§ 3 BVO 2 - Gliederung der Berechnung

Die Wirtschaftlichkeitsberechnung muß enthalten

1.
die Grundstücks- und Gebäudebeschreibung,
2.
die Berechnung der Gesamtkosten,
3.
den Finanzierungsplan,
4.
die laufenden Aufwendungen und die Erträge.