Stoff | höchstzulässiger Gehalt im Extraktionslösungsmittel |
Arsen Blei | 1 mg/kg 1 mg/kg |
Extraktionslösungsmittel dürfen auch keine toxikologisch bedenklichen Mengen anderer Stoffe enthalten. In einem Kilogramm Ethylmethylketon darf der Gehalt an n-Hexan nicht mehr als 50 Milligramm betragen.