Sinn, Rechtstipps vom anwalt.de-Profil aus zu veröffentlichen als von einer eigenen Homepage aus. Teilen Sie Ihre Rechtstipps anschließend z. B. über Ihre Social-Media-Kanäle und sprechen Sie damit nochmals neue Leser an.

Auf anwalt.de gibt es die Möglichkeit, sich als Rechtsanwalt bewerten zu lassen. Im Rahmen der Bewertung können ein bis fünf Sterne entsprechend der Zufriedenheit vergeben werden. Zusätzlich kann eine Rezension in Textform verfasst werden.  Auf diese Bewertungen können Sie antworten bzw. sich dafür bedanken. Der Bewertungsdurchschnitt lässt sich auch auf Ihrer Homepage einfach darstellen, indem Sie diesen über ein kostenlos bereitgestelltes Widget integrieren.

Jetzt anwalt.de-Profil aktivieren

Wenn Sie ein Teil von Deutschlands großer Anwaltsplattform werden möchten, geht das denkbar einfach: Registrieren Sie sich jetzt und erhalten Sie Ihr persönliches anwalt.de-Profil. Bei Fragen hilft Ihnen der Kundenservice von anwalt.de gerne weiter.

(BWI; ZGRA) 

FAQs – Häufige Fragen und Antworten zum Anwaltsmarketing

Was versteht man unter dem Begriff Anwaltsmarketing?

Anwaltsmarketing umfasst die Vermarktung Ihres Angebots sowie die Bekanntmachung Ihrer Person und Ihrer angebotenen Dienstleistungen als Anwalt durch entsprechende Maßnahmen.

Wie gelingt effizientes Anwaltsmarketing?

Anwaltsmarketing fußt auf einem guten Konzept. Marketingkonzepte für Rechtsanwälte können mit dem 5-Phasen-Modell erstellt werden:

  • Situationsanalyse mithilfe von SWOT
  • Marketingziele definieren
  • Marketingstrategie festlegen
  • Marketingmaßnahmen durchführen
  • Ergebnisse analysieren und verbessern
Wie kann ich die Wirksamkeit meines Anwaltsmarketings überprüfen?

Um die Wirksamkeit Ihres Marketings überprüfen zu können, müssen für einen bestimmten Zeitraum Ziele definiert werden, die über messbare Werte abbildbar sind. Wenn ein Ziel erreicht wird, sollten Sie prüfen, inwiefern die gewählten Maßnahmen ausschlaggebend waren. Bei einem Positivergebnis sollte das Ziel weitergeführt oder sogar ausgebaut werden. Wenn das Ziel nicht erreicht wurde, sollten die vorangegangenen Marketingmaßnahmen überdacht werden.

Foto(s): ©AdobeStock; ©anwalt.de/BWI; ©anwalt.de/JAH

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