Taxen müssen mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Navigationsgerät ausgerüstet sein, welches mindestens nachfolgende Funktionen besitzen muss:
- 1.
echtzeitdatenbasierte Streckenführung, - 2.
Echtzeit-Staumeldungen, - 3.
Stau- und Sperrungsumfahrungen und - 4.
umfassendes Sonderzieleverzeichnis.