(1) Über die Verpflichtung des Arbeitgebers zur Einräumung des früheren oder eines gleichwertigen Arbeitsplatzes ist durch besonderen Bescheid zu entscheiden.
(2) Der Bescheid ist auch dem Arbeitgeber zuzustellen. § 197 Abs. 1 findet Anwendung.
Anwälte zum BEG
Rechtsanwalt Michael R. Jackson - Florida (Orlando)
32751 Maitland
Rechtsanwalt Holger Siegwart
94010 Burlingame
Rechtsanwalt Hayo Wiebersiek
26506 Norden